Landwirtschaftliche Unfallversicherung

    Was ist die landwirtschaftliche Unfallversicherung?

    Die landwirtschaftliche Unfallversicherung ist eine auf den speziellen Berufsgruppenkreis von in der Landwirtschaft beschäftigten Personen zugeschnittene Unfall-Leistungsversicherung. Sie tritt neben und in Ergänzung zur Leistung der Krankenkassen ein, ergänzt medizinische Versorgungsmaßnahmen und sichert Verdiensteinbußen oder besondere Bedürfnisse ab.

     

    Die landwirtschaftliche Unfallversicherung ist eine in bundeseinheitlicher Trägerschaft gesetzliche geregelte Versicherungsform, die in der Organisationsform der Berufsgenossenschaft erfasst ist.

     

    Die landwirtschaftliche Unfallversicherung erfasst neben den angestellt in der Landwirtschaft und im Gartenbau tätigen Arbeitnehmern die landwirtschaftlichen Unternehmer selbst. Firmen, Betriebe und landwirtschaftliche Produktionsunternehmen zahlen dabei pflichtmäßig in die solidargemeinschaftlich organisierte Unfallkasse ein. Finanziert wird in rückwirkender Bedarfsdeckung über eine Deckungsumlage, die in Hinblick auf die Finanzierung der landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft insgesamt erfolgt.

     

    Die Unfallversicherung greift mit den jeweils versicherten Leistungen nicht nur bei Arbeitsunfällen. Darüber hinaus werden beruflich bedingte Krankheiten erfasst, deren Folge und ihre Therapie, je nach Sachlage.

     

    Sie gilt (ebenfalls wie die gesetzliche Unfallversicherung) für Unfälle und Krankheiten, die im beruflichen Umfeld entstanden sind oder mit dem Weg zur Arbeit oder von der Arbeit nach Haus zusammenhängen.

     

    Zusätzlich werden in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung die Unternehmer selbst versichert sowie ihre mitarbeitenden Familienmitglieder.

     

    Die landwirtschaftliche Unfallversicherung ist Teil der gesetzlichen Unfallversicherung. Im Unterschied zu dieser wird sie jedoch bundesweit einheitlich von der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft getragen. Die gesetzliche Unfallversicherung ist je nach Bundesland in unterschiedlicher Trägerschaft organisiert.

     

    Vor diesem Hintergrund gelten in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung einheitlich bestimmte Tarifgrundlagen.

    Welche Leistungen erbringt die landwirtschaftliche Unfallversicherung?

    Die Versicherung von Unfallfolgen in der Landwirtschaft stellt grundlegende Leistungen zur Vorbeugung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Sie versichert Leistungen, die in der kurz- und langfristigen Folge von Unfällen anfallen.

     

    Kern der Absicherung ist eine nachhaltige Wirkung auf die Existenzsicherung landwirtschaftlicher Unternehmen. So werden die Unternehmer selbst leistungsversichert und erhalten im Fall von Schäden infolge eines Unfalls direkte Unterstützung. Daneben werden auch Angehörige mit abgesichert bzw. im Todesfall mit Zahlung eine direkten Leistung unterstützt.

     

    Eine wesentliche Aufgabe erbringt die Versicherung auch für die vorsorgende Verhütung von Unfällen durch Weiterbildungsmaßnahmen und Kurse zur Betriebssicherheit und Arbeitssicherheit.

     

    Zu den direkten Leistungen zählen:

