Personal Trainer sind durch ihre Tätigkeit besonders direkt in Trainings- und Fitnessprogramme eingebunden.
Nicht nur die Anleitung für bestimmte Übungen und den direkten Trainingsablauf, auch für Beratungen, Ernährungshinweise und die ganzheitliche Betreuung ihrer Klienten setzt sie in eine umfassendere Verantwortung.
Daraus erwachsen auch höhere Risiken, Schäden Dritten gegenüber zu verursachen – bis hin zur Verantwortung für Verletzungen, wie Zerrungen durch Fehler im Aufwärmtraining. Der Personal Trainer muss hier umfassend abgesichert sein.
Die Berufshaftpflichtversicherung stellt für Ansprüche aus beruflichen Fehlern oder Verantwortlichkeiten Deckungssummen bereit, aus denen Schadenersatzzahlungen für den Personal Trainer im Leistungsfall beglichen werden. Sie stellt damit einen zentralen Punkt des beruflichen Risikomanagements für den Personal Trainer dar. Darüber hinaus ist sie eine Grundlage professionellen Umgangs mit Kunden und Klienten, der auch Handlungsmöglichkeiten im Schadenfall eröffnet. Personal Trainer zeigen mit dem Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung Verantwortung für ihre Tätigkeit.
In vielen Fällen setzen Auftraggeber von Personal Trainern (Fitness-Studios, Sportschulen, etc.) die Risikoabsicherung über eine Berufshaftpflichtversicherung voraus. Besonders im Bereich selbstständiger Tätigkeit ist diese Abfederung besonders wichtig. In der Regel sind Binnenhaftungen zwischen Auftraggeber, Auftragnehmer und Klienten vorhanden, die wechselseitig abgesichert sein müssen. So kann das beauftragende Fitness-Studio dem Kunden gegenüber haften – jedoch prüfen lassen, ob ein Verschulden des Schadens beim Personal Trainer zu suchen ist und von diesem Schadenersatz verlangen. Für die entsprechende Absicherung ist eine Berufshaftpflichtversicherung unerlässlich.
Was leistet eine Berufshaftpflichtversicherung für Personal Trainer?
- Die Berufshaftpflichtversicherung für Personal Trainer wirkt zentral durch ihre Eigenschaft der Freistellung von Zahlungen, die nach berechtigten Forderungen durch den Personal Trainer selbst beglichen werden müssten. Sie leistet an seiner Stelle für alle in Verbindung mit seiner Berufsausübung in Verbindung stehenden Schäden. Voraussetzung ist die gesetzliche Haftung, die grundsätzliche Befähigung des Personal Trainers zu seiner Tätigkeit und die Begrenzung durch die vereinbarte Deckungssumme je Schadenfall und Versicherungsjahr.
- Die Absicherung vor unberechtigt erhobenen Forderungen ist neben dem Schadenausgleich die nächste wesentliche Aufgabe der Berufshaftpflichtversicherung. Die Vorwürfe gegen den Personal Trainer werden vor Übernahme von Ausgleichsleistungen durch die Berufshaftpflichtversicherung geprüft. Dazu werden sowohl haftungsrechtliche, versicherungsrechtliche und gutachterliche Bewertungen herangezogen. Für den Personal Trainer entstehen keine Kosten aus dieser Rechtsprüfung. Die erforderlichen Leistungen werden von der Berufshaftpflichtversicherung direkt getragen und nicht der Deckungssumme angelastet. Zeigt die Prüfung, dass der Personal Trainer tatsächlich für den vorgeworfenen Schaden haften muss, steht dementsprechend die volle Versicherungssumme für den Schadenausgleich bereit.
- Folgt aus einer entsprechenden Bewertung, dass die Berufshaftpflichtversicherung nicht für den Schaden aufkommen muss, weil der Personal Trainer nicht dafür verantwortlich war, weist sie die Forderungen für den Personal Trainer zurück. Die dafür nötigen Rechtsmittel setzt die Berufshaftpflichtversicherung entsprechend ein. Auch hier gilt: Die zur Rechtswahrung eingesetzten Mittel der Versicherung werden nicht auf die Deckungssumme wirksam.
Was muss bei Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung für Personal Trainer beachtet werden?
Die Berufshaftpflichtversicherung muss sowohl für Schäden an Personen aufkommen, die durch Fehler im Training oder in der Anleitung im Fitnessprogramm entstehen, als auch für deren Folge- und Nebenkosten. Dazu zählen vor allem Kosten aus der Rehabilitation, aus weiterführenden Genesungs- und Wiederherstellungsaufwendungen sowie vor allem auch Verdienstausfälle durch Einschnitte in der Arbeits- und Berufsfähigkeit des Verunfallten. Diese Schäden werden auch als Vermögensschäden bezeichnet.
Daneben kann es zu Sachschäden im Trainingsumfeld oder während einzelner Übungen durch den Personal Trainer selbst kommen. Entweder an der Einrichtung der Trainingsumgebung, wenn sie zum Beispiel zum Training angemietet ist, oder beim Klienten. Desweiteren kann auch dem Klienten Schaden durch fehlerhafte Anleitung an seinen Sachen entstehen, für den der Personal Trainer ggf. haften muss. Für diese Sachschäden muss die Berufshaftpflichtversicherung für den Personal Trainer ebenfalls aufkommen.
Unterschiedliche Bezeichnungen beachten
Die Berufshaftpflichtversicherung für Personal Trainer wird je nach anbietendem Versicherungsunternehmen unterschiedlich bezeichnet.
So können auch spezielle Trainer-Versicherungen, Fitnesstrainer-Versicherungen oder Sportlehrer- bzw. Sporttrainer-Versicherungen ausreichenden Schutz vor Berufsrisiken auch des Personal Trainers bieten.
Entscheidend sind der Deckungsumfang und die Deckungssumme. Zusätzlich müssen bestimmte Einschlüsse beachtet werden, wenn der Personal Trainer durch besondere Trainingsumgebungen auch besondere Risiken abdecken muss (z.B. Outdoor-Spezialisierung, Klettersport, Luftsport, etc.).
Welche Anbieter von Berufshaftpflichtversicherungen für Personal Trainer sollten verglichen werden?
Der Vergleich der Berufshaftpflichtversicherung für Personal Trainer muss alle wichtigen und relevanten Tarifmodelle und Anbieter umfassen. Auf Basis eines umfangreichen und alle aktuellen Angebote einschließenden Online-Vergleichs kann eine valide Entscheidung für den Abschluss der passenden Versicherung getroffen werden.
Zu den verglichenen Anbietern bei der Berufshaftpflichtversicherung für Personal Trainer zählen:
- Gothaer Versicherungen
- Allianz Versicherung AG
- AXA
- HUK24 und HUK Coburg
- u.a.m.
Der Online-Vergleich wird entsprechend den persönlichen Bedürfnissen des Versicherungsnehmers ausgeweitet.