Deutsche gesetzliche Unfallversicherung


    Die deutsche gesetzliche Unfallversicherung – der Grundgedanke

    Logo Deutsche gesetzliche Unfallversicherung Unabhängig von Alter, Geschlecht und Nationalität ist jeder in diesem Land durch die deutsche gesetzliche Unfallversicherung versichert. Diese Absicherung ist keine Erfindung der jüngeren Geschichte, hat auch nichts mit der Wiedervereinigung zu tun, sondern reicht in ihren Ursprüngen schon zurück auf Reichskanzler Otto von Bismarck.

    Der Grundgedanke, der für die deutsche gesetzliche Unfallversicherung maßgeblich ist, liegt in der Fürsorgepflicht des Staates. Allerdings gilt diese Absicherung zwar unabhängig von der Person des Versicherten, nicht jedoch von der Ursache oder dem Zeitpunkt, an dem diese Beeinträchtigung stattfindet.

    Der Unfallschutz ist also im Groben für diejenigen gedacht, die in irgendeiner Form am Gemeinwesen teilhaben und dabei im Idealfall auch noch produktiv – sprich durch ihre Arbeitskraft – dem Staat einen Nutzen bringen.


    Leistungen durch die deutsche gesetzliche Unfallversicherung

    Leistungen durch die deutsche gesetzliche Unfallversicherung können in drei übergeordnete Stufen eingeteilt werden.

    • Leistungen zur Erhaltung der Arbeitskraft
    • Leistungen zur Wiedererlangung der Arbeitskraft
    • Leistungen zum Ausgleich bei Verlust oder versicherungsrelevanter Einschränkung der Arbeitskraft

    Darunter fällt eine ganze Reihe von Einzelmaßnahmen, die von Präventionssport bis zur Todesfallleistung an die Hinterbliebenen reicht. Die deutsche gesetzliche Unfallversicherung begleitet den Versicherten im Leistungsfall durch alle Phasen seiner Beeinträchtigung. Das Ziel ist es, seine Teilhabe am Arbeitsleben zu erhalten. Ist dies nicht möglich, sollen die daraus resultierenden Einschränkungen durch Pflegeleistungen oder Rentenzahlungen ausgeglichen werden.


    Unfallschutz durch die deutsche gesetzliche Unfallversicherung – Grenzen und Lösungen

    Jeder, der schon einmal einen Wegeunfall mit der Berufsgenossenschaft abwickeln musste, weiß um die Anforderungen, die zur Erfüllung der Ansprüche gegen die deutsche gesetzliche Unfallversicherung erfüllt sein müssen. Es kommt sehr genau darauf an, ob es sich tatsächlich um einen Wegeunfall handelte oder die Fahrt durch eine kurze Unterbrechung als Privatvergnügen ohne Leistungsanspruch gilt.

    Die Grenzen der Absicherung durch die deutsche gesetzliche Unfallversicherung liegen also immer da, wo das Privatleben beginnt oder eine Person überhaupt nicht am Arbeitsleben teilnimmt. Die Absicherung liegt in diesem Lebensbereich in der Eigenverantwortung jedes Einzelnen und nur durch eine passende private Unfallversicherung wird sie erreicht.