Betriebshaftpflicht für Handelsvertreter

     

    Betriebshaftpflicht Handelsvertreter - freundliche Ansprechpartnerin Wie für alle Selbstständigen und Unternehmen gilt auch die Betriebshaftpflicht für Handelsvertreter. Das heißt, dass der selbstständige Handelsvertreter für jeglichen Schaden, den er im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit direkt oder indirekt verursacht, haften muss.

    In vollem Umfang und auch mit seinem Privatvermögen. Solche Schäden können auch bei größter Vorsicht immer wieder entstehen.

    Im Alltag handelt es sich üblicherweise um kleinere Missgeschicke, die sich schnell und unkompliziert aus der Welt schaffen lassen. Mindestens ebenso schnell wie unbeabsichtigt, können die Schäden aber auch große oder sogar sehr große Dimensionen annehmen. Eine Betriebshaftpflichtversicherung für Handelsvertreter schützt in solchen Fällen insbesondere vor den finanziellen Konsequenzen.


    Betriebshaftpflicht für Handelsvertreter – Was umfasst sie?

    Eine Betriebshaftpflichtversicherung für Handelsvertreter beinhaltet einen umfassenden Schutz vor den finanziellen Auswirkungen von:

    • Sachschäden
    • Personenschäden
    • (Nachgelagerten) Vermögensschäden

    Um Sachschäden handelt es sich immer dann, wenn eine Sache beschädigt oder sogar vollständig zerstört wird. Im Rahmen der Betriebshaftpflicht für Handelsvertreter muss dieser für einen solchen Schaden aufkommen.

    Handelt es sich bei dem Sachschaden zum Beispiel um ein Produkt eines Kunden und kann dieser es nicht mehr verkaufen, entsteht ein zusätzlicher Vermögensschaden. Auch einen solchen Schaden muss ein Handelsvertreter im Rahmen seiner Betriebshaftpflicht tragen. Die Betriebshaftpflichtversicherung für Handelsvertreter schützt ihn auch hiervor.

    Im Gegensatz zu Vermögens- oder Sachschäden umfassen Personenschäden jegliche Art von Verletzungen von Personen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Kunde im Büro auf nassem Boden ausrutscht und sich verletzt. Auch in diesem Fall springt eine Betriebshaftpflichtversicherung für Handelsvertreter ein, um den Schaden auszugleichen.


    Leistungen einer Betriebshaftpflichtversicherung für Handelsvertreter

    Die Leistungen einer Betriebshaftpflichtversicherung erstrecken sich in erster Linie darauf, Schäden in den bereits genannten Bereichen für den versicherten Handelsvertreter zu übernehmen. Insbesondere die Höhe, bis zu der die Schäden übernommen werden, ist vertraglich geregelt. Sie wird als Deckungssumme bezeichnet und liegt üblicherweise zwischen drei und 30 Millionen Euro für jede Schadensart. Ebenso kann vertraglich ein Selbstbehalt vereinbart sein.

    Voraussetzung dafür, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung für Handelsvertreter den Schaden tatsächlich übernimmt, ist, dass die Ansprüche des (vermeintlich) geschädigt auch tatsächlich berechtigt sind. Ob dies wirklich der Fall ist, prüft die Versicherung daher immer sehr genau. Stellt sich dabei heraus, dass ein Schadensersatzanspruch nicht gerechtfertigt oder die Höhe der Ersatzforderungen nicht angemessen ist, weist sie diese zurück. Im Zweifelsfall zieht die Betriebshaftpflichtversicherung für Handelsvertreter auch vor Gericht um die Rechtmäßigkeit eines Schadensersatzanspruches zu klären. Die Kosten dafür trägt die Versicherung. Eine Betriebshaftpflichtversicherung für Handelsvertreter stellt daher immer auch einen sogenannten passiven Rechtsschutz dar.


    Worauf ist beim Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung für Handelsvertreter zu achten?

    Betriebshaftpflicht Handelsvertreter - Vertrag Wie bei jedem Versicherungsschutz gilt, dass auch bei einer Betriebshaftpflichtversicherung die Risiken angemessen abgesichert sein sollten.

    Das kann zum Beispiel von dem Geschäftsfeld oder Branche, in der der Versicherte tätig ist, ebenso abhängen wie von den Produkten, die er vertreibt. Diese Risiken sollten bei der Berechnung der angemessenen Deckungssummen einfließen.

    Dabei gilt häufig, dass die Deckungssummen lieber zu hoch als zu niedrig angesetzt sein sollten.

    Auf die Versicherungsprämie hat das bei den meisten Anbietern nur eine relativ geringe Auswirkung. Gerade bei Personenschäden können die Schadensersatzansprüche sehr schnell schwindelerregende Höhen erreichen.

    Optimaler Versicherungsschutz lässt sich am besten mit einer individuellen und unabhängigen Beratung erreichen. Unsere Experten stehen Ihnen gerne zur Verfügung!