Insassenunfallversicherung

    Was ist eine Insassenunfallversicherung?

    Die Insassenunfallversicherung ist eine Ergänzungsversicherung für den privaten und gewerblichen Versicherungsbereich. Sie kann eigenständig abgeschlossen werden, bspw. bei Nutzung eines Mietwagens auf Dienstreisen mit Kollegen, oder zusätzlich im Urlaub, wenn Auslandsfahrten separat abgesichert werden sollen und der herkömmliche Versicherungsschutz Einschränkungen aufweist.

     

    Die Insassenunfallversicherung kann auch als permanente Erweiterungsversicherung einer bestehenden PKW-Versicherung abgeschlossen werden. Sie ergänzt dann Leistungen aus der Kasko-Versicherung und Haftpflichtversicherung (je nach Schadenart, Ursache und Sachlage) und ist vertraglich Bestandteil der gültigen PKW-Versicherungspolice.

     

    Gewerblich können Insassenunfallversicherungen gelten, wenn Personentransporte wesentlicher Teil des Arbeitsinhalts sind. Sie sind teilweise gesetzlich vorgeschrieben oder werden branchenbezogen geregelt, beispielsweise indem Berufszulassungen am Abschluss eines meist noch umfassenderen Versicherungsschutzes orientiert werden. Sie sind jedoch meist in Transporthaftpflichtversicherungen eingeschlossen. Selten werden sie als gewerbliche Einzelpolice angeboten.

     

    Geltungsbereich der Insassenunfallversicherung ist regelmäßig die Versicherung von Fahrzeuginsassen, die durch einen Unfall geschädigt werden. Begünstigte sind dabei die Insassen des verunfallten Fahrzeugs selbst. Sie erhalten Leistungen zur Kompensation von Unfallschäden als Finanzleistungen, Havariekostenübernahme und bestimmte Transportkosten. Sie ergänzt ihrer Bedeutung nach Leistungen anderer Versicherungsarten, die im speziellen beim Gebrauch von Kraftfahrzeugen vorhanden sind. Doppelte Deckungen für Entschädigungssummen werden, je nach Versicherungsgestaltung, in Ergänzung zu der anderen Versicherung gezahlt oder nach Auswahl des Versicherungsnehmers.

    Eingeschlossen in die Unfallversicherung ist der Fahrer selbst und auch dann, wenn er den Unfall verschuldet hat (ausgenommen u.a. Fahren unter Alkoholeinfluss, missbräuchliche Fahrzeugführung oder unrechtmäßiges Fahrzeugbewegen). Ausfälle der gegnerischen Versicherung werden für die Entschädigungsleistungen gegenüber den Insassen geleistet.

    Welche Leistungen erbringt die Insassenunfallversicherung?

    • Entschädigungsleistungen
      Im Zentrum der Insassenunfallversicherung stehen Leistungen zur Entschädigung verunfallter Fahrzeuginsassen. Erfasst sind entweder pauschal alle Insassen eines Fahrzeugs oder eine bestimmte versicherte Anzahl. Für die Versicherten werden Leistungen für Rehabilitation, Unfallfolgekosten, Bergungskosten und zusätzliche Leistungen in Ergänzung zu Krankenkassenleistungen erbracht. Im Verhältnis zu bestehenden anderen Versicherungen mit ähnlichem Leistungsspektrum gilt in der Regel: Die Insassenunfallversicherung leistet entweder zusätzlich zu anderen Versicherungen oder der Versicherte hat die Wahl, welche Versicherung (auch in Abhängigkeit von der jeweils vereinbarten Deckungssumme) in Leistung gehen soll.
    • Ausgleich bei Zahlungsausfall
      Tritt die gegnerische Versicherung nicht in Leistung, weil der Unfall nicht ordnungsgemäß gemeldet worden ist oder ist der Unfallgegner nicht versichert und erreichen den Geschädigten keine Leistungen, obwohl er dazu berechtigt ist, tritt die Insassenunfallversicherung anstatt des Unfallgegners ein und entschädigt anstellte der ausgefallenen Haftpflichtleistungen durch den Unfallgegner.
      Die Leistungen der Insassenunfallversicherung können auch geografisch bezogen abgeschlossen werden. Wichtigste Form sind die zusätzlichen Abschlüsse bei Auslandsreisen. Sie kann im Paket mit anderen Reiseversicherungen abgeschlossen werden, eigenständig mit separater Police gelten oder als Erweiterung der Kfz-Haftpflichtversicherung gelten. Die häufigste Form ist der separate Abschluss.
    • Transportkostenübernahme und Bergungskosten
      Leistungen für Transporte, die einem Unfall, z.B. zur Rückführung von Behandlungsorten am Unfallort in die Heimat, folgen, tritt die Insassenunfallversicherung ein. In diesem Zusammenhang erstattet sie auch Kosten für Bergung und Rettung auch für die Anteile, die nicht von einer Krankenkasse getragen werden.

