Unfallversicherung Kreuzbandriss

    Was leistet eine Unfallversicherung?

    Die Unfallversicherung soll den Versicherten vor allem finanziell unterstützen, wenn er infolge eines Unfalls, unmittelbar und auch langfristig, eine körperliche Beeinträchtigung erleidet.

     

    Im Zentrum der kurzfristigen Unterstützung steht besonders ein ergänzender Leistungsausgleich für medizinische Anforderungen, die von der Krankenkasse nicht oder nicht in der vollen Höhe übernommen werden. Zusätzlich übernimmt die Unfallversicherung, je nach Tarifmodell und Versicherer, Leistungen in Zusammenhang mit dem Krankenhausaufenthalt, Verdienstausfall oder vorübergehender Pflegebedürftigkeit. Die jeweils konkreten Leistungen hängen vom konkreten Versicherungsabschluss ab.

     

    Versichert sind körperliche Einschränkungen, die infolge eines Unfalls eintreten. Zum einen werden direkte und kurzfristige Leistungen versichert. Kommt es bspw. zu einem Knochenbruch oder zu einem Kreuzbandriss, tritt die Unfallversicherung unmittelbar in Leistung. Zusätzlich kann bei anhaltender Beeinträchtigung eine Invaliditätsrente greifen, wenn bspw. nach dem Kreuzbandriss eine nur eingeschränkte Beweglichkeit in Knie und Bein bestehen bleibt. Die Bewertung wird nach Festlegungen im Versicherungsvertrag bemessen.

     

    Die langfristige Unterstützung sichern vor allem Rentenleistungen und dauerhafte Kostenfreistellungen, die den Versicherten ab teilweiser bis hin zu vollständiger Invalidität absichern. Je nach Anbieter und Tarif werden dabei die vereinbarten Grundleistungen je nach Grad der eingetretenen Invalidität überproportional angehoben.
    Leistungsbeginn der Rentenzahlungen ist in der Regel erst nach einer bestimmen Wartezeit (eingeschlossen die Heilbehandlung und die Rehabilitation). Viele Anbieter haben zur Überbrückung der Wartezeit besondere Angebote für Übergangsleistungen in ihren Leistungskatalog eingeschlossen.

     

    Tritt eine Unfallversicherung auch bei Sportunfällen ein?

    Die private Unfallversicherung ist speziell für die Absicherung von Unfällen bzw. von Unfallfolgen im privaten Bereich und während der Freizeit ausgelegt. Arbeitnehmer sind grundsätzlich in der gesetzlichen Unfallversicherung abgesichert, Ausnahmen sind Selbstständige und Versicherte über bestimmte Berufsgenossenschaften (z.B. in der Landwirtschaftsversicherung).

     

    Sportunfälle, sofern sie vor diesem Hintergrund in privatem Umfeld als Freizeitaktivität ausgeübt werden, können als Leistungsumgebung in die Unfallversicherung aufgenommen werden. So gelten sporttypische Unfälle, auch, wenn sie infolge eines Unfalls im Vereinssport auftreten, als abgesichert, wenn sie in der Freizeit passieren und die Unfallversicherung eine entsprechende Leistung vorsieht.

     

    Die Absicherung bestimmter Unfallarten oder körperlicher Funktionsträger kann je nach Anbieter und Tarifmodell vorgenommen werden. So lassen sich Sportunfälle gezielt zusätzlich versichern bzw. auch bspw. Knochenbrüche oder Bänderrisse, wie Risse im Sprunggelenk oder Kreuzbandrisse.

     

    Die zusätzliche Absicherung von sportlichen Aktivitäten ist besonders dann ratsam, wenn ein erhöhtes Risiko durch die regelmäßige Ausübung belastungsintensiver Sportarten besteht. Sie muss in der Regel abgewogen werden gegen einen höheren Beitrag und sollte daher den tatsächlichen Lebensgewohnheiten des Versicherten entsprechen. Hier kann z.B. der Kreuzbandriss als Bänderriss in eigener Risikobewertung versichert werden. Auch andere Risiken lassen sich ggf. gezielt absichern.

    Was leistet eine Unfallversicherung, wenn der Unfall bei einer Extremsportart passiert?

    Kommt es zum Kreuzbandriss infolge der Ausübung einer Extremsportart, leisten die meisten „herkömmlichen“Unfallversicherungen nicht. Gemeinhin wird auf die gesonderte Absicherung bei der Ausübung von Extremsportarten bestanden oder die Versicherer bieten die Absicherung für die jeweils bestimmte Form der Sportart grundsätzlich nicht an. Das sollte im Versicherungsvergleich grundlegend überprüft werden.

     

    Beim Versicherungsvergleich ist im Rahmen der kostenfreien telefonischen Beratung die Möglichkeit gegeben, die Versicherungsmöglichkeit bestimmter Sportarten zu klären. Bzw. zeigt der Versicherungsvergleich selbst, welche Versicherungen mit welchem Leistungspaket abgeschlossen werden können.

