Zahnversicherung Kind

    Nicht nur Erwachsene, sondern auch Kinder sollten regelmäßig zum Zahnarzt gehen – als Vorsorgemaßnahme oder weil zahnmedizinischer beziehungsweise kieferorthopädischer Handlungsbedarf besteht. Professionelle Zahnreinigungen, Kariesfüllungen, Fissurenversiegelungen und vor allem die Korrektur von Zahnfehlstellungen sind die üblichen Behandlungen, die von Kindern in Anspruch genommen werden. Dabei ist die jeweilige Maßnahme für die meisten Kinder nicht nur unangenehm, sondern für die Eltern auch mit einem nicht unerheblichen finanziellen Aufwand verbunden. Denn nicht in allen Fällen werden die jeweiligen Kosten von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen und falls doch, dann meist nur für die kostengünstigste zahnmedizinische Versorgung. Eine spezielle Zahnversicherung Kind ist eine auf die Bedürfnisse des Kindes abgestimmte private Zusatzversicherung für Zahnbehandlungen und ist im Vergleich zu Erwachsenentarifen meist recht beitragsgünstig.

     

    Welche Leistungen sollte eine Zahnversicherung Kind beinhalten?

    Da Kinder in der Regel einen anderen Zahnbehandlungsbedarf haben als Erwachsene, bieten Versicherer meist gesonderte Tarife für eine Zahnversicherung Kind an. Auch wenn der Leistungsumfang nicht immer einheitlich ist, sollten Eltern darauf achten, dass die Zahnversicherung Kind folgende Bausteine beinhaltet:

    • Kieferorthopädie
    • Zahnbehandlungen beziehungsweise Zahnerhalt
    • Prophylaxe

    Kieferorthopädie bei der Zahnversicherung Kind

    Ein wesentlicher Bestandteil einer Zahnversicherung Kind sollte immer der Bereich Kieferorthopädie sein. Bei immerhin 50 Prozent aller Kinder ist eine kieferorthopädische Behandlung notwendig. Die Krankenkassen zahlen 80 Prozent beziehungsweise 90 Prozent bei mehreren Kindern in gleichzeitiger Behandlung und regulieren nach erfolgreicher Therapie den verbleibenden Eigenanteil nur, wenn eine schwerwiegende Fehlstellung diagnostiziert wurde. Eine Bewertung erfolgt anhand der fünf kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG). Eine Leistung seitens der gesetzlichen Versicherung erfolgt erst ab KIG 3.

    Eine Zahnversicherung Kind kann bereits ab KIG 1 leisten und übernimmt die Kosten für

    • die Zahnspange (lose oder feste): Je nach Tarif können auch innenliegende Zahnspangen, Keramik- oder Kunststoffbrackets oder unsichtbare Zahnspangen über die Zahnversicherung Kind abgedeckt werden.
    • Abdrücke und Röntgenbilder
    • regelmäßige Kontrolltermine inklusive Vorgespräche und Nachuntersuchungen

     

    Zahnbehandlungen bei der Zahnversicherung Kind

    Auch Kinder können schon Löcher in den Zähnen, mitunter sogar in den Milchzähnen haben, so dass eine Kariesbehandlung nötig wird. Eine gute Zahnversicherung Kind übernimmt die Kosten für hochwertige Kunststofffüllungen. Da das Risiko für Karies in den sogenannten Fissuren (den Erhebungen auf den Backenzähnen) besonders hoch ist, nehmen viele Zahnärzte heute sogenannte Fissurenversiegelungen vor. Während die gesetzliche Krankenkasse lediglich die Kosten für den jeweils hinteren Backenzahn übernimmt, sollten im Leistungsumfang einer Zahnversicherung Kind auch die anderen Backenzähne für eine Fissuerenversiegelung versichert sein.

     

    Prophylaxe bei der Zahnversicherung Kind

    Damit Zahnkrankheiten gar nicht erst entstehen und in der Folge keine aufwendigen Zahnbehandlungen notwendig sind, ist eine ausreichende Mundhygiene unabdingbar. Zahnärzte bieten als präventive Maßnahme mittlerweile auch für Kinder eine regelmäßige professionelle Zahnreinigung an. Diese ist im Idealfall ebenfalls über eine Zahnversicherung Kind mit abgedeckt.

     

    Für Zahnersatz, wie Implantate oder Kronen, hingegen besteht für Kinder in der Regel noch kein Bedarf, so dass dieser Bereich nicht unbedingt über die Zahnversicherung Kind versichert werden muss.

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    Welche Kosten werden von der Zahnversicherung Kind im Leistungsfall übernommen?

