Warum ist eine Verkehrshaftungsversicherung sinnvoll?
Transportunternehmen unterliegen umfangreichen Risiken, die aus der Arbeitstätigkeit unmittelbar erwachsen und damit zusammenhängen.
Grundlegend sind das die Betriebsrisiken der verwendeten Kraftfahrzeuge und die Risiken, die in Zusammenhang mit der Haftung für fremdes Gut übernommen werden, wenn die fremden Güter transportiert und geladen werden.
Für die Fahrzeuge ist in der Regel eine spezifische Flotten- und Fahrzeugversicherung vorhanden, die Schäden am Fuhrpark absichert. Hier sind jedoch keine Warenschäden oder Verzugsschäden durch Terminverstöße abgesichert. Dafür kann das Speditionsunternehmen eine geeignete Verkehrshaftungsversicherung abschließen, die die entsprechenden Risiken deckt.
In der Verkehrshaftungsversicherung sind maßgeblich alle Frachtführer einer Spedition versichert. Für den Betrieb eines Speditionsunternehmens muss nach gesetzlicher Vorschrift eine Form der Verkehrshaftungsversicherung abgeschlossen werden.
Was leistet die Verkehrshaftungsversicherung?
Die Verkehrshaftungsversicherung leistet ihrer Konzeption nach die Freistellung des Versicherungsnehmers von Forderungen, die auf Grund der gesetzlichen Haftpflicht nach einem Schadenfall gegen ihn erhoben werden.
Sie ist je nach Anbieter in unterschiedliche Formen aufgeteilt. Da im Rahmen von Verkehrsbewegungen regelmäßig sehr unterschiedliche Haftungssituationen auftreten, sind auch entsprechende Versicherungsformen für den jeweiligen Fall nötig, um eine passende Deckung bereitzustellen.
In der Verkehrshaftungsversicherung werden jedoch weitgehend solche Versicherungen eingeschlossen, die Schäden in Zusammenhang mit einer transportierten Sache abdecken. Versicherungen, die die Personenbeförderung absichern, werden gesondert geführt.
Vor diesem Hintergrund ist die Verkehrshaftungsversicherung besonders wichtig für Speditionen und Spediteure, für Frachtführer, Bergungs- und Schwertransportunternehmen und Hebefahrzeugführer. Gemeinsam ist den Professionen jedoch immer die Haftung, die sie im öffentlichen Bereich gegenüber Dritten haben und in der Regel auch einem Auftraggeber gegenüber für übernommene Sachen, Arbeiten an Gebäuden oder in der Übernahme von Baustoffen und Ähnlichem.
Das Auffangen der unterschiedlichen Haftungsgrundlagen ist Gegenstand der Verkehrshaftungsversicherung. Im Rahmen dieser Versicherungsform werden oft angeboten:
- Frachtführer Versicherungen
Eine speziell auf die Ansprüche von Frachtführern zugeschnittene Haftpflichtversicherung, die Ansprüche der Auftraggeber deckt, wenn der Frachtführer für Schäden an übernommenen Waren haften muss. Das kann nach Unfällen der Fall sein, und auch dann, wenn die Schuldfrage nicht geklärt ist. Der Frachtführer haftet grundsätzlich für die übernommene Ware und muss dem Gesetz nach in voller Höhe des aufgetretenen Schadens entschädigen.Darüber hinaus sind Speditionen und Frachtführer gesetzlich verpflichtet, eine Verkehrshaftungsversicherung abzuschließen und dauerhaft zu bedienen, um Schäden aus ihrer Berufsausübung zu decken. Die jeweilige Art der Verkehrshaftungsversicherung richtet sich nach den konkreten Risiken, die abgesichert werden müssen. - Speditionsversicherung
