Unfallversicherung für Rentner

    Was ist eine Unfallversicherung für Rentner?

    Die richtige Absicherung gegen Folgen eines Unfalls spielt in jedem Lebensalter eine wichtige Rolle. Die Risiken, besonders bleibende Schäden nach einem Unfall davon zu tragen bzw. die Wirkung des Unfalls selbst auf die Gesundheit, steigen im Alter. Der Körper kann den Heilungsprozess nicht mehr so schnell wie früher erledigen – oder nicht mehr im erforderlichen Umfang.

     

    Gerade hier muss in vielen Fällen der Unfallversicherungsschutz für Rentner überdacht und neu bewertet werden. Nicht grundsätzlich und ohne weitere Vereinbarungen kann in vielen Fällen ein bestehender privater Unfallschutz weiter bedient werden, denn nach dem Ausscheiden aus der Arbeitstätigkeit können hier auf der einen Seite Deckungslücken entstehen, auf der anderen Seite sind ggf. die Leistungen nicht mehr der veränderten Situation angemessen. Und je nach vorher geltendem Versicherungsvertrag ist ggf. die Versicherungslaufzeit mit dem Eintritt der Rente an ihr Ende gekommen.

     

    Die gesetzliche Unfallversicherung greift in den meisten Fällen nicht mehr, wenn der Rentner zu Hause ist und seinen Ruhestand genießt. Die Kranken- und Pflegeversicherung übernehmen die unmittelbaren Kosten, wenn es zu einem Unfall und zu langfristigen Folgen dieses Unfalls kommt. Mit den Leistungen der Krankenkasse ist die direkte Unfallversorgung meist umfassend abgedeckt – auch während der Zeit im Krankenhaus ist für den Verunfallten meist ausreichend gesorgt. Aber bleibt eine körperliche Beschränkung zurück und muss der Rentner zu Hause gepflegt werden, sind in der Höhe und in der zeitlichen Dauer finanzielle und organisatorische Lücken in der gesetzlichen Absicherung zu decken.

     

    Ein Weg, den Unfallversicherungsschutz effizient auszubauen, ist eine spezielle Unfallversicherung für Rentner. Sie legt Leistungen fest, die der veränderten Situation im Alter gerecht werden und bestimmt einen Kostenrahmen, der den üblichen anfallenden Aufwendungen für Unfallfolgen im Alter eher entspricht, als allgemein definierte Unfallversicherungen.

     

    Zusätzlich gelten die Leistungen der Unfallversicherung für Rentner ergänzend zu Leistungen insbesondere der Pflegeversicherung und der Krankenversicherung. Im Leistungsfall werden keine Beträge, die die Versicherungen zahlen, gegeneinander aufgerechnet. Sie gelten einander summierend. Die erweiterte Unfallversicherung für Rentner ist im weiteren Sinn darauf aus gelegt, die Höhe der Leistungen aus der Pflege- und Krankenversicherung, wenn sie nicht ausreicht, um den tatsächlichen Pflege- und Reha-Bedarf zu ergänzen.

     

    Die Versicherungsinhalte sind den Bedürfnissen von Rentnern angepasst und entsprechen auch in der Leistungsbeschreibung und in der von den Versicherern kalkulierten Kapitaldeckung dieser Risikogruppe. Sie ist in der Größe und in der Spezifikation ihrer Versicherungsnehmer verbessert kalkulierbar. Viele Versicherungsunternehmen bieten vor diesem Hintergrund wesentlich vergünstigte Tarife an.

    Welche Leistungen erbringt die Unfallversicherung für Rentner?

    Die Unfallversicherung für Rentner ist besonders auf Bedürfnisse finanzieller, medizinischer und pflegerischer Aspekte hin angelegt. Vor diesem Hintergrund leistet sie, je nach Anbieter und konkreter Gestaltung des Versicherungsvertrags, u.a. anderem:

