Was ist ein Gemeinde Unfallversicherungsverband?
Kostensenkung und eine straffere Organisation sind Ziele einer modernen Verwaltung. Während es früher üblich war, dass jede Gemeinde, jede kreisfreie Stadt und jeder Bezirk seine eigene Unfallkasse unterhielt, ist der Zusammenschluss zu einem Gemeinde Unfallversicherungsverband inzwischen üblich.
Zu diesem Zweck legen mehrere Unfallkassen ihre Verwaltung zusammen. Zumeist wird eine zentrale Verwaltung eingerichtet, die durch Regionaldirektionen unterstützt wird. Der Gemeinde Unfallversicherungsverband bündelt die Aktivitäten der Mitglieder und kann so effizienter und kostensparender tätig werden.
Rechtlich handelt es sich bei einem Gemeinde Unfallversicherungsverband um eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts in Selbstverwaltung, die die ihr übertragenen Aufgaben der gesetzlichen Unfallversicherung erfüllt.
Wann ist der Gemeinde Unfallversicherungsverband zuständig?
Die Zuständigkeiten für den Gemeinde Unfallversicherungsverband ergeben sich aus Gesetz und Satzung. In der Regel handelt es sich dabei um drei wesentliche Leistungsbereiche der gesetzlichen Unfallversicherung:
- Prävention
- Rehabilitation
- Schadensausgleich
Wird eine über ein Mitglied versicherte Person durch einen Unfall oder ein anderes Schadensereignis verletzt oder anderweitig beeinträchtigt, übernimmt der Gemeinde Unfallversicherungsverband die weitere Schadensbearbeitung.
Ebenso wichtig ist jedoch die Prävention, die derartige Schäden bereits im Vorfeld verhindern soll. Dies umfasst Maßnahmen zur Schulung von Mitarbeitern, Kindern und Versicherten. Aufklärung wird direkt vor Ort oder über Informationsmaterial betrieben.
Der Gemeinde Unfallversicherungsverband zieht die Beiträge der darin zusammengefassten Kommunen ein. Anders als in einer Krankenversicherung sind die Versicherten nicht beitragspflichtig und haben einen gesetzlichen Anspruch auf die Leistungen, sofern die Zuständigkeit der gesetzlichen Unfallversicherung feststeht.
Wann ist der Gemeinde Unfallversicherungsverband nicht zuständig?
Die Zuständigkeit ist für den Gemeinde Unfallversicherungsverband begrenzt. Sie erstreckt sich zumeist auf die Bereiche der Teilhabe am öffentlichen Leben oder Veranstaltungen unter öffentlicher Aufsicht. Dazu treten noch einige wenige besondere Leistungsbereiche, die zumeist mit einer versicherten Beschäftigung in Zusammenhang stehen und gesetzlich vorgesehen sind.
Wer jedoch in seiner Freizeit einen Unfall hat oder gar nicht erst zum versicherten Personenkreis gehört, benötigt eine private Unfallversicherung. Um diese Versicherungslücke günstig und umfassend zu schließen, empfiehlt sich die Durchführung eines kostenlosen Versicherungsvergleichs.