    Ist eine Insassenunfallversicherung sinnvoll?

    Nicht in allen Fällen
    Nicht immer ist der Abschluss einer Insassenunfallversicherung sinnvoll. Viele Leistungen sind durch andere Versicherungsmodelle gedeckt bzw. durch gesetzliche Haftungsbestimmungen (Haftpflicht nach §823 Bürgerliches Gesetzbuch) geregelt. Im individuellen Fall muss vor diesem Hintergrund das jeweilige persönliche Risikomanagement und das bestehenden Gesamtversicherungspaket geprüft werden. Doppelversicherungen sind unnötige finanzielle Belastungen. Auf die Vorteilsseite für den Abschluss einer Insassenunfallversicherung zählt ggf., dass sie zu bestimmten anderen Versicherungen zusätzlich bei Unfall in Leistung geht. Das muss der Versicherte für sein jeweiliges persönliches Konzept prüfen.

    • Ausfallleistungen
      Meist nicht in der allgemeinen eigenen Kfz-Versicherung (Haftpflicht und Kasko) geregelt sind Ausgleichsleistungen für den Fall, dass der Unfallgegner bzw. der Verantwortlichen den Schaden nicht begleichen kann. Unfälle mit Nichtversicherten (z.B. Fußgänger oder Radfahrer oder Unfallgegnern, die unerlaubt und rechtswidrig ein Fahrzeug bewegen) können solche Leistungsausfälle bedingen. In einem solchen Fall übernimmt die eigene Insassenunfallversicherung anstelle des Unfallgegners die Leistungen dem Versicherten gegenüber.
    • Leistungen dem Fahrer gegenüber bei bleibenden Schäden
      Während die Kfz-Haftpflicht des Fahrzeughalters bzw. Fahrers meist nur geschädigte Mitinsassen entschädigt, tritt die Insassenunfallversicherung auch dem Fahrer selbst gegenüber ein. Das umfasst Entgeltleistungen für Heilung und Gesundung, die nicht von der Krankenkasse gedeckt sind, und besonders Leistungen bei bleibenden Schäden.
    • Auslandsleistungen als Ergänzung zu geringer Versicherungssummen
      Wichtig ist die Insassenunfallversicherung besonders bei Auslandsfahrten. Oft sind die Deckungssummen im Ausland in der Kfz-Haftpflicht geringer, als deutsche Regelungen. Hier kann es zu einer Deckungslücke kommen, wenn die Versicherungsleistung des Unfallgegners bereits voll ausgeschöpft ist, jedoch die angefallenen Kosten noch nicht gedeckt sind. Die Insassenunfallversicherung überbrückt die Differenzbeträge.
    • Ergänzungsversicherung bei Anmieten von Fahrzeugen
      In vielen Fällen lässt sich die Insassenunfallversicherung als Ergänzung zum Versicherungspaket in Verbindung mit der Anmietung insbesondere von PKW abschließen. Je nach umgebendem Versicherungskonzept (bestehende Absicherung über die Kreditkarte, Eigenversicherung, usw.) sollte die Insassenunfallversicherung zusätzlich abgeschlossen werden, wenn sie eine Deckungslücke ausfüllt.

