Unternehmenshaftpflicht


    Warum ist eine Unternehmenshaftpflicht sinnvoll?

    Unternehmenshaftpflicht - Lächelnde Geschäftsfrau Für Betriebe und Unternehmen ist die Unternehmenshaftpflicht die grundlegende Versicherungsform. Sie sichert berechtigte Ansprüche Dritter ab, die durch Verschulden des Unternehmens
    in irgend einer denkbaren Form einen Schaden erlitten haben.

    Die gesetzlich geregelte Pflicht zur Haftung des Verursachers für entstandene Schäden sieht eine Begrenzung der Haftung nicht vor. Schäden müssen demnach in der vollen Höhe erstattet werden. Im Geschäftsbetrieb eines Unternehmens, dessen Risikolage eine Anzahl von Menschen erhöhen, die, wenn sie in Vertretung oder Auftrag des Unternehmens handeln, dieses in die Haftpflicht bringen.

    Die Versicherung ist dabei nicht auf eine bestimmte Form von Unternehmen beschränkt. Sie kann in gleicher Weise gelten für:

    • Firmen und Unternehmen
    • Geschäftsbetriebe
    • Handwerker
    • Freiberufler
    • Gewerbetreibende
    • Industrieunternehmen
    • u.a.m.

    Die Leistungen der Unternehmenshaftpflicht sind auf alle Arten von Schäden gerichtet, die durch die reguläre Tätigkeit des versicherten Betriebs bzw. Geschäfts entstehen. Das umfasst Schäden durch Arbeitstätigkeiten, die Dritten entstehen ebenso, wie Unfälle, die von Mitarbeitern des Unternehmens verursacht werden (Verkehrsunfälle werden dabei meist von einer Fuhrpark- oder separaten Versicherung abgedeckt).


    Welche Gefahren und Schäden sind in der Unternehmenshaftpflicht versichert?

    • Handwerksschäden
      Verursacht ein Handwerker einen Schaden beim Kunden, muss er für dessen Behebung haften. Die Haftung bezieht sich sowohl auf Materialerneuerung als auch auf eventuell nötige Arbeitsleistungen, die den Zustand der beschädigten Sachen soweit wieder herstellen, wie er vor der Beschädigung bestanden hat. Beschädigt ein Handwerker beim Einbau einer Badewanne die Leitungen im Bad, Fliesen am Boden oder andere Teile der Wohnung, muss er für deren angemessenen Ersatz sorgen. Das betrifft dem Sinn nach auch andere Berufe.Eine besondere Form, die in einer speziellen Form der Unternehmenshaftpflicht abgesichert werden kann, ist in der IT-Versicherung spezifiziert. Sie sichert besonders IT-Umgebungen gegen Folge- und Nebenschäden ab, die durch Virusbefall, Datenverlust, Schäden an der EDV-Infrastruktur u.a. in den Verantwortungsbereich des ausführenden Unternehmens fallen.
    • Schäden, die Mitarbeiter verursachen
      Über die Haftung für Handwerksschäden hinaus haftet das Unternehmen generell für alle Schäden, die seine Mitarbeiter verursachen. Der Schaden muss nicht auf die Arbeitssache oder den Auftrag bezogen sein. Die Schadenursache kann auf dem Arbeitsweg liegen, auf dem einem Dritten ein Schaden zugefügt worden ist, oder durch unachtsames Handeln Gegenstände und Sachen beim Kunden beschädigt haben, in dessen angemieteten Räumen liegen oder, z.B. bei Wasserschäden, auch einen Dritten Bereich betreffen. Das Unternehmen haftet für seinen Mitarbeiter und muss den verursachten Schaden, sofern er nicht vorsätzlich verursacht worden ist, ausgleichen.Hinweis: Auch bei Vorsatzhandlungen eines einzelnen Mitarbeiters kann es zur Leistungspflicht der Unternehmenshaftpflicht kommen, der gegenüber der jeweilige Mitarbeiter dann zum Ausgleich verpflichtet ist. Die Beurteilung erfolgt hier jedoch bezogen auf den jeweiligen Sachverhalt und kann nicht pauschal beschrieben werden.
    • Schäden im Geschäftsbereich
      Kommt ein Kunde, ein Subunternehmer oder ein Lieferant im Geschäftsbereich zu Schaden, muss die Unternehmenshaftpflicht ihm diesen Schaden ersetzen. Auch hier haftet das Unternehmen selbst, die Haftpflichtversicherung trägt die Kosten. Begünstigt wird in jedem Fall ausschließlich der Geschädigte.
    • Schäden in Folge eines Verstoßes gegen die Verkehrssicherungspflicht
      Die Verkehrssicherungspflicht umfasst nicht nur die Geschäftsräume, die angemessen für den Verkehr von Personen abgesichert sein müssen. Auch Zuwege, Fahrbahnen auf dem Fabrikgelände, Zuwege durch den Mietbereich und andere in den Verantwortungsbereich des Unternehmens fallende Örtlichkeiten können, wenn ihr Zustand einen Schaden verursacht, zur Haftung des Unternehmens aus der Verkehrssicherungspflicht führen. Die Unternehmenshaftpflicht muss hier einspringen und Schäden ersetzen.
    • Schäden durch Verkehrsunfälle, Werkverkehr
      In Erweiterung der Unternehmenshaftpflicht muss geprüft werden, ob relevante Risiken aus vom Unternehmen verantworteten bzw. durchgeführten (Straßen- oder Werks-)verkehrsbewegungen erwachsen. Wenn dem so ist, sollten geeignete Erweiterungen der Unternehmenshaftpflicht abgeschlossen werden (z.B. Flottenversicherung, Transportversicherung, Verkehrshaftungsversicherung). In den Versicherungsleistungen sind Personen- und Sachschäden erfasst, bedingt auch Vermögensschäden.
    • Schäden an der Umwelt
      Eine Form der Unternehmenshaftpflicht ist die Umweltschadenhaftpflichtversicherung. Für bestimmte Branchen und Typen von Betrieben ist ihr Abschluss gesetzlich vorgeschrieben, um eine Betriebsgenehmigung für bestimmte Anlagen auf dem Betriebsgelände zu erhalten. Die Umweltschadenhaftpflichtversicherung ersetzt bspw. Kontaminierungsschäden, Nebenschäden an angrenzenden Liegenschaften und Havariekosten.
    • Personenschäden
      Die Unternehmenshaftpflicht hält eine entsprechende Versicherungssumme vor, die für den Ersatz von Personenschäden je Schadenfall eingesetzt wird. Generell ist der Haftungsbereich der Unternehmenshaftpflicht nicht auf eine bestimmte Schadenart beschränkt. Einschränkung ist der reine Vermögensschaden, für den gemeinhin eine in einer bestimmten Form gestaltete Vermögensschadenhaftpflichtversicherung eingesetzt wird. Ob das Risiko echter Vermögensschäden abgesichert werden muss, muss eine eingehende Risikoanalyse vor Abschluss der Versicherung geprüft werden.
    • Mittelbare Vermögensschäden
      Eingeschlossen in die Leistungen sind jedoch mittelbare bzw. sogenannte indirekte Vermögensschäden. Dazu zählen bspw. zu ersetzenden Schäden für Arbeitsausfälle beim Geschädigten. Sie werden dem Grundsatz nach von der Unternehmenshaftpflicht übernommen.
    • Schäden durch Fehler an der Auftragsausführung und Verzugsschäden
      Schadenersatzpflichten, die aus mangelhafter Ausführung von Aufträgen oder Terminüberschreitungen und ähnlichen Ursachen resultieren, sind nicht in der Unternehmenshaftpflicht abgesichert. Liegt ein entsprechendes Risiko vor, sollte es gezielt abgesichert werden (z.B. im Speditionsgewerbe durch eine entsprechende Transportversicherung).

