Warum ist eine Winterdienst Versicherung sinnvoll?
Besitzer von Immobilien, Verwalter und Hausmeister unterliegen vor allem im Winter
einer besonderen Verpflichtung. Gehwege vor
dem Grundstück und bei vermieteten Gebäuden
auch die Wege auf dem Grundstück selbst müssen verkehrssicher, beräumt und gegen Glätte gesichert werden.
Zur Absicherung der Verpflichtungen aus dem Winterdienst ist eine grundlegende Versicherung ratsam, die insbesondere Schadenersatzansprüche Dritter abdeckt.
Der Konzeption nach sind Haftpflichtversicherungen für diese Form der Risikoabdeckung bestimmt.
Sie können, je nach Haftungsgrundlage, als Hausverwalterhaftpflicht, Betriebshaftpflicht oder Verkehrssicherungshaftpflicht bieten Versicherungsunternehmen verschiedene Formen der Versicherung
für Risiken aus dem Winterdienst an.
Versichert werden muss in erster Linie das Interesse des Verantwortlichen, Schäden, die Dritten aus Mängeln am Winterdienst entstehen, nicht selbst begleichen zu müssen. Denn die Haftung trifft auf jeden Fall den Hausbesitzer.
Mitversicherung in der Hausmeisterhaftpflichtversicherung bzw. Gebäudereinigungshaftpflicht
Der Winterdienst kann mitversichert werden in einer Gemeinschaftspolice, die weitere Schadenrisiken aus anderen Pflicht- und Aufgabenbereichen des Hausbesitzers oder des Hausverwalters selbst abdeckt.Allgemein wird die Winterdienst Versicherung als Teil einer Betriebshaftpflicht für Hausbesitzer oder Hausmeister oder Hausverwalter angeboten und konzipiert. In seltenen Fällen nur wird eine separate Versicherung für Schäden ausschließlich nach Mängeln am Winterdienst angeboten.
Für die Winterdienst Versicherung ist eine Schadenabdeckung auch für Nebenschäden wichtig, die nicht nur infolge einer Vernachlässigung des Winterdiensts sondern auch durch den Winterdienst selbst entstehen.
Das heißt: Wenn der Schneepflug des Hausmeisters parkende Autos „mit beräumt“, muss er auch dafür haften, obwohl dieser Schaden nicht aus einem Mangel am Winterdienst direkt, sondern aus der Tätigkeitsausübung des Hausmeisters selbst stammt. In der Haftpflichtversicherung für den Winterdienst sollten solche Deckungsbereiche unbedingt mit eingeschlossen werden. Denn insbesondere Steinschlag und Streuschäden müssen mit versichert werden.
Im weiteren Sinn für die Versicherung im Umfeld des Winterdiensts wichtig ist eine Gebäudeversicherung, die Schneelawinen und Eisschlag abdeckt. Hier ist die Haftungslage oft unklar. Die Versicherung übernimmt für die Fälle von Schadenersatzforderungen die Prüfung – die oft langwierig und komplex durch unterschiedliche Beteiligte bei der Haftung ist.
Welche Gefahren und Schäden sind in der Winterdienst Versicherung versichert?
