Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband allgemein
Der Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband mit Sitz in München wurde 1940 aus dem Unfallversicherungsverband der Bayerischen Gemeinden, Bezirke und Kreise gebildet und war bis 2011 unter dieser Bezeichnung als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung tätig. Erst zum 0101.2012 fusionierte der Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband (Bayr.GUVV) abschließend mit der Unfallkasse München und ist seitdem unter dem Namen Kommunale Unfallversicherung Bayern tätig.
Unabhängig von der Bezeichnung als Bayerischer Unfallversicherungsverband konzentriert die Körperschaft die Aufgaben der Gemeinden und Bezirke, die ihnen im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung zufallen. Durch die Konzentration sparen die Mitglieder Kosten und die gesammelte Fachkompetenz kann die Aufgaben effizienter erfüllen.
Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband – Aufgaben und Leistungen
Es gehört zu den Aufgaben für den Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband, die Aufgaben der gesetzlichen Unfallversicherung zu erfüllen. Versicherte sind:
- Angestellte im Öffentlichen Dienst
- Beschäftigte kommunaler Unternehmen
- Kinder, Schüler und Studenten während ihrer Zeit in öffentlichen Bildungsstätten und Betreuungsstätten
- Ehrenamtliche
- Haushaltshilfen
- Pflegepersonen in Privathaushalten
Dazu sind noch eine Reihe von weiteren Personengruppen oder Tätigkeiten zu rechnen, die ebenfalls den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung genießen. Es ist wahrscheinlich, dass die meisten Einwohner des Bundeslandes zu irgendeinem Zeitpunkt ihres Lebens als Versicherter im Sinne des Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband eingestuft werden könnten.
Für diese Personen und die Kommunen, die ihm angehören, übernimmt der Verband die Aufgaben im Bereich Prävention, Rehabilitation und Entschädigung. Ziel ist dabei zumeist, die Teilhabe am Arbeitsleben nach Wegeunfällen, Arbeitsunfällen oder bei Berufskrankheiten wiederherzustellen. Es werden zudem Unfallrenten und Hinterbliebenenversorgung gezahlt.
Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband – Grenzen und Ausschlüsse
Als Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband ist die kommunale Unfallversicherung nicht für jede Art von Unfall oder Beeinträchtigung zuständig, die einen ihrer Versicherten trifft. Kommt es zu einem Unfallgeschehen außerhalb der vorgesehenen Bereiche, muss der ansonsten Versicherte selbst den Versicherungsschutz organisieren.
Im Privatleben, in dem sich die meisten Unfälle abspielen, besteht kein Versicherungsschutz durch den Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband. Auch bestimmte Personengruppen sind nicht versichert. Wer sich und seine Familie also dauerhaft bis ins hohe Alter schützen will, sollte nach Abgleich der Tarife in einem Versicherungsvergleich eine private Unfallversicherung in sein Versicherungskonzept aufnehmen.