Unfallversicherung Reiten

    Welche Bedeutung hat eine Unfallversicherung beim Reiten?

    Reiten als sportliche Betätigung in der Freizeit ist nicht über die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt. Das macht eine spezielle Unfallversicherung nötig, die besonders beim Reiten spezifische Unfallrisiken abdeckt und deren Leistungsspektrum dieser konkreten Risikosituation entspricht.

     

    Die Unfallversicherung für Reiter oder alle, die direkten Umgang mit einem oder mehreren Pferden haben, ist aufgrund der genau und fokussiert möglichen Versicherungskalkulation schon zu günstigen Konditionen abschließbar. Damit lässt sie sich ohne große Mehrkosten in einen bestehenden Unfallschutz integrieren. Der Leistungsumfang kann, je nach Anbieter, in vielen Fällen dem konkret bestehenden Risiko angepasst werden.

     

    In den meisten Fällen muss eine Unfallversicherung mehrere Personen als Reiter oder das Reiten mehrere Pferde absichern. Die angebotenen Reiter-Unfallversicherungen bieten in der Regel die Auswahlmöglichkeiten. Speziell erstellte Angebote für abgegrenzte Bereiche decken gezielt meist umfassend alle diejenigen Personen ab, die ein Pferd regelmäßig reiten. Sie werden nicht namentlich auf die jeweiligen Reiter ausgestellt sondern gelten für das Pferd.

     

    In der umgedrehten Wirkrichtung ist die Konzeption auf den Reiter fokussiert. Besitzt er mehrere Pferde oder reitet sie im privat-freizeitlichen Umfeld, gilt sie namentlich für den Reiter und alle Pferde.

    Bedeutung der Unfallversicherung beim beruflichen bzw. gewerblichen Reiten

    Die meisten Angebote, die Unfälle beim Reiten absichern, sind speziell und ausdrücklich für den privaten und freizeitlichen Umgang mit Pferden zugelassen und konzipiert.

    Analog dazu können jedoch auch explizite Unfallversicherungen für das Reiten im gewerblichen Umfeld abgeschlossen werden. Zur gewerblichen Tätigkeit, die versichert wird, zählt dabei nicht nur das Reiten selbst.

    Versicherbar sind generell (im Einzelnen natürlich abhängig vom jeweiligen Anbieter):

    • Therapeutischer Umgang mit Pferden
    • Arbeit im Gestüt und regelmäßigem Reiten
    • Vereinstätigkeit, die das Reiten von Pferden einschließt
    • Berufsreiter
    • Jockeys und Sportreiter
    • besondere Risiken beim Sportreiten
    • pflegerischer Umgang mit Pferden
    • u.a.m.

    Grundlegend unterscheidet sich die Kostenkalkulation zwischen der Unfallversicherung für privates Reiten von der beruflichen Unfallversicherung. Die Beiträge sind entsprechend unterschiedlich hoch. In beiden Fällen ist vor diesem Hintergrund der Versicherungsvergleich empfehlenswert, die die Ausrichtung der Versicherung auf der einen Seite klären hilft, auf der anderen Seite eine übersichtliche Grundlage für die Auswahl des günstigsten Angebots bietet, das in einer Unfallversicherung für das Reiten von Pferden und den weiteren Umgang mit Pferden am Markt ist.

    Welche Leistungen muss die Unfallversicherung für das Reiten erbringen?

    Zu den wichtigsten Vorteilen der Unfallversicherung zählt die speziell auf das Reiten zugeschnittene Leistung. Sie muss für Unfälle und Verletzungen aufkommen, die schweren oder bleibenden Schaden verursachen und für die über die aktuellen Leistungen der Krankenkasse hinaus keine nachhaltige Versorgung garantiert ist. Besonders mögliche Auswirkungen auf die berufliche Situation müssen aufgefangen werden, damit das Reiten nicht zu einem unkalkulierbaren Risiko wird.

    Die Unfallversicherung wird in den meisten Fällen auf folgende Leistungen hin angelegt:

    • Zahlung einer Invaliditätsrente
      Eine grundlegende Rentenvereinbarung kann in die Unfallversicherung intergriert werden. Kommt es beim Reiten zu einem folgenschweren Unfall, nach dem eine Invalidität bestehen bleibt, tritt die Versicherung in eine monatliche Leistung.Die Höhe der Leistung bestimmt sich dabei nach der Schwere der Schädigung und der daraus resultierenden Behinderung. Sie ist in der Gliedertaxe festgelegt, die Bestandteil der Versicherungsvereinbarung ist und je nach körperlicher Einschränkung einen prozentualen Wert für die Invalidität definiert. Dieser Wert ist die Bemessungsgrundlage für die Rentenleistung. Sie ist durch den Beitrag und der maximalen Versicherungsleistung des Anbieters in ihrem maximalen Rahmen festgelegt.