    Günstige Konditionen durch fokussierten Geltungsbereich
    Der gültige Versicherungsbereich der Insassenunfallversicherung ist durch die Versicherungsbedingungen klar begrenzt wie kaum eine andere Versicherungsform. Insassen von Fahrzeugen, rechtmäßig im öffentlichen Verkehr bewegt, sind versichert – verkürzt gesagt. Daraus ergibt sich für die Versicherer ein verlässlich kalkulierbares Gesamtrisiko – und die Tarife sind in der übergroßen Mehrzahl sehr niedrig gestaltet.

    Wie günstig genau, kommt natürlich auf den jeweiligen Anbieter an. Jedoch legt die Mehrzahl der Tarifmodelle die Überlegung nahe, für den Zweifelsfall besonders die temporär beschränkte Absicherung durch eine Insassenunfallversicherung, z.B. für Urlaubsreisen, in Anspruch zu nehmen. Der Einsatz der finanziellen Mittel dafür ist in der Regel überschaubar.

    Wie finde ich die günstigste Insassenunfallversicherung?

    Die Insassenunfallversicherung kann bereits zu sehr günstigen Konditionen abgeschlossen werden. Beiträge müssen hier nicht überhöht gezahlt werden, denn die Leistungskataloge sind in der Regel gut vergleichbar. In Deckungssumme und Gültigkeitsbereich ähnlich gestaltete Tarife können trotzdem zwischen den einzelnen Anbietern erhebliche Unterschiede aufweisen. Auch, ob Angebote von Mietwagenfirmen oder des Kreditkartenanbieters wirklich günstiger sind, als separate Angebote durch die Versicherer direkt, kann effizient im Online-Vergleich bewertet werden.

     

    Wichtiger zusätzlicher Punkt: Fast alle Kfz-Versicherer haben, wegen der guten Risikokalkulation, eine Insassenunfallversicherung im Angebot. Das macht die mögliche Auswahl an Tarifmodellen schnell unübersichtlich. Der Online-Vergleich ordnet und sortiert die Angebote transparent und klar verständlich. Die Auswahl des günstigsten Angebots ist auf diese Weise wesentlich erleichtert.

     

    Darüber hinaus hat der Online-Vergleich viele Vorteile auf seiner Seite:

    • Direkter Abschluss möglich
      Aus dem Online-Vergleich heraus kann die passende Insassenunfallversicherung direkt und ohne Mehrkosten abgeschlossen werden. Versicherungsschluss erfolgt in der Regel direkt mit dem Versicherungsanbieter – im Schadenfall verkürzt das die Kommunikationswege wesentlich.
    • Telefonische Beratung
      Eingeschlossen in die Leistungen des Online-Vergleichs ist eine telefonische Beratung zu den jeweils günstigsten Leistungen der Insassenunfallversicherung. Hier können mit erfahrenen Versicherungsfachleuten auch Problemfälle und Zweifel besprochen werden. Sie helfen kompetent dabei, dem Versicherungsnehmer eine verlässliche Entscheidungsgrundlage für oder wider den Abschluss einer Insassenunfallversicherung zu finden bzw. bei der Einschätzung, welcher Anbieter den günstigsten Tarif bereit hält.
    • Kostenfrei und unverbindlich
      Telefonische Beratung und Online-Vergleich selbst sind kostenfrei und werden unverbindlich angeboten. Ein Abschluss durch die Nutzung allein erfolgt nicht und ist nicht Teil der Leistung. Entscheidet sich der Versicherungsnehmer, aus dem Online-Vergleich heraus direkt eine Insassenunfallversicherung abzuschließen, erfolgt dieser Abschluss ohne Mehrkosten für den Versicherungsnehmer.