Was ist eine Unfallversicherung für Babys?
Für Babys und Kinder werden spezielle Unfallversicherungen angeboten, die gezielt Leistungen und Absicherungen umfassen, die für Unfälle von Kindern und Babys nötig sind und den medizinischen Heilungsprozess begleiten. Die gesetzliche Unfallversicherung umfasst Unfälle in öffentlichen Einrichtungen – den privaten Bereich erfasst sie nicht.
Versicherungsunternehmen bieten den Unfallschutz in einer Vielzahl möglicher Kombinationen und vor allem in Verbindung mit nachhaltigen Finanzierungskonzepten an. Die Wahl steht dem Versicherungsnehmer frei.
Versicherungsnehmer für das versicherte Kind ist eine erwachsene Person, die unter Begünstigung des Kindes für es eine Unfallversicherung abschließt. Die Beiträge werden vom Versicherungsnehmer gezahlt.
Die Unfallversicherung läuft in der Regel und wenn keine zusätzlichen Vereinbarungen etwas anderes bestimmen, bis zum Erreichen der Volljährigkeit des versicherten Kindes. Das maximale Eintrittsalter wird von unterschiedlichen Versicherern entsprechend unterschiedlich gehandhabt. Es variiert zwischen dem 13. und 15. Lebensjahr.
Für ein Baby kann die Unfallversicherung unmittelbar abgeschlossen werden. Sie leistet ohne besondere Einstiegsprüfung in der Regel ohne Erhebung eines Karenzzeit. Schwere Unfälle oder bleibende Schäden infolge des Unfalls werden in den meisten Tarifmodellen gesondert und mit erheblichen Kapitalerhöhungen versichert.
Auch die gleichzeitige Anlage der Versicherungsbeiträge ist bei verschiedenen Versicherern möglich. Dieses Modell, der Abschluss der Unfallversicherung für das Baby mit garantierter Beitragsrückerstattung bei Volljährigkeit, wird häufig dann gewählt, wenn die Absicherung von Unfallfolgen später umgewandelt werden soll in eine finanzielle Basis zum Start ins Erwachsenenleben. Mit Erreichen des 18. Lebensjahrs erhält das versicherte Kind bzw. der bestimmte Begünstigte die vom Versicherungsnehmer geleisteten Beiträge ausbezahlt.
Die meisten Anbieter sehen für die Versicherung von Kindern ab dem Baby-Alter eine Dynamisierung der Beitragsleistung vor. Das bedeutet den Anstieg sowohl der Leistungen, die regelmäßig vereinbart worden sind, als auch die Anpassung des Beitrags über die Laufzeit hin. Vereinbart werden können, abhängig von Anbieter und Tarifmodell, verschiedene Anpassungsstufen über eine bestimmte Laufzeit hinweg oder beginnend ab einem bestimmten Lebensalter.
Für den Todesfall
Ein sensibles Thema ist der Todesfall des Versicherungsnehmers. Besonders, wenn Großeltern ihren Enkeln bereits als Baby eine entsprechende Absicherung zukommen lassen wollen, stellt sich die Frage: Wie verfährt die Versicherung, wenn im Verlauf der Versicherungszeit der Versicherungsnehmer stirbt? Besonders bei Tarifmodellen, in denen eine garantierte Beitragsrückzahlung eingeschlossen ist, ist eine verlässliche Regelung absolut nötig.
Für die meisten Tarifmodelle haben die Anbieter eine entsprechende Absicherung vorgesehen. Der grundsätzliche Umgang richtet sich dabei nach der Art der Unfallversicherung, die für das Baby abgeschlossen worden ist.
Für die Unfallversicherung ohne spätere Beitragsrückerstattung (also in der Regel für dynamische Tarife oder grundlegende Absicherungsmodelle) regeln die Versicherer, die eine entsprechende Option anbieten:
Stirbt der Versicherungsnehmer, gelten alle noch offenen Beiträge als bereits bezahlt. Die Beitragsleistung ruht für die restliche Laufzeit des Vertrages, Versicherungsschutz besteht einschränkungslos bis zum Auslaufen der Vertragslaufzeit.
Ist in der Unfallversicherung vereinbart, dass für das Baby mit der Unfallversicherung später eine finanzielle Absicherung erreicht werden soll, also die eingezahlten Beiträge garantiert und eine nicht garantierbare Überschussbeteiligung bei Erreichen der Volljährigkeit ausbezahlt werden sollten, regeln die meisten Anbieter den Versicherungsverlauf abweichend. Während im Modell ohne Beitragsrückerstattung alle Beiträge als bezahlt gelten, wenn der Versicherungsnehmer stirbt, läuft die Kapitalentwicklung in der Unfallversicherung mit Beitragsrückerstattung weiter. Das Versicherungsunternehmen trägt dafür die Kosten. Ausbezahlt wird der Vertrag also in der Höhe, die ursprünglich geplant worden ist. Das Kind kann vor diesem Hintergrund dann, wenn der Versicherer die entsprechende Option anbietet, vom Baby-Alter an angemessen versichert werden, ohne, dass der Versicherungsschutz infrage steht.
Welche Leistungen erbringt eine Unfallversicherung für Kinder und Babys?
Die Leistungen und versicherten Inhalte in der Unfallversicherung für Babys, Kinder oder minderjährige Angehörige entsprechen der grundsätzlichen Gestaltung der Versicherung nach den Leistungen der „herkömmlichen“ Unfallversicherung. Sie werden jedoch an bestimmten Punkten erweitert um Leistungen, die typische Risikosituationen bei Unfällen mit Kindern umfassen.
