Zahnversicherung

    Lohnt es sich, eine Zahnversicherung abzuschließen?

    VersicherungCheck24 l ZahnversicherungEin Besuch beim Zahnarzt ist für viele Menschen nicht nur deshalb unangenehm, weil sie Angst vor möglichen Schmerzen haben, sondern weil eine zahnmedizinische Behandlung auch häufig mit hohen Kosten verbunden ist. Wenn es um Zahnersatz, Zahnspangen und Zahnbehandlungen geht, müssen die Patienten häufig tief in die Tasche greifen: Denn vor allem bei gesetzlich Versicherten übernehmen die Krankenkassen immer nur einen befundbezogenen Festzuschuss, der sich an der kostengünstigsten zahnmedizinischen oder kieferorthopädischen Versorgung orientiert und der meist äußerst gering ausfällt. Infolge der erheblichen Kosten, die der Patient selbst zahlen muss, entsteht dann eine für viele meist unvorhergesehene enorme finanzielle Belastung. Im schlimmsten Fall kann die notwendige Behandlung gar nicht erst durchgeführt werden, was letztendlich dann zu einem noch größeren zahnmedizinischen „Schaden“ führen mag.

    Eine private Zahnversicherung ist daher jedem gesetzlich Krankenversicherten zu empfehlen. Aber auch für Privatversicherte kann sich eine Zahnversicherung als Zusatzversicherung lohnen, denn nicht immer ist der private Versicherungsschutz ausreichend, um tatsächlich sämtliche zahnmedizinische Behandlungen abzudecken. Mit einer Zahnversicherung erhalten Sie einen ausreichenden Versicherungsschutz, den Sie individuell auf Ihre Wünsche und Bedürfnisse im Hinblick auf notwendige zahnmedizinische und kieferorthopädische Behandlungen und Vorsorgemaßnahmen anpassen können. Wer eine Zahnversicherung abgeschlossen hat, muss keine oder nur noch einen geringen Teil der Zuzahlungen selbst leisten.

    Welche Leistungen beinhaltet eine Zahnversicherung?

    Eine Zahnversicherung wird im Rahmen einer privaten Zusatzversicherung abgeschlossen und von vielen privaten Krankenversicherern angeboten. Der Leistungsumfang einer Zahnversicherung ist abhängig vom Tarif und vom Anbieter der Zahnversicherung und kann einen oder mehrere der folgenden Bereiche abdecken:

    • Zahnbehandlung
    • Zahnersatz
    • Zahnprophylaxe
    • Kieferorthopädie

    Teilweise werden die einzelnen Bereiche zu einer Zahnversicherung zusammengefasst, teilweise können sie nach dem Baukastensystem auch individuell je nach Bedarf zusammengestellt werden. Folgende zahnmedizinische beziehungsweise kieferorthopädische Behandlungen können in den einzelnen Bereichen enthalten sein:

    Zahnbehandlungen in der Zahnversicherung

    Sofern medizinisch notwendig übernimmt die Zahnversicherung die Kosten für

    • chirurgische Eingriffe
    • Füllungen aus hochwertigem Material, wie Keramik oder Gold
    • endodontische Maßnahmen (Wurzelbehandlung)
    • paradontologische Behandlungen

    Zahnersatz in der Zahnversicherung

    Wer Versicherungsschutz für Zahnersatz benötigt, kann Leistungen beanspruchen für

    • Implantate
    • Zahnprothesen und -brücken
    • Voll- und Teilkronen
    • Inlays
    • Zahnersatzreparaturen

    Zahnprophylaxe in der Zahnversicherung

    Bei der Zahnprophylaxe werden die Kosten für präventive zahnmedizinische Maßnahmen übernommen, darunter

    • professionelle Zahnreinigungen
    • Präventions- und Früherkennungsuntersuchungen in Mund und Kiefer

    Kieferorthopädie in der Zahnversicherung

    Rät der Zahnmediziner zu einer kieferorthopädischen Behandlung, sind über die Zahnversicherung Kieferorthopädie folgende Kosten versichert:

    • feste und lose Zahnspangen
    • Kontrolltermine
    • Abdrücke
    • Röntgenbilder

    Kosmetische Zahnkorrekturen gehören in aller Regel nicht zum Versicherungsumfang einer Zahnversicherung.

    hier die beliebtesten Themen rund um Zahnversicherng

    Welche Kosten übernimmt die Zahnversicherung?

    Die Höhe der Kostenerstattung für die Zahnversicherung kann je nach Tarif und Anbieter variieren. In der Regel bieten die Versicherer unterschiedliche Tarife an – vom Basis- bis zum Premiumschutz. Ein einfacher Schutz beinhaltet häufig eine Verdoppelung des gesetzlichen Festzuschusses, während ein umfassender Tarif sogar zu bis 100 Prozent der Rechnungssumme abdeckt. Viele Tarife übernehmen zwischen 80 und 90 Prozent inklusive des Zuschusses der gesetzlichen Krankenkassen des Gesamtbetrags, so dass der Versicherte nur noch einen geringen Teil der Kosten als Eigenanteil selbst zahlen muss. Beachten Sie, dass auch innerhalb eines Tarifs die jeweilige Kostenübernahme unterschiedlich hoch ausfallen kann.