    Die Höhe der jeweiligen Kostenübernahme unterscheidet sich von Tarif zu Tarif und von Anbieter zu Anbieter einer Zahnversicherung Kind. Grundsätzlich zahlt eine Zahnversicherung Kind immer dann für versicherte Leistungen, wenn die gesetzliche Krankenkasse nicht oder nur einen Teil der Kosten zahlt. In letzterem Fall kann die Zahnversicherung Kind die Differenz bis zu einer festgelegten Höhe übernehmen.

    Bei der Zahnversicherung Kind kann es, wie auch bei einer Zahnversicherung für Erwachsene, Premiumtarife geben, die komplett 100 Prozent sämtlicher Kosten für notwendige Zahnbehandlungen tragen, meist werden jedoch Höchsterstattungsgrenzen festgelegt. Diese Grenze wird zum einen anhand eines bestimmten Prozentsatzes festgelegt und beträgt durchschnittlich zwischen 80 und 90 Prozent der Rechnungssumme. Zum anderen gibt es jährliche absolute Limits, die im ersten Versicherungsjahr meist relativ gering ausfallen und dann kontinuierlich ansteigen. Die jeweiligen Höchsterstattungsgrenzen variieren nicht nur bei den einzelnen Tarifen, sondern fallen für die einzelnen Bausteine innerhalb eines Tarifs für die Zahnversicherung Kind auch häufig unterschiedlich hoch aus.

     

    Ab wann lohnt sich eine Zahnversicherung Kind?

    Allgemein gilt die Empfehlung, eine Zahnversicherung Kind frühzeitig abzuschließen und im besten Fall bereits dann, wenn sämtliche Milchzähne im Kiefer durchgebrochen sind, sprich im Alter von drei Jahren. Eine Zahnversicherung Kind sollte spätestens aber noch vor einem akuten zahnmedizinischen oder kieferorthopädischen Handlungsbedarf abgeschlossen werden. Denn liegt beispielsweise bereits eine Diagnose über eine kieferorthopädische Behandlung vor oder ist eine entsprechende Maßnahme vorherzusehen, kann das Risiko bestehen, dass die Kosten von der Zahnversicherung Kind dafür nicht mehr übernommen werden. Versichert über die Zahnversicherung Kind ist immer nur ein allgemeines Risiko, nicht aber eine konkrete Behandlung. Anhand einer Gesundheitsprüfung, die in der Regel vor dem Abschluss einer Zahnversicherung Kind verlangt wird, ermitteln die Versicherer eben dieses Risikopotential, welches vor allem dazu dient, die Höhe des Beitrags festzulegen. Daher gilt die Empfehlung: Wer sich frühzeitig für eine Zahnversicherung Kind entscheidet und bislang keine Zahn- oder Kieferprobleme hatte, profitiert zudem von einem günstigen Beitrag bei der Zahnversicherung Kind.

     

    Wann beginnt der Versicherungsschutz für die Zahnversicherung Kind?

    Mit Vertragsabschluss und Zahlung der ersten Beitragsprämie beginnt zwar die Versicherung der Zahnversicherung Kind, nicht aber der Versicherungsschutz. Bevor Sie Leistungen für Ihr Kind beanspruchen können, muss erst die vertraglich geregelte Wartezeit abgelaufen sein. Diese beträgt für fast alle Maßnahmen acht Monate, lediglich bei der Prophylaxe fällt sie mit drei Monaten kürzer aus. Sollte eine Zahnbehandlung infolge eines Unfalls nötig sein, entfällt die Wartezeit gänzlich.

    Mit Sicherheit werden Sie auch Tarife für eine Zahnversicherung Kind finden, die auf eine Wartezeit komplett verzichten. Prüfen Sie hierbei genau die Versicherungsbedingungen: Es ist zum Beispiel möglich, dass die Höchsterstattung im ersten Versicherungsjahr sehr begrenzt ist. Außerdem lassen sich die Versicherer diese Sonderleistung nicht selten durch einen höheren Beitrag bezahlen.

    Beachten Sie zudem, dass ein Wegfall der Wartezeit nicht bedeutet, dass die Zahnversicherung Kind Leistungen für zahnmedizinische oder kieferorthopädische Behandlungen abdeckt, für die ein Bedarf bereits vor dem Abschluss der Zahnversicherung Kind bestand.

     

    Wieviel kostet eine Zahnversicherung Kind?

    Sie können davon ausgehen, dass die Kosten für eine Zahnversicherung Kind recht überschaubar sind, sofern eine Police frühzeitig abgeschlossen wird. Die Beiträge für die Zahnversicherung Kind variieren zwischen einstelligen Beträgen pro Monat und knapp 40 Euro monatlich. Die große Spannbreite liegt dabei nicht nur im Alter des Kindes begründet, sondern ist auf weitere Faktoren zurückzuführen. Dazu gehören

    • der Leistungsumfang
    • die Höhe der Kostenerstattung
    • das individuelle Risiko
    • die Laufzeit
    • die Zahlungsmodalitäten
    • das Preisniveau des Anbieters