Die VBG Unfallversicherung allgemein
Im Unterschied zur freien Gestaltung der privaten Vorsorge ist die Absicherung durch die VBG Unfallversicherung gesetzlich geregelt. Im System der gesetzlichen Unfallversicherung ist die VBG der größte Träger dieser gesetzlichen Unfallversicherung.
Unter der Verwaltungsberufsgenossenschaft ist eine ganze Reihe von Berufszweigen zusammengefasst.
Zusätzlich übernimmt die VGB Unfallversicherung die gesetzliche Vorsorge bei Unfallschäden in den Bereichen ehrenamtlich tätiger Personen, für Vereine, Gewerkschaften und eine Vielzahl anderer Zusammenschlüsse, die sich nicht einer der übrigen gewerblichen Berufsgenossenschaften eindeutig zuordnen lassen.
Der Versicherungsschutz beruht nicht im Allgemeinen nicht auf Freiwilligkeit. Die VBG Unfallversicherung gilt für alle Branchen, die aufgrund ihrer Tätigkeit zugeordnet und zur Zahlung von Beiträgen verpflichtet sind.
Die Leistungen der VBG Unfallversicherung
Im Schadenfall stellt die VBG Unfallversicherung weitreichende Ersatzleistungen zur Verfügung, die auf eine langfristige Absicherung und Versorgung des Geschädigten gerichtet sind.
Die VBG Unfallversicherung:
- ist Träger eigener Reha-Kliniken
- unterhält zur Verwaltung bundesweit Geschäftsstellen
- regelt die Zahlung von Unfallrenten
- übernimmt den Ausgleich von Genesungsgeld und Übergangsgeld
- zahlt Sterbegeld und Hinterbliebenenrenten
Dazu tritt eine Reihe von weiteren Leistungen, auf die der Geschädigte und seine Hinterbliebenen immer dann Anspruch haben, wenn die Voraussetzungen für die Leistung der gesetzlichen Unfallversicherung vorliegen.
Die Kosten der VBG Unfallversicherung
Die gesetzliche Absicherung für die VBG Unfallversicherung erfolgt durch die Erhebung von Beiträgen, zu deren Leistung der Verein, die Organisation oder der Arbeitgeber verpflichtet sind.
Die Beitragshöhe wird aus einer Kombination von gezahlten Arbeitsentgelten, Gefahrklassen und dem sogenannten Beitragsfuß ermittelt, bei dem es sich um eine jährlich anzupassende Umlage handelt.
Wichtige Ausschlüsse der VBG Unfallversicherung
Die VGB Unfallversicherung übernimmt die Absicherung der gesetzlichen vorgesehenen Unfallschäden. Die meisten Unfälle ereignen sich im privaten Bereich und sind aus diesem Grund von der Haftung der gesetzlichen Unfallversicherung ausgeschlossen. Eine Ausnahme bilden Sportverletzungen, die im Vereinssport entstehen und bei denen der Verletzte aufgrund der Art seiner Vereinsmitgliedschaft Leistungen erhält, die über das Maß gelegentlicher Prämien hinausgehen.