Gesetzliche Unfallversicherung

    Was ist die gesetzliche Unfallversicherung?

    Grundlegenden Schutz gegen Folgen aus Unfällen am Arbeitsplatz und Folgen schwerwiegender plötzlicher und vorübergehender oder chronischer Berufskrankheiten stellt die gesetzliche Unfallversicherung bereit. Sie ist von den Bundesländern eingesetzt und versichert alle nicht im Beamtenstatus
    versicherten Arbeitnehmer, Selbstständige, Schüler und Studenten, Mini-Jober und ehrenamtlich tätige Menschen.

     

    Die Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung werden von den landesunterschiedlichen und branchenverschiedenen Trägern erbracht. Für einzelne Berufszweige sind vielerorts die beruflichen Genossenschaften Träger für die Leistungen, Unfallkassen und die Unfallversicherungsverbände der Gemeinden tragen Leistungen für Kinder, Schüler, Studenten, Arbeitssuchende, ehrenamtlich Tätige und weitere Personen, die nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen.

     

    Für Arbeitnehmer stellt die gesetzliche Unfallversicherung einen automatisch greifenden Unfall- und Berufskrankheitsschutz dar, in den sie durch ihre Beschäftigung aufgenommen sind. Die Versicherung erfolgt in der Regel durch Anmeldung des Geschäftsbetriebs beim zuständigen Träger der Unfallversicherung entweder der Branche, der Berufegruppe oder des Bundeslandes (für die Landwirtschaft ist bundesweit ein einziger Träger zuständig, der die gesamte soziale Versicherungsleistung für Tätige in der Landwirtschaft abdeckt).

     

    Arbeitnehmer und Angestellte sind auf gesetzlicher Grundlage durch ihre Arbeitstätigkeit in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Das gilt auch für Fälle noch nicht erfolgter Anmeldung des Unternehmens bei der gesetzlichen Unfallversicherung und selbst dann, wenn der Arbeitgeber keine bzw. noch keine Beiträge an den Träger entrichtet hat.

     

    Mitgliedschaften in der gesetzlichen Unfallversicherung können freiwillig geschlossen werden. Die meisten Angehörigen in freien Berufen und Selbstständige können auf Antrag beim jeweiligen Träger ihrer Berufsgruppe oder dem antragnehmenden Träger im jeweiligen Bundesland ihre Aufnahme in den Versichertenstatus beantragen. Die Versicherung erfolgt in der Regel umgehend, die Festlegung der Leistungen und der jeweiligen Versicherungssumme richtet sich mittelbar nach der Berufsgruppe, denn der jeweilig zuständige Träger schreibt die versicherbaren Leistungen und Konditionen fest.

     

    Bestimmte Berufe sind trotz Selbstständigkeit automatisch auf gesetzlicher Grundlage in der gesetzlichen Unfallversicherung abgesichert. Dazu zählen

    • Selbstständige im Gesundheitswesen (verschiedene Therapeutenberufe, Hebammen u.a.), Landwirtschaftler und Hausgewerbetreibende. Hier genügt in der Regel die Anmeldung der beruflichen Tätigkeit ohne zusätzlichen Antrag auf Aufnahme in die Versicherung.

    Welche Leistungen erbringt die gesetzliche Unfallversicherung?

    • Unfallversorgung, Unfall-Rehabilitation und Eingliederungsmaßnahmen
      Die gesetzliche Unfallversicherung soll maßgeblich absichern, wenn es im Zusammenhang mit der Berufsausübung zu einem Unfall kommt. Sie leistet dafür elementare Grundlagen für die medizinische Versorgung unter Einbeziehung von Leistungen zur Rehabilitation, Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit und sozialen Einbindung in das gesellschaftliche Leben. Auch Anpassungsmaßnahmen spielen eine große Rolle, wenn sie dem Umbau des Arbeitsplatzes oder der Lebensumgebung dienen.Reicht die Einschränkung der Leistungsfähigkeit nach einem Unfall bis in die grundlegenden Befähigungen hinein, trägt die gesetzliche Unfallversicherung auch Kosten für Unterstützung der Lebensführung und vor allem der sozialen Integration in das gesellschaftliche Leben, sofern hier gesundheitliche Einschnitte die Qualität der Lebensführung im Wesentlichen beeinträchtigen.Im Zentrum nach einem Unfall steht für die gesetzliche Unfallversicherung die Rückkehr an den bisherigen Arbeitsplatz. Neben den erwähnten Maßnahmen zur Rehabilitation und Wiederherstellung der körperlichen Leistungsfähigkeit sowie der medizinischen Versorgung stehen jedoch auch Geldleistungen bei Arbeitsausfall (Verletztengeld) im Leistungsumfang bereit. Bleibt der Versicherte auch nach Rehabilitationsmaßnahmen weitgehend pflegebedürftig oder benötigt er in bestimmbarem Umfang Pflegeleistungen, trägt die gesetzliche Unfallversicherung auch Aufwendungen für die Pflege. Das kann Pflegegelder für die Heim- und Hauspflege umfassen und soll die nötigen Mehraufwendungen für Pflegeleistungen kompensieren, denen Geschädigte im Allgemeinen ausgesetzt sind.