    Darüber hinaus limitieren die Versicherer ihre Tarife mit jährlichen Höchsterstattungssummen. Diese steigen meist kontinuierlich an und können nach einer bestimmten Laufzeit auch gänzlich aufgehoben werden.

     

    Wann ist der ideale Zeitpunkt für den Abschluss einer Zahnversicherung?

    Grundsätzlich wird empfohlen, eine Zahnversicherung so früh wie möglich abzuschließen und dann, wenn noch keine Beschwerden vorliegen: Je jünger das Alter bei Vertragsabschluss und je weniger Zahnvorerkrankungen vorliegen, desto günstiger ist der Beitrag für die Zahnversicherung. Wer bereits in jungen Jahren eine Zahnversicherung abgeschlossen hat, profitiert in der Folge auch im Alter noch von dem günstigen Beitrag.

    Eine Zahnversicherung sollte aber spätestens dann abgeschlossen werden, wenn die Zähne bereits einige Füllungen, Kronen oder Brücken aufweisen, wurzelbehandelt sind oder wenn Sie Paradontitis haben. Zu spät für den Abschluss einer Zahnversicherung ist es in der Regel aber dann, wenn akuter Behandlungsbedarf besteht: Der Abschluss einer Zahnversicherung geht immer mit einer Wartezeit einher, so dass für den Versicherungsnehmer nicht unmittelbar ein Leistungsanspruch besteht. Bei größeren Zahnkrankheiten kann die Zahnversicherung den Antrag sogar verweigern.

     

    Muss bei der Zahnversicherung mit einer Gesundheitsprüfung gerechnet werden?

    VersicherungCheck24 l ZahnversicherungWie bei jeder anderen privaten Zusatzversicherung wird auch bei der Zahnversicherung vor dem Abschluss eine Gesundheitsprüfung verlangt. In der Regel erfolgt diese anhand eines Fragenkatalogs des Versicherers zum allgemeinen Gesundheitszustand sowie vor allem zu dem des Gebisses. Einige Versicherer verlangen einen Bericht vom behandelnden Zahnarzt oder Kieferorthopäden beziehungsweise möchten eine Schweigepflichtentbindung.

    Anhand der Ergebnisse erstellt die Zahnversicherung ein Risikoprofil, welches dem Versicherer vor allem der Beitragskalkulation dient. Je höher das Risiko eingeschätzt wird, desto höher wird auch der Beitrag für die Zahnversicherung ausfallen. Ein zu hohes Risiko kann sogar zu einer Ablehnung des Antragstellers führen.

    Dennoch ist es wichtig, dass Ihre Angaben stets der Wahrheit entsprechen. Sind Sie sich unsicher, dann holen Sie sich im Zweifel immer den Rat Ihres Zahnarztes ein. Selbst wenn Sie die Fragen nur versehentlich falsch beantwortet haben, kann der Versicherer daraufhin seine Leistungen verweigern oder bereits gezahlte sogar zurückfordern, zum Beispiel auch dann, wenn eine Diagnose bereits vor Vertragsabschluss der Zahnversicherung feststand.

    Wer einen Anbieter findet, der auf eine Gesundheitsprüfung verzichtet und anhand von allgemeinen Risiken kalkuliert, sollte sich immer gut über die jeweiligen Vertragsbedingungen informieren. Möglicherweise gibt es Leistungsausschlüsse oder der Beitrag für die Zahnversicherung fällt deutlich höher aus.

     

    Gibt es bei der Zahnversicherung eine Wartezeit?

    Mit Vertragsabschluss der Zahnversicherung besteht noch nicht unmittelbar ein Leistungsanspruch. Vielmehr müssen Versicherte erst einmal mit einer Wartezeit rechnen. Bei einer Zahnversicherung beträgt diese im Regelfall acht Monate. Handelt es sich um Prophylaxemaßnahmen, fällt die Wartezeit meist kürzer aus und dauert drei Monate. Sollte eine Zahnbehandlung infolge eines Unfalls notwendig sein, entfällt die Wartezeit bei der Zahnversicherung gänzlich.

    Mit der Festlegung einer Wartezeit wollen sich die Versicherer davor schützen, dass in dem Wissen einer bevorstehenden Zahnbehandlung noch kurzfristig eine Zahnversicherung abgeschlossen wird, die unter Umständen sogar direkt danach wieder gekündigt wird.

    Mittlerweile werden auf dem Markt auch Tarife für eine Zahnversicherung angeboten, die auf eine Wartezeit verzichten. Diesen Wegfall lassen sich die Versicherer in Form von höheren Beiträgen aber meist bezahlen. Möglicherweise wird auch der Leistungsumfang bei diesen Tarifen reduzierter angeboten.