Eine erweiterte Form der Frachtführerversicherung, sie sichert insgesamt die Ansprüche zentral von Auftraggebern dem Speditionsunternehmen, seinen Frachtführern und geschädigten Dritten ab. In die Speditionsversicherung können Leistungen für die Absicherung von Risiken an den eingesetzten Fahrzeugen aufgenommen werden. Der genaue Aufbau richtet sich auf der einen Seite nach den Anforderungen, die die Spedition an die Verkehrshaftungsversicherung hat, auf der anderen Seite nach dem Angebot, das die Versicherer vorhalten. - Hakenlastversicherungen
Die Hakenlastversicherung ist eine spezielle Form der Verkehrshaftungsversicherung. Sie ist auf den Einsatz von Kranarbeiten fokussiert und sichert die per Kran bewegten Lasten, Überschwenkbereiche und den Arbeitsbereich des Kranführers in Bezug auf die Lasten, die bewegt werden müssen. - Versicherungen für Sonder- und Schwertransporte
Spezielle Anpassungen der Verkehrshaftungsversicherung sind nötig, wenn Schwertransporte und Sondertransporte versichert werden müssen. Die Risiken sind oft nicht pauschal zu bewerten. Vor diesem Hintergrund wird oft in Einzelpolicen der jeweilige Transport gegen Ansprüche Dritter und oft auch aus Gründen einer zusätzlichen Eigenbegünstigung im Schadenfall abgesichert. - Bergungs- und Abschlepphaftungsversicherung
Ein besonderes Risikofeld belegen Abschlepp- und Räumdienste. Sie haften ebenfalls für die Schäden, die sie verursachen – jedoch oft in einem Umfeld, in dem bereits Schäden entstanden sind. In der Verkehrshaftungsversicherung wird jeder erhobene Schadenersatzanspruch geprüft. In besonderen Policen für Abschlepp- und Bergungsdienste ist dieser Punkt von herausragender Bedeutung. Er nimmt administrative und Kostenfaktoren vom Unternehmer weg hin zur Versicherung. - Versicherung für Kranarbeiten
Neben der Hakenlastversicherung können Kranarbeiten insgesamt mit einer eigenen Versicherung belegt werden. Speziell für Bauunternehmen oder Kranvermieter eine gezielte Versicherung besonderer Risiken.
Die Versicherung von Kranarbeiten im Sinne der Verkehrshaftungsversicherung bezieht sich in der Regel auf Autokrane bzw. fahrbare Krane insgesamt. Die Risiken stationärer Krane müssen meist in umfassenderen Baustellenabsicherungen erfasst werden.
Wie hoch sollte die Deckungssumme angesetzt sein?
Die Deckung in der Verkehrshaftungsversicherung richtet sich zentral nach der Art der abgesicherten Tätigkeit bzw. des abgesicherten Risikos und der Form der Versicherung.
Generell gelten für Haftpflichtversicherungen pauschalisierte Deckungssummen, die Schadenhöhen auf statistischer Grundlage abdecken.
Wird das Risiko in Einzelpolicen versichert, werden meist auch die Deckungssummen individuell festgelegt. Auch hier gelten allerdings Deckungsschwellen, die bestimmten statistischen Erwägungen folgen, welche Risiken bei welcher Form der Transportbewegung erwartet werden und wie groß die potentiellen Schadenersatzforderungen sein könnten. Die Bewertung ist vor allem dann entscheidend, wenn neben der Verkehrsaußenhaftung im Straßenverkehr besondere Risiken dem Auftraggeber abgesichert werden müssen. Z.B. in übernommenen Großteilen oder Sonderlasten. Sie werden in der Regel zusätzlich in den Deckungsumfang aufgenommen, wenn der Versicherungsnehmer haftpflichtig für eventuelle Schäden ist.
Für die genaue Zusammenstellung der Verkehrshaftungsversicherung stehen im Versicherungsvergleich erfahrene Experten nicht nur per Mail oder im Chat, sondern auch telefonisch zur Verfügung. Natürlich kostenfrei und unverbindlich.