Welche Angebote gibt es zur betrieblichen Altersvorsorge?
Das Angebot über Lösungen betrieblicher Altersvorsorge ist weit gestaffelt und übergreifend. Die Form der jeweiligen Lösung hängt stark von den vertraglichen Grundlagen der Beschäftigungs- und Anstellungsverhältnisse im Unternehmen ab.
Der Arbeitgeber entscheidet über Form und Einsatz der betrieblichen Altersvorsorge und damit auch darüber, welche Angebote er berücksichtigen will und an seine Belegschaft weitergeben.
Es bestehen jedoch je nach Branche weitreichende Festlegungen aus Tarifverträgen, in welcher Form die betriebliche Altersvorsorge gewährleistet werden soll.
Gleichwohl ist die Auswahl des passenden und optimalen Angebots zur betrieblichen Altersvorsorge eine wichtige Entscheidung des Unternehmens, seiner Arbeitnehmervertreter und im Abschluss letztlich auch für die Arbeitnehmer. Besonders bei direkten Versicherungslösungen für die Altersabsicherung und damit möglicher Zusatzleistungen, die der Arbeitnehmer ggf. in den Leistungskatalog der betrieblichen Altersvorsorge einschließen kann. Das Unternehmen sichert damit vertrauensvoll seine Mitarbeiter ab. Je nach Leistungsbeschreibung der betrieblichen Altersvorsorge kann das Angebot auf bestimmte Zusatzleistungen erweitert werden, auf die der Arbeitnehmer vergünstigten Zugriff erhält. Die Gestaltung ist vom Verhandlungsgeschick des Unternehmens und dem aktuellen Angebot betrieblicher Altersvorsorge auf dem Markt bestimmt.
Im Allgemeinen sichern Unternehmen die Versorgungsanteile zur betrieblichen Altersvorsorge über eins der folgenden 5 Angebote ab:
- Pensionsfonds
Unternehmen legen hier für den Arbeitnehmer Anteile in den Aufbau einer Altersabsicherung an, die zugunsten des Arbeitnehmers entweder eine Rentenzahlung bei Austritt aus dem Erwerbsleben bedeutet oder eine jeweiligen Kapitalleistung zum gleichen Zeitpunkt. Der Arbeitnehmer kann sich an den Leistungen des Arbeitgebers beteiligen und den Anteil des Kapitalaufbaus erhöhen. Hier sind spezielle Angebote auch mit Fördermöglichkeiten über den Aufbau betrieblicher Altersvorsorge mithilfe der Riester-Rente zu beachten. Der Pensionsfonds versucht über die spätere zusätzliche Absicherung hinaus, deren Ratenleistung für den Arbeitnehmer steuerlichen Vergünstigungen unterliegt, mit den eingezahlten Beiträgen höhere Rendite zur erwirtschaften. Die für den Arbeitnehmer vereinbarten Leistungen werden vertraglich garantiert. - Pensionskasse
Im Gegensatz zur Anlage in Pensionsfonds wird für das Angebot des Arbeitgebers, die betriebliche Altersvorsorge über Zahlungen aus einer Pensionskasse abzudecken, eine Art der kapitalbildenden Lebensversicherung aufgestellt. Der Arbeitgeber zahlt dem Grunde nach die Beiträge für die Pensionszusage, die der Arbeitnehmer später über die Leistungen aus der Pensionskasse ausbezahlt bekommt.An den Leistungen für den Aufbau des Vermögens kann der Arbeitnehmer sich beteiligen. Vor diesem Hintergrund lassen sich auch die Ansprüche auf Entgeltumwandlung geltend machen, um neben der Arbeitgeberleistung eine Aufstockung durch eigenen Anteil zu bewirken. In diesem Zusammenhang ist die betriebliche Altersvorsorge aus dem Angebot der Pensionskasse förderberechtigt im Sinne der Steuer- und Abgabenvergünstigung sowie für die unterstützende Leistungszahlung durch die Riester-Förderung für alterssichernden Vermögensaufbau.
- Direktversicherung
Besonders kleine und mittelständische Unternehmen stellen ihren Angestellten regelmäßig Angebote der betrieblichen Altersvorsorge bereit, die auf Basis einer direkt mit einem Versicherer geschlossenen Vereinbarung beruht. Hier werden die späteren Rentenleistungen vertraglich festgelegt und vom Arbeitgeber für den Arbeitnehmer bedient.Auch hier können die Beiträge
- vom Arbeitgeber übernommen werden
- in einer aufgeteilten Mischform von beiden Seiten getragen werden
oder - ganz vom Arbeitnehmer unter Nutzung der Entgeltumwandlung oder mit vollständiger eigener Beitragsleistung bei ebenfalls vollständiger Übernahme der betrieblichen Altersvorsorge durch den Arbeitnehmer geleistet werden.
Die Übernahme erfolgt meist in der Folge eines Arbeitgeberwechsels in Zusammenhang mit der Mitnahme der betrieblichen Altersvorsorge entweder zur alleinigen weiteren Bedienung oder zur Weitergabe an den neuen Arbeitgeber. - Direktzusage
Der Arbeitgeber kann Pensionsleistungen und damit die Sicherstellung der betrieblichen Altersvorsorge als direkte Leistungszusage anbieten. Die späteren Renten- und Pensionsleistungen werden aus dem Betriebsvermögen bestritten. Dafür sind Pensionsrückstellungen vom Arbeitgeber anzulegen. Im Rentenalter wird dem ehemaligen Arbeitnehmer und jetzt Pensionsberechtigten daraus die Pension erstattet. Sie ist vertraglich festgelegt.In den meisten Fällen leistet der Arbeitgeber allein die Beitragszahlungen in die betriebliche Altersvorsorge für die Direktzusage und baut damit das Leistungsvermögen selbst auf. Der Arbeitnehmer kann sich je nach Vertragsgestaltung jedoch daran beteiligen.
