Einige Berufsgruppen sind einem erhöhten Risiko ausgesetzt, im Rahmen ihrer Tätigkeit Vermögensschäden zu verursachen. Das gilt insbesondere für eine Reihe von beratenden Berufen.
Besonders betroffen sind:
- Rechtsanwälte
- Gutachter
- Ärzte
- Architekten und Ingenieure
- etc.
Für einige dieser Berufsgruppen besteht daher auch eine gesetzliche Versicherungspflicht. Den geeigneten Versicherungsschutz ermöglicht eine Berufshaftpflichtversicherung. Die VHV bietet als Versicherer, der sich in einem hohen Maße auf die Baubranche spezialisiert hat, einen entsprechenden Versicherungsschutz für Architekten und Ingenieure. Der Versicherungsschutz sichert vor allem gezielt berufsspezifische Vermögensschäden ab.
Berufshaftpflichtversicherung VHV – Kosten
Ausschlaggebend für die Kosten einer Berufshaftpflichtversicherung der VHV sind insbesondere die vereinbarten Leistungen und vor allem die Deckungssummen. Prinzipiell gilt, je umfangreicher die vereinbarten Leistungen und je höher die Deckungssummen, desto höher auch die Kosten für den gewünschten Versicherungsschutz. In welchem Umfang Leistungen angemessen sind, hängt maßgeblich von den betreuten Projekten ab. Je größer das Projekt und um so größer die damit verbundenen möglichen Schäden sein können, desto höher sollten auch die Deckungssummen sein.
Berufshaftpflichtversicherung VHV – Ausschlüsse
Wie bei allen Haftpflichtversicherungen besteht auch bei der Berufshaftpflichtversicherung der VHV ein klarer Ausschluss für alle Schäden, die vorsätzlich verursacht wurden oder im Zusammenhang mit einer Straftat stehen. Darüber hinaus ist zu beachten, dass es sich bei dem Versicherungsschutz vorrangig um eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung handelt. Personen- und Sachschäden sind daher nur in einem sehr begrenzten Umfang mitversichert. Sie sollten bei Bedarf zum Beispiel über eine geeignete Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt werden.
Mindestabsicherung der VHV Berufshaftpflichtversicherung
Die Mindestabsicherung der VHV Berufshaftpflichtversicherung schließt bereits viele verschiedene Leistungen und Schadensarten mit ein. So ist zum Beispiel ein Versicherungsschutz für Schlichtungs- und Schiedsgerichtsverfahren ebenso standardmäßig im Versicherungsschutz enthalten wie die Absicherung verschiedener zusätzlicher Tätigkeiten, die ein Architekt oder Ingenieur ausüben kann. Etwa als Energie- oder Rechtsberater. Eine besondere Erweiterungsmöglichkeit zur Mindestabsicherung besteht in einem speziellen Vertrags- und Honorarrechtsschutz für Architekten.
Die VHV Berufshaftpflichtversicherung im Vergleich
Durch die Spezialisierung des Angebots ausschließlich für Architekten und Ingenieure ist das Versicherungsangebot im Vergleich zu anderen Anbietern sehr gering. Als Spezialangebot stellt der Versicherungsschutz jedoch ein gutes Angebot dar. Interessante Erweiterungsmöglichkeiten und eine gezielte Absicherung berufsspezifischer Risiken machen den Versicherungsschutz durchaus interessant. Aus diesem Grund sollten die betroffenen Berufsgruppen das Angebot durchaus in einen Vergleich geeigneter Angebote einbeziehen.