    • Direkte Ergänzungsleistungen bei Unfall
      Kommt es zum Unfall, zahlen viele Anbieter direkte Leistungen zur Kompensation unmittelbarer Kosten und Belastungen. Die Höhe wird meist nach Art und Schwere des Unfalls und den zu erwartenden Folgen beurteilt. Sie wird im Versicherungsvertrag vereinbart. Die Auszahlung erfolgt entweder direkt als Kapitalleistung oder sie wird als ergänzende Kostenübernahme gewährt, die zusätzlich erforderliche Kosten deckt, die von der Krankenkasse nicht oder nicht vollständig übernommen werden.
    • Erweiterte Leistungen bei alterstypischen Ereignissen
      In die Unfallversicherung können für Rentner wichtige Leistungen eingeschlossen werden, die auch Risiken und Behandlungskosten decken, die nicht auf Unfälle zurückgehen, aber dennoch einen schweren Einschnitt bedeuten. Z.B. können zusätzliche Leistungen der Unfallversicherung für Kosten in Zusammenhang mit einem Herzinfarkt oder einem besonders im Alter gefährlichen Oberschenkelhalsbruch, auch wenn ohne Unfalleinwirkung aufgetreten, vereinbart werden.Mit welchem Ziel und in welchem Umfang Kosten für diese Fälle übernommen werden – von einmaligen ergänzenden Leistungen bis hin zur Invaliditätsrente – legt der jeweilige Anbieter in seinen Versicherungsbedingungen fest.
    • Invaliditätsrente
      Ergänzend zu anderen Leistungen aus anderen Versicherungen und auch in Erweiterung der eigenen Leistungen kann in der Unfallversicherung für Rentner eine Invaliditätsrente eingeschlossen werden. Sie greift ab einer bestimmten festgelegten Höhe der Einschränkung, die anhand fester Kriterien in Prozentwerten festgelegt wird. Weit verbreitet sind zwei bis drei Abstufungen in der Leistung der Rentenhöhe. Die Rente wird bei geringerer Einschränkung meist ab einem niedrigen Prozentsatz entsprechend verringert ausbezahlt und ab einer höheren Einschränkung – in vielen Fällen ab 50 bis 70% – voll geleistet.Hinweis: Die Invaliditätsleistungen müssen als Unfallfolge (oder Folge einer Krankheit, für die die Unfallversicherung leistet) angemeldet werden. Hierfür sind Fristen wichtig, die meist zwischen 12 und 36 Monaten liegen. Erfolgt die Anmeldung nicht, wird die Leistung meist nicht anerkannt. Die Anmeldung kann auch eine Verdachts- oder Vermutungsanmeldung sein, wenn bspw. infolge des Unfalls zwar der Eindruck entsteht, dass die Schädigung dauerhaft sein könnte, sich diese Vermutung dann aber zerschlägt.
    • Invaliditätsleistungen
      Je nach Anbieter werden dem Rentner für Einschränkungen infolge einer Invalidität einmalige Zahlungen erstattet. Sie können ergänzend zu oder anstelle von einer entsprechenden Rentenleistung gelten. Der Versicherungsnehmer muss hier im Vorfeld bewerten, welche Leistungen ihm sicherer und auf seine individuelle Situation bezogen sinnvoller erscheinen. Invaliditätsleistungen in entsprechender Höhe können bspw. für Umbauleistungen in der häuslichen Umgebung o.ä. konzipiert werden. Dazu sollte die Höhe entsprechend plausibel festgelegt werden.
    • Pflegezusatzleistungen
      Die bestehenden Leistungen der Pflegeversicherung sind in vielen Fällen nicht ausreichend der Höhe nach oder es sind Dienste nötig, die nur anteilig übernommen werden. Hier können gezielt Zusatzleistungen der Unfallversicherung vereinbart werden, die die finanzielle Belastung des Rentners durch diese Dienste wesentlich verringern oder verhindern.Hinweis: Im Versicherungsvertrag sollten vor allem kurzfristige Leistungen vereinbart werden. Die Zuerkennung von Pflegestufen in der gesetzlichen Pflegeversicherung dauert in der Regel an. In den oft nicht kurzen Zeiträumen sollte trotzdem ein wirksamer Schutz gegen die größten finanziellen Belastungen vorhanden sein, mindestens für 6 bis 9 Monate oder im Idealfall, bis die gesetzliche Pflegeversicherung greift.
    • Rückerstattung eingezahlter Beiträge
      Verschiedene Anbieter halten eine Form der Unfallversicherung für Rentner vor, die bei Erreichen des vereinbarten Laufzeitendes die eingezahlten Beiträge zurück zahlt. Hintergrund ist in der Regel eine kapitalbasierte Anlageform, die Beitragsleistungen fallen höher aus, als in der einfachen Unfallversicherung. Dieses Modell kann als Übergangslösung erwogen werden, denn die versicherten Leistungen können in einem gewissen Spektrum angeglichen werden. Jedoch macht das Modell nur dann Sinn, wenn das Laufzeitende nicht in zu hohem Alter liegt, damit die Beitragsrückzahlung sinnvoll ist.

    Ist eine Unfallversicherung für Rentner sinnvoll? Was ist der beste Tarif?

    Grundsätzlich ist eine spezielle Unfallversicherung für Rentner sinnvoll. Jedoch sollte beachtet werden, dass

    • die Versicherung lange genug gilt
    • das Eintrittsalter und das Höchstversicherungsalter auf die individuelle Situation passen
    • die Versicherungsleistungen den persönlichen Ansprüchen genügen
    • das Gesamtversicherungspaket wirtschaftlich gestaltet ist
    • vor allem Pflege- und Ersatzleistungen ausreichend versichert sind (Essensversorgung, häusliche Pflege und Reha, etc.).

    Sind diese Eckpunkte erfüllt, kann im Versicherungsvergleich der beste Tarif gefunden werden. Erfahrene Versicherungsfachleute stehen bei der Beratung zur Seite. Vergleich und der auf Wunsch direkt mögliche Abschluss verursachen keine Mehrkosten.