Zahnversicherung Zahnspange

    Fast 50 Prozent aller Kinder benötigen im Laufe ihrer Kindheit eine Zahnspange. Stehen die Zähne nicht in Reih und Glied oder wird falsch aufgebissen, ist schnell kieferorthopädischer Handlungsbedarf gefragt. Das Tragen einer Zahnspange ist meist ein langwieriger Prozess, der nicht nur mit Ausdauer der Kinder verbunden ist, sondern auch mit einem hohen finanziellen Aufwand. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für die notwendige kieferorthopädische Behandlung immer erst bei ausgeprägten Fehlstellungen. Eine Zahnversicherung Zahnspange, die meist speziell für Kinder abgeschlossen wird, ergänzt den Versicherungsschutz und garantiert je nach Tarif sogar eine vollständige Kostenübernahme für alle Behandlungen. Unter Umständen kann eine Zahnversicherung Zahnspange auch für Erwachsene sinnvoll sein.

     

    In welchen Fällen zahlt die gesetzliche Krankenkasse für eine kieferorthopädische Behandlung?

    Eine Zahnversicherung Zahnspange ist vor allem dann nötig, wenn die gesetzliche Krankenkasse nicht zahlt. Die Leistungen der Krankenversicherung hängen vor allem von dem Schweregrad der Fehlstellung ab. Dieser wird in fünf sogenannten kieferorthopädischen Indikationsgruppen, kurz KIG, gemessen. Eine Kostenübernahme erfolgt erst ab KIG 3 und auch dann wird grundsätzlich nur die kostengünstige Behandlung reguliert. Bei einem Kind übernimmt die gesetzliche Krankenkasse 80 Prozent der Behandlungskosten, bei mehreren Kindern, die gleichzeitig in kieferorthopädischer Behandlung sind, sogar 90 Prozent. Ist die Therapie erfolgreich und wird nicht abgebrochen, erhalten die Versicherten zudem ihren Eigenanteil zurück.

    Der gesetzliche Versicherungsschutz gilt immer nur bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Für Erwachsene wird generell keine Leistung für Kieferorthopädie von den Krankenkassen erbracht, selbst dann nicht, wenn medizinischer Bedarf besteht.

     

    Welche Leistungen sind in einer Zahnversicherung Zahnspange enthalten?

    Die Leistungen, die eine Zahnversicherung Zahnspange übernimmt, hängen grundsätzlich immer vom jeweiligen Tarif und vom Anbieter ab. Ergänzend zum gesetzlichen Versicherungsschutz enthält eine Zahnversicherung Zahnspange häufig folgende Leistungen, die unabhängig vom Schweregrad der Fehlstellung für alle kieferorthopädischen Indikationsgruppen von 1 bis 5 gelten:

    • die Kosten für lose und feste Zahnspangen (auch für kieferorthopädische Besonderheiten, wie unsichtbare Zahnspangen, innenliegende Zahnspangen oder Kunststoff- beziehungsweise Keramikbrackets)
    • die Kosten für Röntgenbilder
    • die Kosten für Abdrücke
    • die Kosten für regelmäßige Kontrolltermine, sowie Vorbereitung und Nachsorge

    Meist ist die Zahnversicherung Zahnspange speziell auf die Bedürfnisse von Kindern zugeschnitten und kann auch weitere Leistungen beinhalten, wie

    • allgemeine Zahnbehandlungen
    • prophylaktische Maßnahmen

    Dahingegen ist Zahnersatz meist kein Bestandteil einer Zahnversicherung Zahnspange, da bei jüngeren Patienten in der Regel hierfür noch kein Bedarf besteht.

    Mittlerweile gibt es auch einige Tarife für eine Zahnversicherung Zahnspange, die Erwachsene zusätzlich abschließen können. Häufig ist die Zahnversicherung Zahnspange dann in den jeweiligen Tarif einer privaten Zusatzversicherung integriert. Diese Zahnversicherung Zahnspange kann vor allem bei kieferorthopädischem Behandlungsbedarf nach einem Unfall sinnvoll sein. Kosmetische Korrekturen werden jedoch nicht von der Zahnversicherung Zahnspange abgedeckt.

     

     

    Welche Kosten übernimmt die Zahnversicherung Zahnspange?

    Eine Zahnversicherung Zahnspange kommt dann für die Kosten einer Zahnspange auf, wenn die gesetzliche Versicherung

    • nur einen Teil zahlt (zum Beispiel bei Behandlungen, die über den notwendigen Bedarf hinausgehen, wie unsichtbare Zahnspangen). Die Zahnversicherung übernimmt hierbei die Mehrkosten.
    • gar nicht zahlt (zum Beispiel bei KIG 1 und 2).

    Die Höhe der Kostenerstattung hängt vor allem vom Tarif der Zahnversicherung Zahnspange ab. Meist bieten die Versicherer mehrere Tarife in unterschiedlichen Staffelungen an. Wer einen Premium- oder Komforttarif wählt, der erhält meist bis zu einer hundertprozentigen Kostenerstattung. Basistarife übernehmen dahingegen einen prozentualen Anteil der Rechnungssumme. Häufig werden etwa 70 bis 80 Prozent erstattet.

