Betriebshaftpflicht Zahntechniker


    Warum ist eine Betriebshaftpflicht für Zahntechniker wichtig?

    Betriebshaftpflicht Zahntechniker - Team bei der Arbeit In Heil- und Ersatzmedizinischen Berufen ist eine verlässliche Absicherung vor Schadenersatzforderungen die Grundlage sicheren und verlässlichen wirtschaftlichen Handelns.

    Unfälle sind schnell passiert – ob aus Fahrlässigkeit oder Unachtsamkeit spielt dabei keine Rolle.

    Kommt jemand Drittes zu Schaden, hat er Anspruch auf Schadenersatz. Das Spektrum reicht von Ersatz an Sachwerten bis hin zur Erstattung kompletter Heil- und Behandlungskosten nach einem Unfall, bei dem Personen zu Schaden gekommen sind.

    Des Weiteren muss der Zahntechniker durch eine passende Betriebshaftpflicht abgesichert sein gegen Nebenschäden, die an Mieträumen oder Mietsachen entstehen können. Hier können weitreichende Ansprüche geltend gemacht werden, wenn technische Einbauten oder Leitungssystem an den angemieteten Räumen Schäden verursachen.

    Die Betriebshaftpflicht ersetzt in bestimmtem Maß Schäden, die durch die gefertigten Produkte des Zahntechnikers entstehen. Im weiteren Sinn ist die Produkthaftung zwar mit einer entsprechenden Produkthaftpflicht am besten abgesichert – für Einzelschäden, die direkt auf fehlerhaftes Material zurück zu führen sind, kann jedoch die Betriebshaftpflicht grundlegenden Schadenersatz leisten. Dieser Aspekt spielt eine Rolle in der Bewertung des Risikomanagements insgesamt.


    Welche Leistungen und Kosten übernimmt die Betriebshaftpflicht für Zahntechniker?

    • Inkludierter Rechtsschutz
      Wird gegen den Zahntechniker eine Forderung auf Schadenersatz geltend gemacht, übernimmt die Betriebshaftpflicht die Prüfung, ob die Ansprüche berechtigt sind. Dazu kann sie alle rechtlichen Mitteln ausschöpfen. Wird während der Prüfung festgestellt, dass Ansprüche in Gänze oder zum Teil unberechtigt erhoben wurden, werden sie für den Zahntechniker durch die Betriebshaftpflicht zurückgewiesen. Berechtigte Ansprüche werden ohne Änderung befriedigt.
      Kosten, die für Prüfung und ggf. Zurückweisung anfallen, trägt die Versicherung selbst, nicht der Versicherte. Die Deckungssumme bleibt für den Ausgleich von Schadenersatzansprüchen vollständig erhalten.
    • Personenschäden
      Die grundlegende Absicherung des Zahntechnikers vor Ansprüchen, die Folge von Unfällen sind, für deren Ursache der Zahntechniker durch Gesetzeslage oder Selbstverschulden haftet, ist in der Betriebshaftpflicht erfasst. Sie begleicht Kosten, die als Heil- und Behandlungskosten, Rehabilitationskosten, Langzeittherapiekosten und Arbeitsausfälle erhoben werden. Je nach Versicherungsmodell sind bestimmte genannte Kosten auch als Vermögensschäden gewertet. Trotzdem sind sie in der Betriebshaftpflicht gedeckt.
    • Sachschäden
      Kommt es in der Praxis beim Zahntechniker zu einem Schaden an Eigentum Dritter, steht die Betriebshaftpflicht für den Schadenersatz ein. Sie übernimmt dafür die Kommunikation mit dem Geschädigten und die Abwicklung des Schadenfalls.Je nach Versicherungsanbieter werden Deckungssummen geteilt für die unterschiedlichen Schadensarten angegeben oder eine pauschale Versicherungssumme wird je nach Sachverhalt aufgeteilt. Hier sollte geprüft werden, welches Modell den individuellen Ansprüchen am besten entspricht.
    • Zusatzleistungen
      Für verschiedene Arbeitsumgebungen beim Zahntechniker kann es ratsam sein, in die Betriebshaftpflicht Zusatzleistungen einzuschließen. Das betrifft Schäden an Mietsachen ebenso wie eine regelmäßige Tätigkeit außer Haus. Der Wirkungskreis der Betriebshaftpflicht kann, je nach Anbieter, entsprechend erweitert werden. Die Erweiterung kann den Vorteil haben, günstiger als eine zusätzliche Versicherung der jeweiligen Raten abgeschlossen werden zu können.

    Wie kann die Betriebshaftpflicht für Zahntechniker am besten verglichen werden?

    Betriebshaftpflicht Zahntechniker - Recherche Für den Abschluss einer leistungsfähigen Betriebshaftpflicht sollten Zahntechniker möglichst viele Anbieter und Tarife verglichen werden.

    Die optimale Methode dafür ist der Online-Vergleich. Auf Basis einer umfassenden Datenbank werden zahlreiche relevante Anbieter und aktuelle Tarife miteinander verglichen.

    Wichtig für den Vergleich: Neben der Beitragsrate für die Betriebshaftpflicht sind die versicherten Inhalte und die Deckungssummen wichtige Vergleichskriterien. Auch Zusatzleistungen, die sich nach den konkreten Arbeitsbedingungen des Zahntechnikers richten, spielen für den Vergleich eine wichtige Rolle. Der Online-Vergleich berücksichtigt für eine Vielzahl der Anforderungen die entsprechenden Kriterien.

    Zusätzlich steht eine kostenfreie telefonische Beratung an Ihrer Seite für alle Fragen zur Betriebshaftpflicht, zu Sonderleistungen oder individuellen Anpassungen.