      Der Leistungsbeginn der Rentenzahlung liegt in der Regel hinter dem Ablauf einer bestimmten Prognose- und Wartezeit.

     

    • Einmalzahlung bei schweren Unfällen
      Je nach Anbieter wird die körperliche Beschädigung bei einem schweren Unfall mit Sofortleistungen gestützt. Sie sollen der kurzfristigen Kompensation finanzieller Belastungen dienen. Beim Reiten kann es zu solchen Unfällen kommen und die Unfallversicherung hilft auf diese Weise, finanzielle Einschnitte in der direkten Folgezeit nach dem Unfall zu mindern.In diese Leistungen können je nach Anbieter auch weitere Übergangsleistungen integriert werden, die die Wartezeit überbrücken helfen, wenn eine dauerhafte Einschränkung durch Invalidität zu erwarten ist.

     

    • Einmalige Kapitalleistung nach einem Unfall
      Im Gegensatz zur Sofortleistung und auch im Gegensatz zur Rentenleistung kann in der Unfallversicherung vereinbart werden, dass sie bei schwerer Unfallfolge (gemessen am Invaliditätsgrad) eine einmalige Kapitalleistung erbringt. Sie wird entsprechend hoch angesetzt und bildet die jeweilige Versicherungssumme.Auch die Höhe der Kapitalleistung wird in der Regel dem Invaliditätsgrad entsprechend gestaffelt, sodass einer schwereren Schädigung eine höhere Leistung entspricht.

     

    • Kostenerstattung für Bergung und Transport
      Verschiedene Leistungen, die als zusätzliche Dienste im Umfeld des Unfalls auftreten können, können von der Unfallversicherung getragen werden. Beim Reiten können Unfälle auftreten, die eine Bergung oder einen erschwerten Transport bedingen. Die Krankenkassen leisten häufig nur anteilige Erstattung, für die Restkosten muss der Verunfallte aufkommen. Diese Kosten können in der Unfallversicherung gedeckt werden.

     

    • Medizinische Zusatzleistungen
      Ähnlich der zusätzlichen Deckung für Transport und Bergung können medizinische Zusatzleistungen versichert werden. Beispielhaft sind hier Kosten für plastische Operationen als Unfallfolge und die ergänzende Zahlung von Krankenhaustagegeld zu nennen. Sie gelten neben den Leistungen der Krankenkasse.

     

    • Ergänzende Leistungen bei Reha und Pflege
      Ebenfalls in die Unfallversicherung einschließbar sind zusätzliche Kostendeckungen für erweiterte Leistungen während der Rehabilitation und auch für den Fall, dass dem Unfall beim Reiten eine dauerhafte Pflege folgt. Diese Leistungen werden ebenfalls zusätzlich zu bestehenden Versicherungsleistungen fällig, wenn sie sich nicht dem Grunde der Versicherungsbestimmung nach decken. Ist das der Fall, wählt der Geschädigte aus, welche Versicherung greift (in der Regel die, in der die höhere Deckungssumme vereinbart ist).

     

    • Kostenunterstützung für die Versorgung des Pferdes
      Beim Reiten betrifft ein Unfall auch das Pferd – direkt oder indirekt. Nicht ohne Bedeutung ist in diesem Zusammenhang die Option, auch die weiterführende Versorgung des Pferdes zu versichern. Meist in Form einer Kapitalleistung ähnlich der Tagegeldleistung werden Kosten für Versorgung und Pflege übernommen. Kosten für veterinärmedizinische Versorgung sind jedoch in der Regel nicht Teil einer Reiter-Unfallversicherung.

    Ist es für das Reiten eines Pferdes sinnvoll, eine Unfallversicherung zu haben?

    Sowohl im privaten als auch im gewerblichen Bereich ist es empfehlenswert, das Reiten in einer gesonderten Unfallversicherung zu versichern.

     

    Zum Einen entfällt für private Freizeitaktivitäten der gesetzliche Unfallschutz. Zum Anderen sind Leistungseintritt und Leistungsspektrum einer speziell auf das Reiten zugeschnittenen Unfallversicherung in Ergänzung anderer Versicherungsträger meist vorteilhafter in Bezug auf die tatsächlich erwartbaren Leistungen. Einrede durch den Versicherer, in der speziellen Betätigung beim Reiten nicht zahlen zu müssen, können ausgeschlossen werden.