- Welche Kosten entstehen für die Betriebshaftpflichtversicherung bei der Generali? Was deckt sie ab?
- Was ist in der Betriebshaftpflichtversicherung der Generali nicht versichert?
- Bestehen Mindestanforderungen in der Betriebshaftpflichtversicherung der Generali?
- Welche Unterschiede hat die Betriebshaftpflichtversicherung der Generali im Vergleich zu anderen Versicherern?
Unternehmen und Firmen, darunter auch Kanzleien oder Praxis-Einrichtungen, unterliegen vielfachen Risiken, wenn es um die Haftung für Schäden bei ihren Kunden, Besuchern und Klienten geht.
Die Betriebshaftpflichtversicherung ist dafür konzipiert, die finanziellen Folgen dieser Risiken zu mindern.
In der Betriebshaftpflichtversicherung können bei der Generali unterschiedliche Inhalte versichert werden. Vor dem Hintergrund sehr unterschiedlicher wirtschaftlicher Tätigkeiten lässt sich so ein optimal auf das Unternehmen eingestellter Versicherungsschutz einrichten.
Die Generali stellt in der Betriebshaftpflichtversicherung Schadenersatzleistungen für
- Personenschäden aus der Verkehrslage beim Unternehmen (abgeleitet aus der Verkehrssicherungspflicht)
- Personenschäden, die durch Mitarbeiter des Unternehmens während der Arbeitszeit verursacht werden, auch außerhalb des Betriebsgeländes
- Sachschäden an Sachen Dritter, die entweder auf dem Betriebs- oder Unternehmensgelände entstanden sind, und für die das Unternehmen haftet, oder die von Mitarbeitern während der Arbeitszeit verursacht wurden, unabhängig vom Schadenort
- Vermögensschäden, die sich aus einer anderen Schadenart ableiten (z.B. Reha-Leistungen nach einem Unfall).
Welche Kosten entstehen für die Betriebshaftpflichtversicherung bei der Generali? Was deckt sie ab?
Die Kosten für die Betriebshaftpflichtversicherung der Generali leiten sich auch dem Leistungs- und Deckungsumfang ab, den die Versicherungspolice beinhalten soll.
Versichert werden:
- Schäden aus Tätigkeiten, wie falschem Anbau von Gegenständen oder der fehlerhaften Ausführung der Arbeit
- Schäden, die durch beschädigte Leitungen oder von Abwasser verursacht werden
- Schäden an Mietsachen des Unternehmens (einschließlich der Übernahme von Kosten für Schlüsselersatz nach Verlust)
- je nach Versicherungsvertrag weitere Einschlüsse.
Im weiteren werden Kosten für die Abwehr unberechtigt erhobener Ansprüche gedeckt. Der Versicherungsfall wird von der Generali in der Betriebshaftpflichtversicherung übernommen und administrativ geregelt.
Was ist in der Betriebshaftpflichtversicherung der Generali nicht versichert?
Die Betriebshaftpflichtversicherung der Generali ist für die Kompensation finanzieller Risiken aus Haftpflichtschäden aufgestellt, die aus dem Geschäftsbetrieb des Unternehmens bzw. auch der Kanzlei entstehen.
Vor diesem Hintergrund tritt Generali mit der Betriebshaftpflichtversicherung nicht ein für
- Managementfehler und Ansprüche daraus auf Schadenersatzleistungen (prüfen Sie, ob hier eine D&O Versicherung eingesetzt werden muss)
- reine Vermögensschäden (Abdeckung über eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung)
- Schäden aus der beruflichen Tätigkeit bspw. des Praxisinhabers bzw. des Kanzleiinhabers (hier deckt eine Berufshaftpflichtversicherung die Forderungen).
Bestehen Mindestanforderungen in der Betriebshaftpflichtversicherung der Generali?
Der Abschluss der Betriebshaftpflichtversicherung der Generali erfolgt für Unternehmen, Praxen, Kanzleien, Firmen und Einrichtungen geschäftlicher Tätigkeit.
Welche Unterschiede hat die Betriebshaftpflichtversicherung der Generali im Vergleich zu anderen Versicherern?
Im Gesamtpaket einer von Generali angebotenen Gewerbeversicherung kann die Betriebshaftpflichtversicherung auf Leistungen der Elektronik-, Betriebsinhalts-, Fahrzeug- und Werkverkehrsversicherung oder Glasversicherung erweitert werden. Auch darüber hinaus sind weitere Einschlüsse abschließbar, die den Versicherungsschutz für das einzelne Unternehmen skalierbar machen und damit eine optimale Anpassbarkeit auf die betrieblichen Notwendigkeiten gegeben ist.