Pensionsansprüche aus Direktzusagen können nicht übertragen und nicht selbstständig weiter bedient werden. Verlässt der Arbeitnehmer den Betrieb, bleibt sein Pensionsanspruch auf dem bis dahin erworbenen Level. Eine selbstständige Weiterleistung ist nicht möglich. Entsprechend ausgeschlossen ist die Förderung durch die wesentlich auf der Bedeutung des Eigenanteils basierenden Riester-Rente.
- Unterstützungskasse
Das Angebot betrieblicher Altersvorsorge kann vom Arbeitgeber auch über die Einrichtung einer Unterstützungskasse umgesetzt werden. Er ist alleiniger Einzahler für den Leistungsaufbau. Die Umwandlung von Teilen des Entgelts des Arbeitnehmers ist nicht möglich. Die Leistung der Unterstützungskasse wird vertraglich fixiert. Sie ist nicht förderfähig. - Zusatzleistungen
Für einige Angebote betrieblicher Altersvorsorge sind Zusatzleistungen möglich, die der Arbeitnehmer selbst abschließen kann. In der Regel wird die Leistung von einem hinter der Pensionsabdeckung tätigen Versicherungsunternehmen angeboten. Meist sind Zusatzangebote vor diesem Hintergrund mit Direktversicherungen oder Pensionskassen verbunden.Zusatzleistungen können z.B. die Berufsunfähigkeitsversicherung und anderer Ausfallversicherungen sein. Entsprechende Angebote, die betriebliche Altersvorsorge zu erweitern, werden im Zusammenhang mit der Beratung zur betrieblichen Altersvorsorge vom Arbeitgeber oder einer anerkannten Beratungsstelle vorgestellt und bewertet. Die Zusatzangebote werden über zusätzliche Beiträge gedeckt, die nicht in den Aufbau der Pensionsansprüche einfließen.
Wie kann das beste Angebot der betrieblichen Altersvorsorge gefunden werden?
Arbeitgeber
Arbeitgeber finden optimal gestaltet Angebote im direkten Vergleich der Versicherungsanbieter oder -unternehmen. Bedürfnisse des Arbeitgebers selbst stehen bei der Wahl der passenden betrieblichen Altersvorsorge im Vordergrund, denn gut aufgestellte und leistungsfähige Pensionsabdeckungen sind ein gutes Argument für die Personalbindung und -gewinnung.
Auf der anderen Seite soll der Verwaltungsaufwand so übersichtlich wie möglich bleiben. Bei der Auswahl der Angebote zur betrieblichen Altersvorsorge muss das unbedingt beachtet werden, um die Kosten für die Durchführung kontrollierbar zu halten.
Darüber hinaus ist für bestimmte Formen der bAV eine Rückstellung aus dem Betriebsvermögen nötig, die die Bilanz betrifft. Nicht immer ist das vorteilhaft. Im Vergleich können valide und detaillierte Informationen zur Umsetzung eines entsprechenden Angebots gewonnen werden.
Ergänzend geben branchenspezifische Tarifverträge Richtlinien für den Aufbau der betrieblichen Altersvorsorge vor.
Arbeitnehmer
Der Arbeitnehmer erhält vom Arbeitgeber alle nötigen Informationen über die Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge. Das Angebot des Arbeitgebers ist bindend. Zusätzlich bestimmen Tarifverträge für bestimmte Branchen und Berufsgruppen die Gestaltung der betrieblichen Altersvorsorge.
Angebot vergleichen: Was ist der beste Weg?
Im Online-Vergleich werden neben den jeweiligen Formen der betrieblichen Altersvorsorge im speziellen genaue Angebote aufgezeigt, die für die Versicherung der Arbeitnehmer im Leistungsrahmen betrieblicher Altersvorsorge zutreffen.
Wichtig ist die Art und Größe des Unternehmens und auch die Bedeutung, die die betriebliche Altersvorsorge erfüllen soll. Hier sind Zusatzleistungen, die dem Arbeitnehmer angeboten werden können, vor bestimmtem Hintergrund eine wichtige Option.
Andere wichtige Bestandteile sind Renditeleistungen, Laufzeiten und Mindestzusagen. Nach diesen Kriterien stellt der Online-Vergleich verschiedene Angebote zusammen, die im Unternehmen entsprechend der eigenen Bedürfnisse bewertet werden können.
Neben dem Online-Vergleich stehen Experten zum Thema per E-Mail oder telefonisch zur Verfügung, um wichtige Eckpunkte klären zu helfen.
Kann das günstigste Angebot zur betrieblichen Altersvorsorge direkt abgeschlossen werden?
Je nach Betriebsart, Form der betrieblichen Altersvorsorge und dem jeweiligen Angebot an den Arbeitnehmer können Verträge zur betrieblichen Altersvorsorge direkt abgeschlossen werden.
Besondere Flexibilität besteht dabei auf dem Gebiet der Direktversicherung und damit verbundener Zusatzleistungen, die direkt mit dem Versicherer vereinbart werden können.
Leistungsbeginn für die betriebliche Altersvorsorge ist der Renteneintritt. Der Vertrag zum Vermögensaufbau wird jedoch während der Arbeitszeit geschlossen und dient der monetären Vorleistung und Anlage für das spätere Vermögen. Hierbei müssen im direkten Abschluss Leistungen auf staatlichen und betrieblichen Förderprogrammen entsprechend berücksichtigt und angemeldet werden.