     

    • Leistungen im Rahmen von Berufskrankheiten
      Die Leistungen gelten im Wesentlichen auch für Ersatzzahlungen für Schäden infolge von Berufskrankheiten. Auch hier sind medizinische Versorgung und Rehabilitation erfasst und Maßnahmen zum Arbeitskrafterhalt werden übernommen. Erweitert gilt hier jedoch ein Leistungskatalog, der die Prävention bzw. Minderung einer Schädigung bei einer sich ankündigenden Berufskrankheit dient.

    Ist eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Unfallversicherung sinnvoll?

    Die Frage nach der sinnvollen Absicherung von Risiken, die in der gesetzlichen Unfallversicherung aufgefangen werden können, stellt sich im Wesentlichen nur nicht per Gesetz grundlegend versicherten Selbstständigen. Sie müssen in der Regel zwischen Leistungen der gesetzlichen und einer Anzahl privater Krankenversicherungen wählen. Dabei ist neben dem Leistungskatalog, der auch die Versicherungssumme beschreibt, vor allem der Versicherungsbeitrag ausschlaggebend für die Bewertung nach der optimalen Versicherung.

     

    Freiwillig in der gesetzlichen Unfallversicherung Versicherte können je nach Sachlage von günstigen berufsgruppenorientierten Angeboten profitieren. Der Vergleich zeigt Unterschiede zwischen den Leistungsumfängen privater und gesetzlicher Kassen sowie der jeweiligen Berechtigungen zur Leistung und zu möglichen Deckungsumfängen.

    Sinnvoll oder nicht?
    Grundsätzlich ist die Versicherung unfall- und betriebskrankheitsbedingter Risiken in einer Fachversicherung empfehlenswert. Durch die Krankenversicherungen sind nicht alle Risiken gedeckt. Wegeunfälle und Unfälle, die nicht direkt aus dem Arbeitsablauf und der Umgebung resultieren müssen ebenfalls gesondert abgesichert sein, damit besonders Folge- und Nebenkosten abgesichert sind.

     

    Wesentlich ist jedoch der Absicherungscharakter in Hinblick auf Unfälle und besondere berufliche Krankheitsrisiken. Gezielte Absicherung ermöglicht hier die Unfallversicherung, gesetzlich und privat gleichermaßen, wenn der Leistungsumfang entsprechend der individuellen Anforderungen gewählt wird. Daraus und aus der damit zusammenhängenden Deckungssumme resultiert der Versicherungsbeitrag.

     

    Zu beachten ist, dass die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Unfallversicherung vom jeweiligen Träger abhängig ist. Das bestimmt sowohl die Versicherung bestimmter Berufsgruppen und Berufsbilder sowie vor allem dem Leistungsumfang. Hier muss abgewogen werden zwischen Leistungsumfang und Deckungsumfang. Besonders im Vergleich zur privaten Unfallversicherung.

     

    In den meisten Bundesländern ist jeweils nur ein Träger für die jeweilige Absicherung zuständig, dessen Leistungskatalog dann im jeweiligen Fall den persönlichen Anforderungen genügen muss oder mit einem privaten Anbieter direkt abgeglichen werden sollte. Je nach den erfüllten bzw. nicht erfüllten Anforderungen sollten alternative Versicherungskonzepte gewählt werden, um eine verlässliche Absicherung zu gewährleisten. Verschiedene Anbieter halten dafür auch ergänzende Versicherungsangebote bereit, wie zum Beispiel weit verbreitete Angebote zur Pflegezusatzversicherung.

    Können die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung vergünstigt werden?

    Die Beitragsgestaltung in der gesetzlichen Unfallversicherung richtet sich im Wesentlichen nach:

    • Bundesland, in dem der Träger der Versicherung seinen Sitz hat und der Versicherte seiner beruflichen Tätigkeit nachgeht (Firmensitz, Sitz der Niederlassung, o.ä. Das gilt nicht für Tätige in der Landwirtschaft. Bundesweit ist hier ein Träger für die Leistungserbringung zuständig.)
    • Leistungsumfang, der vom gesetzlichen Träger der Unfallversicherung vorgehalten wird
    • Deckungssumme und ggf. je nach Sachlage zusätzlich vereinbarten Leistungen
    • Berufsgruppe, die der Versicherte angehört und die wesentlich den verantwortlichen Träger bestimmt, bei dem der Antrag auf freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Unfallversicherung gestellt werden muss.

    Im gezielten Versicherungsvergleich online sind neben den Tarifmodellen der privaten Unfallversicherung auch Angebote der gesetzlichen Unfallversicherung enthalten. Sie werden im gleichen Kontext nach Leistungsumfang und Beitragshöhe bewertet und transparent verglichen.