    Unternehmenshaftpflicht - Mann zählt Gründe auf

    Was ist vor dem Abschluss einer Unternehmenshaftpflicht wichtig?

    Konkrete Risikoanalyse
    Vor Abschluss der Unternehmenshaftpflicht sollte parallel geprüft werden, ob alle Risikobereiche des Unternehmens abgedeckt sind. Der Versicherungsvergleich mit seiner Möglichkeit kostenfreier und unverbindlicher telefonischer Beratung kann dabei helfen, den richtigen Überblick zu erlangen.

     

    Besonderes Augenmerk sollte dabei gerichtet sein auf:

    • Betriebsinhalte
      Ist die Einrichtung des Unternehmens angemessen abgesichert? Dazu zählen Büroeinrichtungen, elektronische Anlagen, Betriebsanlagen, Hallen und Gebäude, etc. Liegt ein Schwerpunkt des Unternehmens auf IT-Einrichtung oder sonstigen elektronischen Anlagen, kann über eine Elektronikversicherung ein Großteil des Risikos aus Eigenschäden abgesichert werden. Die Betriebsinhalte werden im Gegensatz zur Unternehmenshaftpflicht nach innen abgesichert, Begünstigter ist der Versicherungsnehmer selbst, wenn ihm ein Schaden entsteht.
    • Produkthaftpflicht
      In Erweiterung der Unternehmenshaftpflicht sollte dann eine Produkthaftpflichtversicherung greifen, wenn das Unternehmen wesentlich durch die Auslieferung von Endverbraucherprodukten oder Einbausachen Risiken aus der gesetzlichen Produkthaftpflicht eingeht.
    • Ausfallversicherungen
      Betriebsausfälle sind in der Unternehmenshaftpflicht nicht versichert. Muss die Produktion oder die Arbeit im Unternehmen durch bestimmte Umstände eine Zeit lang ruhen, können Ausfälle verschiedener Art (von Betriebskosten bis zu entgangenen Gewinnen) versichert werden.
    • Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen
      Bestehen konkrete Risiken dafür, anderen direkte, sogenannte echte Vermögensschäden zuzufügen (z.B. im Beratungsgewerbe) ist zu prüfen, ob die Risiken in einer fokussierten Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abgedeckt werden müssen.

    Warum ist die Prüfung vor Abschluss sinnvoll?

    Unternehmenshaftpflicht - Lächelnde Frau im Büro Die Prüfung der Versicherungs- und Risikolage vor Abschluss der Unternehmenshaftpflicht bietet nicht
    nur eine verlässliche Analyse des konkreten Geschäftsrisikos aus Schadenquellen von außen.

    Sie ermöglicht auch verschiedene Kombi-Abschlüsse, die je nach Anbieter vergünstigte Versicherungsbeiträge bedeuten können.