Welche Leistungen erbringt der Berufsrechtsschutz der Allianz?
Der Berufsrechtsschutz der Allianz ist Teil des Angebots in der privaten Rechtsschutzversicherung.
Eingeschlossen in die Leistungen sind:
- Berufsrechtsschutz bei Kündigungen und Einspruch dagegen
- Kostenübernahme bei Streitigkeiten über Abfindungshöhen u.a.
- Unterstützung bei Abmahnung und in disziplinarrechtlichen Angelegenheiten
Der Berufsrechtsschutz der Allianz greift bereits ab der anwaltlichen Beratung in einem konkreten Sachverhalt und reicht bis hin zur Sicherung fachanwaltlicher Vertretung des Versicherungsnehmers vor Gericht.
Die Absicherung gegenüber Kosten aus der rechtlichen Vertretung und Unterstützung erstreckt sich neben der Prozessführung und der Abfederung von Gerichtskosten und Auslagen auch auf den Bereich der außergerichtlichen Verfahrenswege.
Vor diesem Hintergrund werden Kosten für außergerichtliche, anwaltsbegleitete Verhandlungen getragen, die zur Einigung zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Streitpartner führen sollen und insgesamt Aufwendungen für Mediationsverfahren.
Wird es im Rahmen einer Auseinandersetzung nötig, externe Expertisen zur Unterstützung der Rechtsfindung anzufertigen oder vortragen zu lassen, trägt der Berufsrechtsschutz der Allianz mindestens die gerichtlich angeordneten Begutachtungen. Wird darüber hinaus von der eigenen Vertretung der Vorweis einer Begutachtung, einer Gutachteraussage und ähnliches angestrebt, wird, je nach konkreter Vertragsgestaltung, auch diese Leistung vom Berufsrechtsschutz der Allianz getragen.
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Welche Kosten sind im Berufsrechtsschutz der Allianz erfasst?
Der Berufsrechtsschutz der Allianz ist eine Aufwandsversicherung von Kosten, die im Zusammenhang mit rechtlichen Verfahren entstehen. In der Regel werden die Versicherungsleistungen in Form von Kostenübernahmezusagen erbracht, sodass der Versicherungsnehmer Leistungsbegünstiger ist, die Entgeltung dem Anwalt und ggf. dem Gericht gegenüber direkt erfolgt. Dem Versicherungsnehmer werden damit Auslagen von großer Höhe abgenommen.
Versichert sind:
- Kosten für fachanwaltliche Beratung, bereits vor- und außergerichtlich
- Kosten für Gerichtsprozesse, Auslagen und Prozessgelder
- Gutachtenkosten und Kosten für Gutachterstellungnahmen vor Gericht
- Zeugengelder und Aufwendungen von Zeugen
- je nach Vertragsgestaltung weitere Kosten im Rahmen der Prozessführung.
Nicht versichert sind bspw. Zahlungen, zu denen der Versicherungsnehmer rechtskräftig verurteilt worden ist oder Ausfälle von Forderungen, die durch einen erfolglosen Prozess entstanden sind.
Welche Besonderheiten gelten bei Abschluss eines Berufsrechtsschutzes bei der Allianz?
Die Allianz fügt ihren Berufsrechtsschutz in ein privates Rechtsschutzpaket ein. Darin enthalten sind neben dem Berufsrechtsschutz
- die Versicherung von Verkehrsrechtsauseinandersetzungen
- Schutz bei privat- und zivilrechtlichen Auseinandersetzungen
- Miet- und Wohnrechtsfälle
- u.a.m.
In diesem Zusammenhang stellt die Allianz einen integrierten Berufsrechtsschutz bereit, der im privaten Rechtsschutz auch Familienmitglieder und Angehörige mitversichert.
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