Berufshaftpflichtversicherung der HDI

     
    Logo Debeka Die Berufshaftpflichtversicherung sichert Angehörige verschiedener Berufsgruppen gegen Schadenersatzforderungen Dritter ab.

    Es werden Schäden abgedeckt, die durch die Berufsausübung oder als Folge beruflicher Handlungen dem Kunden, Klienten, Patienten, etc., entstehen.

    Hintergrund ist die gesetzlich geregelte Haftpflicht. Sie sieht vor, dass der Verursacher eines Schadens für dessen vollständigen Ersatz aufkommen muss. Im Berufsleben sind solche Schäden in der Regel mit hohen Forderungssummen verbunden, die aus der finanziellen Leistungsfähigkeit des Einzelnen nicht beglichen werden können.

    Vor diesem Hintergrund ist eine Berufshaftpflichtversicherung nicht nur ein dringend empfohlenes Instrument für das jeweilige Risikomanagement. Für bestimmte Berufsgruppen gilt: Der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung ist für die Zulassung zur Berufsausübung zwingende Voraussetzung.

    Die HDI hat zur Absicherung der unterschiedlichen Ansprüche der Berufsgruppen verschiedene Konzepte für die Berufshaftpflichtversicherung entwickelt.

    Dazu zählt:


    Die HDI Berufshaftpflichtversicherung für Sachverständige

    In verschiedenen Tätigkeitsbereichen in der gewerblichen und privaten Wirtschaft werden Sachverständige und Gutachter oft benötigt. Die Expertise der Sachverständigen ist dabei oft Grundlage weitreichender Entscheidungen. Fehler, die der Sachverständige verursacht, werden ihm nicht selten angelastet. Für entstandene Schäden muss er entsprechend haften. Durch häufige Verkettung von Ursachen und Wirkungen entstehen hohe Schadensummen, die aus sehr unterschiedlichen Rechts- und Haftungsbereichen stammen können.

    Die Berufshaftpflichtversicherung der HDI deckt ein in Berufsbild und Deckungshöhe wesentlich erweitertes Risikofeld für Sachverständige ab.

    Darin sind inbegriffen:

    • Erweitertes Berufsbild
    • Beitragsfreie Anpassung der Deckungssumme
    • Rechtsschutz (auch für Mediation)
    • Deckung für Beratungs-, Planungsfehler und Terminüberschreitungen
    • u.a.m.

    Die HDI Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte und medizinische Berufe

    Mediziner, Ärzte und Angehörige medizinischer Berufe unterliegen aus ihrer verantwortungsvollen Tätigkeit besonderes gestalteten Haftungsrisiken mit hohem Kostenpotential. Behandlungs- und Diagnosefehler, die zu Schadenersatzansprüchen Dritter führen, gelten oft als Vermögensschäden, die bis in Leistungen für Verdienstausfälle und Langzeitpflege von der Berufshaftpflichtversicherung getragen werden müssen.

    Das zugeschnittene Konzept der HDI für die Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte und medizinische Berufe umfasst:

    • Erweiterte Deckung pauschal für Sach-, Personen- und Vermögensschäden
    • bis zu 3-facher Maximierung der Deckung je Versicherungsjahr
    • speziell auf medizinische Berufe ausgerichtete Auslandsdeckung
    • Mitversicherung von Ansprüchen aus dem AGG
    • u.a.m.

    Die HDI Berufshaftpflichtversicherung für Architekten

    Architekten müssen ihrer Tätigkeit auf eine verlässliche versicherungsrechtliche Grundlage stellen, um vor hohen Folge- und Spätkosten nach Berufsfehlern sicher zu sein. Für viele Architekten ist zudem der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung bindende Voraussetzung zur Berufszulassung vor der Architektenkammer. Die HDI bietet eine speziell auf Architekten zugeschnittene Berufshaftpflichtversicherung.

    Die HDI bietet in der Berufshaftpflichtversicherung für Architekten:

    • Anpassung der Versicherungsleistung für Existenzgründer
    • Einschluss von Drittschäden
    • inkludierte Umweltschadenversicherung
    • ausgelockertes Berufsbild und damit verbundene Deckungserweiterung
    • u.a.m.

    Welche Kosten entstehen für die Berufshaftpflichtversicherung bei der HDI?

    Die Gestaltung der Beiträge für die Berufshaftpflichtversicherung richtet die HDI nach folgenden Eckpunkten aus:

    • Welches Berufsbild soll spezifisch versichert werden?
    • Wie hoch ist die Deckungssumme?
    • Liegen besondere Umstände für eine Beitragsanpassung vor (z.B. Existenzgründung)?
    • Je nach individuellem Vertrag gelten weitere Kriterien.

    Was ist in der Berufshaftpflichtversicherung der HDI nicht versichert?

    Die Ausschlüsse aus den Versicherungsleistungen der HDI für die Berufshaftpflichtversicherung sind ebenfalls nach den versicherten Berufsgruppen unterteilt. So sind speziell in der Berufshaftpflichtversicherung der HDI für Ärzte und Mediziner Schäden an Personen und Sachen mitversichert, bei Sachverständigen Schäden an Mietsachen. Wir beraten Sie, welche Leistungen vor welchem Versicherungshintergrund relevant werden und von der HDI in der Berufshaftpflichtversicherung abgedeckt werden.