Gemeindeunfallversicherung

    Was ist die Gemeindeunfallversicherung?

    Die Gemeindeunfallversicherung – auch GUV oder Unfallkasse – ist eine besondere Organisationform, in der die Leistungsverpflichtungen der gesetzlichen Unfallversicherung umgesetzt werden.

    Versichert sind in der Unfallversicherung der Gemeinden hauptsächlich die Angestellten und Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes. Dazu kommen noch Beschäftigte in gemeindeeigenen Unternehmen oder solche Personen, die in besonderem Maße eine Tätigkeit ausüben, die im Interesse der Allgemeinheit steht.

    Gemeinden, die bestimmte sich aus dem Sozialgesetzbuch ergebende Voraussetzungen erfüllen, regeln die Unfallleistungen und Versicherungsleistungen über die Gemeindeunfallversicherung. Dabei sind Ausnahmen zu beachten, die andere Zuständigkeiten betreffen. Einige Teilbereiche der Gemeindetätigkeit wie die Versorgungswerke sind den jeweiligen Berufsgenossenschaften zugeordnet.

    Ebenfalls zum Kreis der Versicherten der Gemeindeunfallversicherung gehören Kinder im Kindergarten, Schüler und Studenten.

    Wann leistet die Gemeindeunfallversicherung?

    Nur weil ein Geschädigter dem Öffentlichen Dienst angehört, erhält er bei einem Unfall nicht automatisch Leistungen durch die Gemeindeunfallversicherung. Voraussetzung ist, dass er die Beeinträchtigung oder den Schaden aus einem Grund erleidet, der in der gesetzlichen Unfallversicherung vorgesehen ist.

    Dazu gehören in erster Linie:

    • Wegeunfälle
    • Arbeitsunfälle
    • Schulunfälle
    • Berufskrankheiten

    Steht fest, dass es sich um einen Unfall nach der Definition der gesetzlichen Unfallversicherung handelt, so übernimmt die Gemeindeunfallversicherung die weitere Bearbeitung und auch Abrechnung der entstehenden Kosten. Ärzte und Krankenhäuser rechnen nicht mit der eigenen Krankenkasse des Verletzten ab, sondern direkt mit der Gemeindeunfallversicherung. Auch alle anderen Leistungen für die Rehabilitation oder eine Unfallrente erhält der Verletzten dann durch die Unfallversicherung der Gemeinde.

    Wann leistet die Gemeindeunfallversicherung nicht?

    Bekannt ist sicherlich der Fall des Schulunfalls, der keiner ist. Entfernt sich das lernmüde Kind zwecks interessanterer Betätigung unerlaubt vom Schulgelände und es geschieht ein Unfall, so ist nicht die Gemeindeunfallversicherung zuständig. Dies gilt auch für Wegeunfälle, die nicht mehr als solche eingestuft werden, weil der Betroffene den Weg für die Erledigung privater Angelegenheiten unterbrochen hat.

    Die Absicherung in diesen Fällen kann nur aus eigener Tasche oder besser durch eine private Unfallversicherung erfolgen, die durch günstige Beiträge und individuelle Leistungen dieses alltägliche Lebensrisiko angemessen auffängt.