    • Zahlung von Unfall- bzw. Verletztengeld
      Je nach Leistungsart (die sich nach der Art des Unfalls oder der Krankheit richtet) sind bestimmte Sofortleistungen vorgesehen. Dazu zählen ggf. Unfallunterstützung durch Sofortzahlung eines festgelegten Kapitalbetrags zur Kompensation plötzlicher finanzieller Belastungen oder die zeitlich begrenzte Überbrückung von Verdiensteinbußen durch Zahlung eines Verletztengeldes.
    • Rentenleistung
      Eine Rente wird in der Regel dann gezahlt, wenn eine zeitlich nicht begrenzbare oder mindestens auf 3 Jahre geschätzte dauerhafte Einschränkung der Gesundheit des Versicherten als Folge des Unfalls oder der Krankheit eingetreten ist. Nach Ablauf einer bestimmten Frist tritt die landwirtschaftliche Unfallversicherung in die Rentenzahlung ein.Je nach Beschädigung wird die Höhe in den meisten Fällen am Grad der eingetretenen Invalidität gemessen. Die Art der Beeinträchtigung bestimmt auch, ob regelmäßige Nachuntersuchungen stattfinden müssen, um die Aktualität der Einschränkung und den Grad der Invalidität zu evaluieren. Die Rentenleistung wird in der Regel mindestens über die Dauer der Einschränkung geleistet oder, je nach Art die Einschränkung, gilt unbegrenzt.
    • Leistung für medizinische Unterstützung bei Heilung und Rehabilitation
      Für bestimmte Leistungen besonders im Prozess der unmittelbaren medizinischen Betreuung, aber auch nachfolgend in der Rehabilitation trägt die Unfallversicherung Kosten, die in der Übernahme der Krankenkassen nicht oder nur zum Teil festgelegt sind. Das können Zuschüsse für kosmetische Eingriffe sein und Zusatzleistungen für erweiterte physiotherapeutische Maßnahmen zur Verbesserung der Heilung. Die Kosten werden zusätzlich zu Leistungen der Krankenkasse erbracht oder anstelle.
    • Schwere Unfälle
      Je nach konkreter Leistungsvereinbarung tritt die landwirtschaftliche Unfallversicherung mit Sofortleistungen ein, wenn der erlittene Unfall besonders schwer ist. In Ergänzung der Basisleistungen sind das häufig Knochenbrüche oder der Verlust von Gliedmaßen.
    • Pflegefallunterstützung
      Tritt nach einem Unfall Pflegebedürftigkeit ein, leistet die landwirtschaftliche Unfallversicherung zusätzliche Leistungen zur Unterstützung für besondere erhöhte Pflegeaufwendungen. Die landwirtschaftliche Unfallversicherung tritt als solidargemeinschaftlich organisierte Versicherung insgesamt für die Versorgung im Pflegefall ein. Die Unfallversicherung deckt dabei bestimmte Leistungen zusätzlich ab.
    • Sterbegeld
      Stirbt der Versicherte an den Folgen des Unfalls innerhalb eines Jahres nach dem Unfall, zahlt die landwirtschaftliche Unfallversicherung an die Hinterbliebenen bzw. die jeweiligen Berechtigten eine Kapitalleistung in Form von Sterbegeld. Diese Leistung ist keine Leistungs- oder Kostenerstattungsauszahlung sondern eine pauschal festgelegte Summe, die zur Begleichung plötzlich fälliger Kosten dienen soll.

    Ist die Mitgliedschaft in der landwirtschaftliche Unfallversicherung sinnvoll?

    Generell ist die Mitgliedschaft für landwirtschaftliche Unternehmen und Unternehmer gesetzlich verpflichtend. Die landwirtschaftliche Unfallversicherung ist Teil der landwirtschaftlichen Sozialversicherung und stellt einen wesentlichen Baustein in der Sozialversicherungsleistung für Landwirte dar.

     

    Austrittsmöglichkeit bei geringer Bewirtschaftungsfläche
    Unterhält bzw. bewirtschaftet der Landwirt eine geringe Fläche, muss er nicht in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung abgesichert sein. 2015 liegt diese Fläche bei 0,25 ha.

     

    Voraussetzung ist, dass der Landwirt allein oder in geschäftlicher Gemeinschaft Gleichberechtigter ohne Angestellte oder Aushilfen tätig ist und die Fläche die Eintrittsgrenze nicht überschreitet. Der Versicherungsaustritt ist unwiderruflich. Erneut setzt die Versicherungspflicht jedoch ein, wenn Angestellte oder Aushilfen regelmäßig für den Landwirt arbeiten bzw. die Fläche den Grenzwert für die Versicherungsbefreiung überschreitet.

     

    Die Befreiung von der Beitragspflicht bzw. der Widerruf der Mitgliedschaft in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung gilt nicht für den Anbau und die Bewirtschaftung von Spezialkulturen, auch, wenn die Fläche geringer als der Grenzwert ist.

    Gibt es Alternativen zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung?

    • Erweiterungsmöglichkeiten in der privaten Unfallversicherung
      Die landwirtschaftliche Unfallversicherung greift grundlegend für Unternehmer und Arbeitende in der Landwirtschaft, im Forstbetrieb und im Gartenbau. Ihre Leistungen lassen sich, wenn eine entsprechende Beitragspflicht besteht, nicht ausschlagen. Ein zusätzliche private Unfallversicherung ist vor diesem Hintergrund in der Regel unnötig.Jedoch bestehen je nach konkreter Lebenssituation in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung Deckungslücken. Diese Deckungslücken können gezielt geschlossen werden über Zusatzversicherungen mit entsprechendem Leistungsfokus.

     

    Leistungsvergleich: Private Unfallversicherung anpassen (Beitragsoptimierung) wenn Versicherungspflicht in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung besteht.

     

    Vergleichen Sie für diese zusätzlichen Maßnahmen auf jeden Fall vor Abschluss unterschiedliche Tarife und Anbieter. Denn nur so stellen Sie die erweiterte Versicherung zu wirtschaftlichen Konditionen sicher.

     

    Zusatzleistungen werden häufig für die Ergänzung von Zahngesundheitsleistungen oder Pflegeleistungen sowie in der Erweiterung von Rentenleistungen vereinbart.