     

    Wie hoch ist der Beitrag für die Zahnversicherung?

    Eine pauschale Summe kann für den Beitrag der Zahnversicherung nicht genannt werden, da er immer in Abhängigkeit zu diversen variablen Faktoren steht. Einfluss auf den Beitrag der Zahnversicherung nehmen vor allem:

    • der Umfang des Tarifs

    Je umfangreicher der Tarif für die Zahnversicherung, desto höher auch der Beitrag. Der Beitrag für die Zahnversicherung hängt deshalb von der Anzahl der versicherten Bereiche ab sowie von der jeweiligen Höhe der Kostenerstattung.

    • das Risikopotential

    Neben der Gesundheitsprüfung, aus welcher sich das Risikopotential ergibt, spielt auch das Alter bei Vertragsabschluss der Zahnversicherung eine wesentliche Rolle für die Beitragskalkulation. Generell wird das Risiko für kostenaufwendige Zahnbehandlungen bei einem jungen Patienten mit gesunden Zähnen geringer eingeschätzt als bei einem älteren. Für den Bereich der Kieferorthopädie gilt hier eine Ausnahme, da sie fast ausnahmslos von Kindern und Jugendlichen in Anspruch genommen wird. In Erwachsenentarifen sind kieferorthopädische Leistungen häufig nicht enthalten.

    • vertragliche allgemeine Vereinbarungen

    Auch die Dauer der Laufzeit, die Zahlungsintervalle sowie mögliche Rabatte (zum Beispiel durch regelmäßig wahrgenommene Vorsorgeuntersuchungen oder durch die Kombination mehrerer privater Zusatzversicherungen bei einem Anbieter) beeinflussen die Höhe des Beitrags für die Zahnversicherung. Weiterhin können auch der Verzicht auf eine Gesundheitsprüfung oder die Wartezeit zu einem höheren Beitrag führen.

    Nicht außer Acht gelassen werden sollte darüber hinaus auch immer das Preisniveau des Anbieters. Denn selbst bei identischem Leistungsumfang und gleichen Voraussetzungen kann der Beitrag für die Zahnversicherung mitunter größere Differenzen aufweisen.

     

    Welchen Nutzen hat ein Vergleich unterschiedlicher Tarife einer Zahnversicherung?

    VersicherungCheck24 l ZahnversicherungDas Ziel und gleichzeitig der Nutzen eines Tarifvergleichs ist, eine möglichst leistungsstarke, zumindest aber bedarfsgerechte Zahnversicherung zu finden. Denn wer vergleicht, kann vor allem Kosten sparen, da die Angebote auf dem Markt für eine Zahnversicherung mitunter größeren preislichen Unterschieden unterliegen.

    Damit ein Vergleich effektiv ist, sollte im Vorwege eine eingehende Bedarfsanalyse nicht versäumt werden. Legen Sie fest, welche Leistungen Ihnen wichtig sind und auf welche Sie gegebenenfalls verzichten können. Wünschen Sie einen Tarif, der sämtliche Kosten übernimmt oder sind Sie bereit auch immer eine Summe x aus eigener Tasche zu zahlen?

    Für einen Vergleich können Sie zum Beispiel den kostenlosen Service eines Online-Tarifrechners nutzen, welcher passgenaue Tarife anhand stets aktueller Datensätze ermittelt. Geben Sie dafür in die Suchmaske des Tarifrechners sowohl Ihre Anforderungen an den Tarif ein als auch Ihre persönlichen Voraussetzungen, wie Alter und mögliche zahnmedizinische „Vorbelastungen“. Sie erhalten in wenigen Sekunden eine übersichtliche Auswertung sämtlicher Tarife, die für Sie in Frage kommen – sortiert nach Preis und Leistung.

    Nützlich für einen Vergleich können darüber hinaus auch die Ergebnisse der Stiftung Warentest sein. Diese hat im Jahr 2014 knapp 200 Policen für eine Zahnversicherung geprüft und getestet.

    Weitere Informationen finden Sie bei Moneycheck.

    Sind die Beiträge für die Zahnversicherung steuerlich absetzbar?

    Die eingezahlten Beiträge für die Zahnversicherung gelten gemäß §10 EStG als Sonderausgaben für Vorsorgeaufwendungen und sind als solche steuerlich absetzbar. Die steuerliche Vergünstigung gilt jedoch nur bis zu einer jährlich limitierten Grenze, welche 2.800 Euro für Selbstständige und 1.900 Euro für Angestellte, Beamte und Rentner beträgt. Da auch andere Versicherungen, wie die Krankenversicherung, als Vorsorgeaufwendungen zur Absicherung von persönlichen Lebensrisiken gelten, kann der Höchstbetrag aber bereits voll ausgeschöpft sein.