- Personenschäden
Die Versicherung für den Winterdienst ist eine klassische Haftpflichtversicherung. Sie leistet geschädigten Dritten gegenüber Ausgleich für erlittenen Schaden. Insbesondere die Kostenübernahme nach Personenschäden ist wichtig, da bei Behandlungs- und Ausfallkosten, die dem Geschädigten entstehen bzw. die von der Krankenkasse des Geschädigten vom Schädiger zurückverlangt werden, regelmäßig hohe Beträge abgedeckt werden müssen. - Sachschäden
Die Versicherung von Sachschäden ist insbesondere wichtig für die schnelle und unbürokratische Abwicklung. Die Deckungssumme ist in vielen Fällen niedriger angesetzt als die für Personenschäden. Die Schadenfälle sind in der Regel auch bei niedrigeren Einzelwerten angesetzt – aber schon das Wegrutschen einer falsch bedienten Räummaschine kann erheblichen Schaden verursachen. Der Versicherung muss diese Arbeiten im Winterdienst entsprechend absichern. - Vermögensschäden als Ableitung von Personen- oder Sachschäden (unechte Vermögensschäden)
Infolge des Auftretens anderer Schäden können von der Winterdienst Versicherung auch Vermögensschäden getragen werden, solange sie als abgeleitete Vermögensschäden gelten. Das sind bspw. Arbeitsausfälle nach Personenschäden oder Nutzungsausfälle von Autos nach Sachschäden. Je nach Angebot und Versicherungsgesellschaft werden die einzelnen Schadenarten mit unterschiedlichen Deckungssummen ausgestattet oder es wird pauschal für alle Schäden mit einer umfassenden Versicherungssumme gearbeitet. - Prüfung der Forderungsbegründung
Die Versicherung übernimmt die Prüfung aller Forderungen, die infolge eines Mangels beim Winterdienst erhoben werden. Sie stellt fest, ob und in welcher Höhe sie berechtigt sind. Dazu zählt im Weiteren auch die Abwehr unberechtigter Forderungen. Kosten für diese Vorgänge gehen stets zu Lasten der Versicherung. Der Versicherungsnehmer trägt sie nicht, die Versicherungssumme wird entsprechend nicht belastet.
Was ist vor dem Abschluss einer Winterdienst Versicherung wichtig?
Prüfung der Verkehrssicherheit des Grundstücks
Grundsätzlich sollte vor Abschluss der entsprechenden Versicherung geprüft werden, welche Gebiete des Grundstücks und der Verkehrsflächen dem Winterdienst unterliegen und ob sie grundsätzlich nutzbar sind.
So kann Schadenfällen bereits im Vorfeld vorgebeugt werden. Auch kann die Versicherungssumme entsprechend der Prüfung angepasst werden, die von Eckpunkten wie der Größe des Hauses, Anzahl von Mietparteien und Größe von Verkehrsflächen abhängt.
Darüber hinaus sollte der Hausbesitzer prüfen, ob er selbst einer separaten Versicherung für den Winterdienst bedarf, obwohl ein Hausmeister die Leistung vertraglich übernommen hat. Dem Gesetzt
nach ist die Haftung für Schäden nicht delegierbar. Wenn es zu Unstimmigkeiten in der Bewertung der Verantwortlichkeit kommt, ist eine eigene Versicherung gegen Schäden aus dem Winterdienst ein sinnvolles Werkzeug.
Wie hoch sollte die Versicherungssumme angesetzt sein?
Die Versicherungssumme muss das tatsächliche Risiko wiederspiegeln. Für die Einschätzung wichtig:
- die Größe des zu versichernden Grundstücks
- bei Miethäusern ist die Anzahl der im Haus untergebrachten Mietparteien wichtig
- die zum Haus gehörenden privaten und im Verantwortungsbereich des Hausbesitzers liegenden öffentlichen Verkehrsflächen
- ggf. weitere Faktoren.
Wir unterstützen Sie bei der Bewertung versicherungsrelevanter Faktoren.
Was muss bei einem Wechsel der Winterdienst Versicherung beachtet werden?
Wenn die Winterdienst Versicherung gewechselt werden soll, dürfen vor allem keine zeitlichen Lücken im Versicherungsschutz entstehen. Denn in der Regel ist nicht allein der Winterdienst versichert, sondern die gesamte Abdeckung der Hausbesitzerpflichten unterliegt der Absicherung in der Hausbesitzerhaftpflicht. Also auch beim Wechsel der Versicherung mitten im Jahr muss geplant und aufmerksam vorgegangen werden.
Der Wechsel kann zum Ende einer Laufzeitvereinbarung oder nach Versicherungsdauer
von 3 Jahren zum Ende jeder Versicherungsperiode durchgeführt werden. In der Regel geht
ihm ein zusammenfassender Vergleich voraus, der für eine optimale Ratengestaltung im Verhältnis
zu den nötigen Leistungen nach dem Wechsel sorgt.