     

    Beruflicher Hintergrund
    Wird die Sportart beruflich betrieben, ist meist eine gesetzliche Unfallversicherung oder einer Gruppenunfallversicherung im Umfeld von beruflichen Leistungsversicherungen gegeben. Die genaue Sachlage bestimmt der jeweilige individuelle Fall. Soll die private Unfallversicherung auch beruflich gelten, sollte ihr Geltungsbereich explizit im Vorfeld geklärt werden. Die meisten Versicherer passen ihre Risikobewertung entsprechend an und wollen von dieser Möglichkeit im Vorfeld Gebrauch machen. Wird die berufliche Aktivität nicht angegeben, kann es zum Verlust der Versicherungdeckung führen.

     

    Häufiges Beispiel sind Tätigkeiten rund um das Thema Reiten. Vom Pferdebesitzer, über die Tiefpfleger bis hin zum Jockey können teils sehr unterschiedliche Versicherungsbedürfnisse vorliegen. Das sollte auch für jede andere Sportart geklärt werden.

     

    Hilft eine Unfallversicherung bei einem Kreuzbandriss?

    Der Kreuzbandriss gehört zu den unangenehmen Ereignissen, die im Leben auftreten können. Bisweilen gestaltet sich die Genesung problematisch oder die Rehabilitationszeit ist im Vergleich zu anderen Verletzungen länger. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage nach abgesicherten Leistungen im Falle eines Kreuzbandrisses.

    Die Unfallversicherung greift grundsätzlich bei allen Formen unfallindizierter Verletzungen. Verschiedene Anbieter weiten ihre Leistungen auch auf die Ursachen in Krankheit oder selbst zu verantwortende Überlastung aus. Auch der Kreuzbandriss kann entweder durch Einwirkung von außen passieren oder er passiert infolge einer Überanstrengung.

     

    Ein Kreuzbandriss taucht zwar relativ häufig im Zusammenhang mit sportlichen Aktivitäten auf; jedoch ist das für die Versicherungsleistung nicht grundlegend wichtig. So kann es auch beim Verlassen des Haues (nicht auf dem Weg zur Arbeit, hier greift in der Regel die gesetzliche Unfallversicherung) zu einem Kreuzbandriss kommen, etwa, wenn der Versicherte eine Stufe am Hauseingang verpasst, o.ä. Die Unfallversicherung muss trotzdem in Leistung gehen.

    • Unfall beim Sport
      Die Unfallversicherung zahlt je nach Vereinbarung:
    • Krankenhaustagegeld
    • Krankentagegeld im Genesungsprozess zu Hause
    • Zuschüsse zu nötigen Rehabilitationsmaßnahmen, wenn sie nicht vollständig von der Krankenkasse getragen werden
    • Verletztengeld
    • eine Entschädigung als Sofortleistung für den Kreuzbandriss
    • eine Invaliditätsrente nach Ablauf einer festgelegten Frist, wenn der Kreuzbandriss eine dauerhafte Beeinträchtigung verursacht.

     

    • Unfall im Alltag
      Das Ereignisumfeld spielt für die Versicherung nur insofern eine Rolle, insoweit den Versicherten ein Arbeitsunfall oder ein Unfall in der Freizeit getroffen hat. Die private Unfallversicherung leistet mindestens für Unfälle in der Freizeit; die gesetzliche Unfallversicherung trägt körperliche Beschädigungen in Zusammenhang mit der Arbeitstätigkeit.
      Aber die private Unfallversicherung kann auch für zusätzliche Leistungen einstehen, die die gesetzliche Unfallversicherung oder die jeweilige Krankenkasse nicht trägt.

     

    • Berufsunfall bei Selbstständigen
      Selbstständige sind anders unfallversichert als Angestellte. Sie sind nicht von Gesetzes wegen in die gesetzliche Unfallversicherung integriert (Ausnahme: Selbstständige Landwirte, o.ä.). Sie müssen für eine eigene Absicherung, in der Regel in der privaten Unfallversicherung, sorgen. Sie kann optimal für alle Belange angepasst werden. So können Körperschäden, wie ein Kreuzbandriss, umfassend vor beruflichem und privatem Hintergrund in die Risikokalkulation einbezogen werden.Selbstständige können sich jedoch auch freiwillig in der gesetzlichen Unfallversicherung versichern lassen. Hier sollte, am besten auf Grundlage eines kostenfreien, unverbindlichen Versicherungsvergleichs, die Kosten- und Leistungsfrage geklärt werden, damit das günstigste Angebot gezielt abgeschlossen werden kann.

    Wie kann eine günstige Unfallversicherung gefunden werden?

    Der Versicherungsvergleich zeigt eine transparente und übersichtlich gegliederte Übersicht über die Leistungen, die die jeweiligen Tarifmodelle und Anbieter in der Unfallversicherung vorlegen.

    Im Chat und am Telefon kann darüber hinaus geklärt werden, welche Leistungen die unterschiedlichen Anbieten bei einem Kreuzbandriss erbringen. Der Abschluss erfolgt nach Bewertung des Kosten/Nutzen-Prinzips.