Ähnlich wie Selbstständige und Unternehmer tragen auch bestimmte Gruppen von Angestellten ein besonderes Haftungsrisiko.
So müssen zum Beispiel:
- Vorstände von Unternehmen
- Aufsichtsorgane
- Geschäftsführer
- u. a. m.
für Vermögensschäden, die sie durch einen Managementfehler zu verantworten haben, haften. In vollem Umfang und auch mit ihrem vollständigen Privatvermögen. Die Schadensersatzansprüche können dabei sowohl vom eigenen Unternehmen als auch von externen Unternehmen wie:
- Kunden
- Lieferenten
- Geschäftspartnern
- etc.
gestellt werden. Mit der D&O Versicherung der R+V können Unternehmen ihre Manager und leitenden Angestellten effektiv und wirkungsvoll schützen und absichern.
D&O Versicherung R+V – Kosten
Die Kosten für einen passenden Versicherungsschutz richten sich nach verschiedenen Faktoren. Entscheidend sind vor allem die individuellen Risiken und Gegebenheiten des Versicherten. Aus diesem Grund passt der Anbieter die Policen auf die Bedürfnisse der Versicherungsnehmer an. Die Kosten für den Versicherungsschutz können damit entsprechend unterschiedlich ausfallen. Ein weiterer Punkt, der die Kosten beeinflussen kann, sind optionale Zusatzabsicherungen. So besteht zum Beispiel eine Erweiterungsmöglichkeit, um den Pflichtselbstbehalt nach dem Vorstandsvergütungsgesetz abzusichern oder eine Vermögensschaden-Rechtsschutzversicherung in die Policen zu integrieren.
D&O Versicherung R+V – Ausschlüsse
Der Versicherungsschutz im Rahmen der D&O Versicherung der R+V erstreckt sich ausschließlich auf Vermögensschäden. Nicht abgesichert sind damit Personen- oder Sachschäden. Ebenfalls vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Schäden, die vorsätzlich oder sogar im Rahmen einer Straftat verursacht wurden. Besonders versicherten-freundlich zeigt sich der Versicherer auch bei Pflichtverletzungen, die bereits vor Abschluss des Vertrags entstanden sind. Sofern sie bei Vertragsabschluss noch nicht bekannt waren, sind sie im Versicherungsschutz inbegriffen.
Mindestabsicherung der D&O Versicherung der R+V
Die Mindestabsicherung richtet sich grundsätzlich nach den Deckungssummen, die im Vertrag vereinbart werden. Sie legen fest, bis zu welcher Schadenshöhe Kosten übernommen werden. Die Höhe der Deckungssummen kann flexibel an die tatsächlichen Gegebenheiten des Versicherungsnehmers angepasst werden. Sie sollte in jedem Fall angemessen hoch sein, da Kosten oberhalb der Deckungssumme im Schadensfall vom Versicherungsnehmer übernommen werden müssen.
Die D&O Versicherung der R+V im Vergleich
Die D&O Versicherung der R+V bietet einen sehr vielseitigen Versicherungsschutz mit verschiedenen sinnvollen Erweiterungsmöglichkeiten. Einen Vorteil stellen auf jeden Fall die flexible Anpassung und die zum Teil sehr großzügige Nachversicherung bereits in der Vergangenheit entstandener Pflichtverletzungen dar. Das Angebot sollte bei keinem Tarifvergleich fehlen.