    Darüber hinaus kann es jährliche Erstattungsgrenzen geben, die im ersten Jahr relativ gering ausfallen und sukzessive ansteigen. Das Limit wird meist nach einigen Jahren aufgehoben.

     

    Wann sollte die Zahnversicherung Zahnspange im Idealfall abgeschlossen werden?

    Als Faustformel für den optimalen Zeitpunkt zum Abschluss einer Zahnversicherung Zahnspange gilt: Je früher, desto besser. Zum einen ist der Beitrag im jungen Alter preisgünstiger, zum anderen kann es für einen Abschluss schnell zu spät sein – nämlich dann, wenn bereits eine Zahnfehlstellung vorliegt.

    Beachten Sie bei der Zahnversicherung Zahnspange zudem, dass die Versicherer vor dem Abschluss in der Regel

    • eine Gesundheitsprüfung durchführen.
    • eine Wartezeit festlegen.

    Die Gesundheitsprüfung bei der Zahnversicherung Zahnspange

    Eine Gesundheitsprüfung erfolgt bei der Zahnversicherung Zahnspange meist in Form von Gesundheitsfragen, die stets wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet werden sollten. Hierbei sollten Sie Angaben zum Gesundheitszustand der Zähne und des Kiefers machen und darlegen, ob eine kieferorthopädische Behandlung angeraten, diagnostiziert oder beabsichtigt ist. Ist das der Fall, kann es zu einer Ablehnung des Antrags zur Zahnversicherung Zahnspange kommen. Versichert wird grundsätzlich immer nur ein allgemeines Risiko und kein akuter Behandlungsbedarf. Anhand der Fragen kann der Versicherer ein individuelles Risikopotential erstellen. Dieses dient vor allem der Ermittlung des Beitrags. Unter Umständen wird auch ein Gutachten vom Zahnarzt verlangt oder eine Schweigepflichtentbindung.

    Wer die Gesundheitsfragen umgehen möchte, wird auf dem Markt einige Versicherer finden, die eine Zahnversicherung auch ohne Gesundheitsfragen anbieten und dementsprechend ihren Beitrag nach allgemeinen Risiken kalkulieren, so dass dieser unter Umständen etwas höher ausfallen kann. Unbedingt beachten sollten Sie bei diesen Tarifen ohne Gesundheitsprüfung, dass die Zahnversicherung Zahnspange im möglichen Leistungsfall beim behandelnden Kieferorthopäden nachfragen wird, ob der Behandlungsbedarf bereits vor dem Abschluss der Zahnversicherung Zahnspange diagnostiziert wurde. Sollte das der Fall sein, erfolgt auch keine Kostenübernahme.

    Die Wartezeit bei der Zahnversicherung Zahnspange

    Jeder, der eine Zahnversicherung Zahnspange abschließt, ganz gleich ob für ein Kind oder sich selbst, sollte damit rechnen, dass zwischen Vertragsabschluss und Beginn der Leistungsinanspruchnahme eine Wartezeit festgelegt wird. Sofern es sich nicht um eine kieferorthopädische Maßnahme handelt, die aus einem Unfall resultiert (hierbei entfällt die Wartezeit), beträgt die Wartezeit für die Zahnversicherung Zahnspange acht Monate.

    Genauso wie bei der Gesundheitsprüfung gibt es ebenfalls Tarife für eine Zahnversicherung, die auf die Vereinbarung einer Wartezeit verzichten. Das bedeutet jedoch nicht, dass diese Leistungen für Behandlungen übernehmen, die bereits vor dem Abschluss der Police bestanden. Außerdem ist auch immer die Höchsterstattungsgrenze für die Zahnversicherung Zahnspange zu berücksichtigen. Diese ist im ersten Versicherungsjahr meist deutlich begrenzt.

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    Wie wird der Beitrag für die Zahnversicherung Zahnspange berechnet?

    Die Höhe des Beitrags für die Zahnversicherung Zahnspange orientiert sich an diversen Faktoren. Beitragsbeeinflussend sind vor allem der jeweiligen Leistungsumfang des Tarifs für die Zahnversicherung Zahnspange sowie die Höhe der Kostenübernahme beziehungsweise die des Eigenanteils. Darüber hinaus spielen folgende Kriterien zur Beitragsermittlung der Zahnversicherung Zahnspange eine Rolle:

    • das Alter bei Vertragsabschluss
    • das Risikopotential
    • die Vertragslaufzeit
    • die Zahlungsmodalitäten
    • der mögliche Wegfall der Gesundheitsprüfung oder der Wartezeit

    Bedenken Sie darüber hinaus, dass selbst bei identischen Leistungen das allgemeine Preisniveau von Anbieter zu Anbieter einer Zahnversicherung Zahnspange mitunter deutlich variieren kann.