Wirtschaftsprüfer tragen mit ihrer Tätigkeit ganz besondere Verantwortung. Sie sind für das Vermögen, die wirtschaftliche und vor allem die steuerlich-rechtliche Grundlage ihrer Mandanten oft der grundlegende Bewertungsmassstab.
Ihre Arbeit bestimmt die wirtschaftliche Leistung eines Unternehmens – sie muss genau und umfassend sein. Jedoch ist ebenso komplex und erfordert eine breite Informationsbasis.
Das macht das Arbeitsumfeld des Wirtschaftsprüfers fehleranfällig – und nicht für alle Fehler ist er selbst verantwortlich, haftet durch seine Postion bzw. Verantwortlichkeit trotzdem dafür. Das schließt Zuarbeiten, Überwachungsaufgaben und Fehler von Mitarbeitern ein.
Die Berufshaftpflichtversicherung stellt in dieser Umgebung die wesentliche Absicherung für die Arbeit von Wirtschaftsprüfern bereit. Sie greift, wenn vermögensschädigende Fehler dem Wirtschaftsprüfer zur Last gelegt werden und er dafür haften muss.
Gleichzeitig schützt die Berufshaftpflichtversicherung den Wirtschaftsprüfer vor rechtlichen Auseinandersetzungen in Bezug auf Schadenersatzforderungen. Sie schiebt der Freistellung des Wirtschaftsprüfers von der Leistung eine rechtliche Prüfung der Vorwürfe vor. Gleichzeitig übernimmt sie alle dafür nötigen administrativen Aufgaben und koordiniert eventuelle rechtliche Auseinandersetzungen. Der Wirtschaftsprüfer wird von dieser Verantwortung freigehalten und kann selbst seinem Beruf nachgehen. Denn neben der Rechtsvertretung sichert die Berufshaftpflichtversicherung auch Dokumentation und ggf. Begutachtung der Schadenersatzforderung um.
Was leistet eine Berufshaftpflichtversicherung für Wirtschaftsprüfer?
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Freistellung von der Zahlung
Die Berufshaftpflichtversicherung stellt in ihrer wichtigsten Eigenschaft den Wirtschaftsprüfer von der Zahlung aus berechtigten Schadenersatzforderungen frei. Dazu übernimmt sie für den Wirtschaftsprüfer die Zahlung bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssumme je Schadenfall. Der Wirtschaftsprüfer muss dafür nicht in Vorleistung gehen.
Die Freistellung ist optimiert auf den Entgeltung von Schadenersatzforderungen aus Vermögensschäden – der Hauptschadenart in der Arbeit von Wirtschaftsprüfern. Denn meist wird ein Schaden indirekt am Vermögen des Mandanten durch Fehlbewertung, Fahrlässigkeit oder Unachtsamkeit verursacht, für den der Mandant aufkommen muss. Das kann vor steuerlichem Hintergrund auch Nachzahlungen an das Finanzamt beinhalten (Mitversicherung der Tätigkeit als Steuerberater, je nach Sachlage).
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Rechtliche Prüfung und Zurückweisung unberechtigter Forderungen
Grundlegend prüft die Berufshaftpflichtversicherung alle an den Wirtschaftsprüfer gerichteten Forderungen, die auf seine berufliche Tätigkeit zurückgeführt werden. Dabei stellt sie ggf. rechtsanwaltliche Leistungen bereit oder lässt Gutachten zur Ermittlung des tatsächlichen Schadens erstellen. Der Wirtschaftsprüfer wird von dieser nötigen Dokumentation bis hin zu möglichen gerichtlichen Auseinandersetzungen freigehalten.
Leistungen, die aus der eingeschlossenen Rechtsschutzfunktion der Berufshaftpflichtversicherung erbracht werden, werden nicht auf die Deckungssumme angerechnet. Ist eine rechtliche Prüfung mit dem Ergebnis der Zahlungsverpflichtung erfolgt, steht dem Wirtschaftsprüfer die vollständige Deckung aus der Berufshaftpflichtversicherung zur Begleichung der Forderung zur Verfügung.
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Mithaftung von Angestellten oder Weisungsabhängigen
Nicht alle Schäden verursacht der versicherte Wirtschaftsprüfer selbst. Er haftet auch für nicht vorsätzliches Verhalten von Angestellten oder Mitarbeitern. Auch hier wird je nach konkreter Gestaltung des Versicherungsvertrags Deckung gewährt, wenn die Verantwortlichkeit aus direkter Weisungsabhängigkeit folgt. Die Berufshaftpflichtversicherung lässt entsprechende Regelungen zu und kommt für Schäden auf. Hier muss jedoch für die Höhe der Versicherungssumme die Risikofrage und Abschätzung der nötigen Deckung präzisiert werden.
Was muss bei Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung für Wirtschaftsprüfer beachtet werden?
Die Berufshaftpflichtversicherung muss den Wirtschaftsprüfer umfassend absichert.
Dafür ist zentral die Festlegung der passenden Deckungssumme wichtig. Sie bestimmt auf der einen Seite wesentlich die Höhe der zu leistenden Versicherungsrate, auf der anderen Seite muss sie Schäden oft in beträchtlicher Höhe decken können.
Deckungslücken wirken je nach konkretem Fall bis in das private Vermögen des Wirtschaftsprüfers hinein.
Die Skalierung der Deckungssumme sollte ebenfalls beachtet werden. Hier kann im Versicherungsvertrag eine Mehrfachhaftung festgelegt werden die bestimmt, für wie viele Schadenfälle im Versicherungsjahr die Berufshaftpflichtversicherung beitragsfrei oder mit Erhöhung des Beitrags aufkommen soll.
Zusätzlich sollten Regelungen zur Nachhaftung aus vergangenen Versicherungsfällen beachtet werden. Die Berufshaftpflichtversicherung muss auch dann noch für vergangene Schäden aufkommen, wenn das aktuelle Versicherungsverhältnis oder Tätigkeitsprofil des Versicherten sich verändert haben. Hier können in der Regel bestimmte Fristen und Laufzeiten gewählt werden. Im Versicherungsvergleich steht dafür auch eine kostenfreie telefonische Beratung zur Verfügung, die bei der Bewertung entsprechender Fragen zur Seite steht.
Welche Anbieter von Berufshaftpflichtversicherung für Wirtschaftsprüfer sollten verglichen werden?
Der Vergleich der Anbieter für Berufshaftpflichtversicherungen gezielt für Wirtschaftsprüfer sollte möglichst umfassend sein und alle relevanten Versicherer und deren jeweils unterschiedliche Tarifmodelle berücksichtigen.
Je nach konkreter Anfrage und individuellen Ansprüchen an die Berufshaftpflichtversicherung werden unterschiedliche Anbieter verglichen und dem Versicherungsnehmer zur Auswahl vorgestellt. Ihre Leistungen werden transparent und übersichtlich aufbereitet.
Zu den wichtigsten Anbietern zählen:
- HDI Gerling
- Gothaer Versicherung
- Hiscox
- u.a.m.
Die Auswahl wird grundsätzlich der Anfrage angepasst und umfasst für den jeweiligen Fall alle aktuellen Tarife und Anbieter.