Betriebshaftpflicht Bäcker


    Warum ist eine Betriebshaftpflicht für Bäcker wichtig?

    Betriebshaftpflicht Bäcker - Bäcker recherchiert Typische Risiken, wie sie in der Betriebshaftpflicht abgedeckt werden, müssen für Bäcker erweitert berücksichtigt werden.

    Bestimmten Überlegungen helfen dabei, Risikoszenarien zu erkennen und in der Betriebshaftpflicht entsprechend zu berücksichtigen.

    Wichtig ist: Selten ist ein Bäcker nur ein Bäcker. Zum Verkauf typischer Backwaren gehört in der Mehrzahl der Fälle der Zusatzverkauf von Kaffee, Süßwaren und anderen Angeboten. Nicht selten wird dazu eine Sitzmöglichkeit angeboten, oft auch ein Café-Betrieb neben dem Verkauf von Backwaren geführt.

    Die Betriebshaftpflicht deckt Schäden aus dem Geschäftsbetrieb eines Unternehmens ab. Dazu muss der Geschäftsinhalt entsprechend genau beschrieben werden, damit z.B. die passende Deckungssumme ausgewählt werden kann.

    Auch der Publikumsverkehr insgesamt spielt bei der Auswahl der passenden Betriebshaftpflicht eine wichtige Rolle. Je höher die Kundenzahl beim Bäcker, desto höher die statistische Wahrscheinlichkeit von Unfällen. Somit muss die Größe der Bäckerei, die Anzahl vorhandener Filialen und deren jeweiliges gastronomisches Angebot in die Auswahl mit einfließen. Denn die Betriebshaftpflicht muss alle Schäden abdecken, die auf dem Geschäftsgelände des Bäckers passieren. Angefangen von Unfällen an automatischen Eingangstüren bis hin zu Unfällen, die Personenschäden nach sie ziehen – und auf Grund von Vorwürfen wegen des Verstoßes gegen die Verkehrssicherungspflicht auf den Bäcker zurück fallen.

    Kurz umrissen ein weiterer wesentlicher Punkt: Nicht immer kann die Qualität zugelieferter Zutaten oder Genussmittel verlässlich vor Ort überprüft werden. Der Bäcker haftet für Erkrankungen, die durch bei ihm erstandene Ware ausgelöst werden. Und bei entsprechender Kundenzahl ist schnell eine ganze Reihe von Menschen betroffen.

    Die Betriebshaftpflicht ist für den Versicherungsschutz hier besonders entscheidend. Denn alle Schäden, für die der Bäcker haftet, müssen auf Grund gesetzlicher Vorschriften in voller Höhe kompensiert werden. Sind Gesundungs- und Heilkosten im Spiel, geht es schnell um hohe Summen. Der Bäcker muss sich über eine Betriebshaftpflicht hier vor ersten wirtschaftlichen Konsequenzen schützen.


    Welche Leistungen und Kosten übernimmt die Betriebshaftpflicht für Bäcker?

    Die Betriebshaftpflicht stellt ihrer Konzeption nach die Grundlage für ein wichtiges Risikomanagement für Bäcker. Sie sichert in festgelegten Deckungssummen verankert den Bäcker vor den finanziellen Folgen eines Schadenersatzanspruchs.

    Dafür stehen bereit:

    • Deckung für Personenschäden: Die festgelegte Deckungssumme sollte die Größe des versicherten Unternehmens, eventuelle Zweigstellen des Bäckers, etc., berücksichtigen. Ein weiterer Faktor ist der Kundenverkehr in den Verkaufsräumen.
    • Deckung bei Sachschäden: Alle Sachen, die durch den Geschäftsbetrieb, etwa durch unzureichend gesicherte Auslagen (Klemmgefahr bei Sichtauslagen), müssen durch den Bäcker ersetzt werden. Die Betriebshaftpflicht stellt entsprechende Deckung bereit.
    • Deckung von Vermögensschäden: Entsteht ein Schaden, der (meist als Folge- oder Nebenschaden) nicht als Personen- oder Sachschaden geltend gemacht werden kann, wird häufig der Ersatz eines erlittenen Vermögensschadens geltend gemacht. Z.B. können Arbeitsausfälle als Vermögensschäden gelten. Die Betriebshaftpflicht des Bäckers stellt hier die Deckung.

    Je nach Art der Versicherung sind unterschiedliche Deckungssummen für die einzelnen Schadenarten festgelegt. Allerdings bestehen auch Modell mit fixen Schadensummen, die unabhängig von der Schadenart gelten.

    • Zusatzleistungen: Zahlreiche Anbieter offerieren Zusatzleistungen zur Betriebshaftpflicht. Der Bäcker kann wählen, welche Leistungen er zusätzlich zum Haftpflichtschutz, der grundsätzlich den geschädigten Dritten begünstigt, in Anspruch nehmen will. Z.B. kann der Verlust von Schlüsseln zusätzlich versichert werden, der Ersatz wird an den Bäcker als Versicherungsnehmer geleistet.

    Wie kann die Betriebshaftpflicht für Bäcker am besten verglichen werden?

    Betriebshaftpflicht Bäcker - Online Vergleich Die optimale Vergleichsart für die Betriebshaftpflicht ist der Online-Vergleich.

    Er sichert dem Bäcker einen transparenten Überblick über die Bedingungen am Markt, zu denen er die passende Betriebshaftpflicht abschließen kann.

    Die Ratenhöhe ist nur ein Kriterium. Aus einer umfassenden Datenbank werden umfangreiche individuelle Anpassungen abgefragt, die dem Bäcker übersichtlich gegliedert zeigen, welcher Tarif optimal versichert. Beides, Gefahren unwirtschaftlicher Doppelversicherung und Deckungslücken, kann so reduziert werden.

    Weiterführende Fragen beantworten im Online-Vergleich kostenfrei ausgewiesene Versicherungsfachleute am Telefon.

    weitere Berufe:

    Augenoptiker, Bäcker, Baugeräteführer, Bauwerksabdichter, Bauzeichner, Bestatter, Beton- und Stahlbetonbauer, Bodenleger, Bootsbauer, Brunnenbauer, Dachdecker, Estrichleger, Fahrzeugaufbereitung, Fliesenleger, Fotograf, Friseur, Designer, Handelsvertreter, HausmeisterserviceKleingewerbe, MalerNebengewerbePromoter, Gebäudereiniger, Gerüstbauer, Hörgeräteakustiker, Kanalbauer, KonditorKosmetiker, Lackierer, MaskenbildnerMaurerMüllerOfenbauer und LuftheizungsbauerOrthopädietechnik-Mechaniker, ParkettlegerRaumausstatter, Schneider, SchornsteinfegerSchreiner, Steinmetz, Straßenbauer, Stuckateur, Textilreiniger, Tischler, Trockenbaumonteur, Uhrmacher, Zahntechniker, Zimmerer, FreiberuflerGastronomieLandwirtschaft.