DKV Zahnzusatzversicherung
Die Deutsche Krankenversicherung DKV ist Spezialist, wenn es um Krankenversicherungen geht. Das Unternehmen unter dem Dach der Ergo Versicherungsgruppe überzeugt seit mehr als 80 Jahren mit einem umfassenden Gesundheitsschutz.
Die DKV wurde bereits im JAhr 1927 in Berlin gegründet, heute befindet sich der Hauptsitz des Unternehmens in Köln. Verschiedene Tarifoptionen sorgen dafür, dass jeder Versicherte den passenden Versicherungsschutz für seine Ansprüche findet.
Die Leistungen der DKV Zahnzusatzversicherung im Überblick
Die DKV bietet unterschiedliche Tarife in den Leistungen
- Zahnersatz
- Zahnbehandlung
- Kieferorthopädie
Versicherte haben die Möglichkeit, einen Rundumschutz zu wählen und die Versorgungslücke zur gesetzlichen Krankenkasse effektiv zu schließen. Zur Auswahl stehen insgesamt drei verschiedene Vertragsvarianten. Dabei können die einzelnen Bausteine individuelle kombiniert werden und jeder Versicherte wählt die Leistungen, die seinen Ansprüchen entsprechen.
Die Tarifvarianten der DKV Zahnzusatzversicherung
KombiMed Tarif KDT
- bietet Leistungen für Kronen und Zahnersatz
- Verdopplung des Festzuschusses der gesetzlichen Krankenkassen
- in der Variante KombiMed KDT 50 übernimmt die DKV 50 Prozent aller Kosten
- in den ersten drei Jahren beträgt die maximale Erstattung 750 Euro
- in der Variante KombiMed Tarif KDT 85 trägt die Versicherung 85 Prozent der Aufwendungen
- in den ersten drei Versicherungsjahren beträgt die maximale Erstattung 1.500 Euro
KombiMed Tarif KDBE
- in diesem Tarif übernimmt der Versicherer 100 Prozent aller Zahnbehandlungskosten
- maximal 75 Euro für die professionelle Zahnreinigung zwei Mal jährlich
- Übernahme von 100 Prozent kieferorthopädische Kosten bei Kindern, maximal 1.500 Euro
KombiMed Tarif KDBE & KDT
- die KombiMed Tarife KDBE & KDT50 oder 85 schließen die Übernahme von 50 bzw. 85 Prozent bei Implantaten oder Inlays mit ein
- die maximale Erstattungssumme beträgt in den ersten drei Jahren 750 Euro bzw. 1.500 Euro im besten Tarif
Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen des Anbieters.
Wissenswertes über die DKV Zahnzusatzversicherung
Jeder gesetzlich Krankenversicherte, kann die zusätzlichen Tarife der DKV abschließen. Für Mitglieder der privaten Kassen stehen die Optionen nicht zur Verfügung.
Bei der DKV gibt es eine Wartefrist von acht Monaten in allen Tarifen. Für Prophylaxemaßnahmen gilt die Wartezeit im KDBE Tarif nicht, die professionelle Zahnreinigung übernimmt der Anbieter vom Vertragsbeginn an. Bei unfallbedingten Leistungen gibt es keine Wartezeiten.
Versicherte, die sich bei DKV-Vertragsärzten behandeln lassen, profitieren von höheren Leistungen.
Die Laufzeit der Versicherungen beträgt zwei Jahre, kündigt der Versicherungsnehmer nicht drei Monate vor Ablauf, verlängert sich der Vertrag automatisch.
Bei der Beitragsberechnung werden keine Altersrückstellungen berücksichtigt, das heißt, die Beiträge passen sich dem jeweiligen Alter an. Damit Versicherte nicht in jedem Jahr mit einer Beitragserhöhung rechnen müssen, werden die Versicherten in Altersgruppen eingeteilt.