Je nach Anbieter und Tarifmodell sind Leistungen in bestimmtem Umfang für die Eltern eingeschlossen, die von den Unfallfolgen ebenso betroffen sind. Dazu zählen Kapitalleistungen für Arbeitsausfall oder Unterstützung beim Aufenthalt auch der Eltern im Krankenhaus, wenn dafür zusätzliche Krankenhauskosten anfallen.
Ebenso werden reguläre medizinische Leistungen, die jedoch nicht oder nicht vollständig von der Krankenkasse getragen werden, über Kostenübernahmen oder Kapitalleistungen der Unfallversicherung ausgeglichen.
- Leistungen bei Invalidität
Bleibt nach dem Unfall eine dauerhafte Einschränkung zurück, tritt die Unfallversicherung in dauerhafte Leistung. Schon bis das Baby kann eine entsprechende dauernde Leistung vereinbart werden, die an die gesetzlichen Vertreter ausbezahlt wird.Die Unfallversicherung leistet regelmäßig Rentenzahlungen neben jeweils kalkulierten und vereinbarten Sofortleistungen als Einmalzahlung, wenn eine schwere Beeinträchtigung vorliegt.Die meisten Versicherer bieten zudem eine überproportionale Leistungssteigerung an, wenn bestimmte Invaliditätsgrade überschritten werden. Im Vorfeld sollten die entsprechenden Leistungen zwischen den einzelnen Anbietern verglichen werden, um die individuellen Anforderungen verlässlich abzudecken. Besonders bei der Versicherung des Kindes schon als Baby müssen dabei weitreichende Wirkungen beachtet werden, die die zukünftige Leistungsabdeckung bewerten helfen. Dazu zählen beispielsweise die Vereinbarung einer dynamischen Entwicklung bei den Leistungen und Beiträgen zur Versicherung oder die Erwägung, ob die Unfallversicherung verbunden werden soll mit einer finanziellen Vorsorge. - Kostenübernahme zusätzlicher medizinischer Leistungen und zusätzlicher Behandlungen in der Reha
Regelmäßig werden Zusatzleistungen in der Unfallversicherung abgedeckt, die Kosten decken sollen, die bei Aufwendungen entstehen, die über die grundlegende medizinische Versorgung hinaus gehen. Besonders bei kosmetischen Eingriffen infolge des Unfalls oder sonstiger korrektiver Maßnahmen greift diese Vereinbarung.Diese Übernahme weitet sich auf die Leistungen aus, die in einer dem Unfall folgenden Rehabilitation anfallen. Auch hier trägt die Unfallversicherung Kosten, wenn sie wenn die medizinischen Leistungen empfohlen sind und nicht von der Krankenkasse übernommen werden.Welche Leistungen und in welchem Umfang sie übernommen werden, unterscheidet sich je nach Anbieter. Im Versicherungsvergleich können die entsprechenden Unterschiede herausgearbeitet werden. Auf Grundlage der Ergebnisse kann die Entscheidung für die richtige Unfallversicherung getroffen werden. Besonders, wenn die Leistungen bereits für ein Baby bestehen sollen und bis ins frühe Erwachsenenalter reichen sollen, ist ein nachhaltig geplanter Leistungskatalog wichtig.
- Erweiterung der Leistungen bei Unfall auf typische Gefahrenfelder für Babys
Ein Baby unterliegt anderen und spezifischeren Risiken als eine Jugendlicher oder ein Erwachsener. Um diesem Umstand Rechnung zu tragen, können je nach Tarifmodell in die Unfallversicherung typische Ursachen für dauerhafte Einschränkungen oder schwere Beeinträchtigungen aufgenommen werden.
- Impfschäden
Wichtig ist hier die Absicherung von Folgeschäden nach Impfungen. Auch wenn insgesamt das Risiko gering ist, dass eine Impfung einen ernsten Schaden verursacht, ist der tatsächliche Fall oft mit großem Risiko verbunden. Die Unfallversicherung tritt für das Baby in vollem Umfang auch dann ein, wenn eine Impfung Auslöser der Beeinträchtigung ist.
- Infektionsfolgen nach Insektenbiss oder auf bestimmtem Weg übertragener Krankheiten
Ebenso lassen sich die Leistungen der Unfallversicherung für das Baby ausweiten auf den Eintritt der Versicherung bei Infektionen und Insektenbissen. Der Leistungskatalog verschiedener Anbieter kann im Versicherungsvergleich entsprechend bewertet werden.
Wie finde ich die günstigste Unfallversicherung für ein Baby?
Die Leistungen, die die Unfallversicherung für ein Baby erbringen muss, sind vielfältig und müssen vor allem langfristig geplant werden. Das muss ein nachhaltiger Versicherungsvergleich die Grundlage schaffen. Auf seiner Basis kann entschieden werden, welcher Anbieter in welchem Tarifmodell das beste Angebot, die günstigste Rate und den angemessensten Leistungskatalog hat.
Unterschieden werden muss grundsätzlich nach
- Unfallversicherung bereits für das Baby ohne spätere Beitragsrückzahlung
- Unfallversicherung, die für das Baby abgeschlossen wird, die dem späteren jungen Erwachsenen die eingezahlten Beiträge garantiert wieder zurück erstattet.
Nach dieser grundsätzlichen Überlegung kann der Versicherungsvergleich verlässlich durchgeführt werden.