Gliedertaxe Unfallversicherung – was ist das?
Der Verlust oder die Funktionsbeeinträchtigung eines Körperteils ist eine Belastung für den Verletzten. Die alltägliche Beeinträchtigung lässt sich eigentlich nicht in Geld bemessen. Trotzdem ist es genau diese Aufgabe, die die Gliedertaxe Unfallversicherung übernimmt und übernehmen muss. Wer sich gegen Invalidität versichert, will wissen, welche Entschädigung er bei einem Unfall erwarten kann.
Zumindest beim alltäglichen Umgang mit den Unfallfolgen ist die Gliedertaxe Unfallversicherung eine große Hilfe. Sie ist Bestandteil der Versicherungsbedingungen und gibt Auskunft, wie die einzelnen Körperteile durch die Versicherung im Falle eines Unfalls in prozentualen Einstufungen bewertet werden.
Neben den Gliedmaßen enthält sie die Sinnesorgane und wichtige Körperfunktionen. Jeder ist ein Grad der Beeinträchtigung des Gesamtbildes eines gesunden, funktionstüchtigen Körpers mit einem Prozentsatz zugeordnet.
Wer legt die Gliedertaxe Unfallversicherung fest?
Eine allgemeinverbindliche Gliedertaxe Unfallversicherung gibt es nicht. Die Anbieter der Unfallversicherung können festlegen, wie hoch sie die Beeinträchtigung der Körperteile, Sinnesorgane und Funktionen ansetzen. Zwar haben sich gewisse Abstufungen gebildet, doch spielen für die konkrete Gliedertaxe Unfallversicherung auch andere Faktoren eine Rolle:
- Welchen Beruf übt der Versicherte aus?
- Wie attraktiv gestaltet die Versicherung ihre Gliedertaxe für den Versicherten?
- Handelt es sich um eine Spezialversicherung?
Ein Anbieter, der einen Tarif für Heilberufe gestaltet, wird die Beeinträchtigung eines Auges für Chirurgen höher bewerten, als in einem allgemeinen Tarif für einen Gärtner. Für Versicherte kommt es also immer darauf an, neben den allgemeinen Leistungen die Gliedertaxe Unfallversicherung darauf zu prüfen, ob sie ihren individuellen Anforderungen auch gerecht wird.
Beispiele aus der Gliedertaxe der Unfallversicherung
Die Einstufungen der Gliedertaxe Unfallversicherung stimmen nicht überein, ähneln sich in ihren Bewertungen aber doch. So kann der Versicherte bei einem üblichen Tarif davon ausgehen, dass
- ein Finger geringer bewertet wird als ein Daumen;
- normale Zehen weniger Leistungen auslösen als der große Zeh;
- sich die Versicherungsleistung für ein Auge erhöht, wenn bereits das andere beeinträchtigt war;
- Sondertarife mit einer Gliedertaxe Unfallversicherung für bestimmte Berufsgruppen abweichende Bewertungen enthalten.