Unfallversicherung Ausland

    Was zahlt eine Unfallversicherung, wenn der Unfall im Ausland passiert?

    Gesetzliche Unfallversicherung
    Die gesetzliche Unfallversicherung ist für jeden Angestellten und Arbeitnehmer in Deutschland die Pflichtversicherung, in der grundlegend zunächst jeder Arbeitnehmer versichert ist. Der Arbeitgeber zahlt in die Trägerkasse der gesetzlichen Unfallversicherung für das jeweilige Bundesland, in dem der Arbeitnehmer versichert ist, ein.

     

    Die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung sind in diesem Zusammenhang in zweierlei Dimension eingeschränkt:

    1. gilt sie nur für Unfälle, die in Verbindung mit der Arbeitstätigkeit des Versicherten entstehen. Das schließt zwar die Wege zur Arbeit und zurück mit ein. Jedoch ist der private Freizeitbereich nicht durch die Deckung der gesetzlichen Unfallversicherung erfasst.
    2. ist sie auf den Gültigkeitsbereich in Deutschland beschränkt. Sie lässt sich nicht ohne Weiteres aus Leistungseintritt nach einem Unfall im Ausland übertragen. Noch schwieriger wird es, wenn der Unfall sich im Urlaub oder auf einer Reise ereignet hat.

    Insgesamt sollte vor diesem Hintergrund auf eine umfassende, zusätzliche Deckung der Unfallversicherung für Aufenthalte im Ausland geachtet werden. Die gesetzliche Unfallversicherung hat hier empfindlicher Lücken.

    Private Unfallversicherung bzw. Unfallzusatzversicherung
    Eine Ausweitung der Deckung im Unfallschutz bei Reisen ins Ausland kann für verschiedene Geltungsbereiche abgeschlossen werden. Je nach Sachlage gelten privat abgeschlossene Versicherung automatisch für weltweit eintretende Unfälle. Unbedingt sichergestellt werden sollte jedoch im Vorfeld und bei Vertragsschluss, wie der Leistungsfall im privaten und im beruflichen Umfeld geregelt ist. Eine mangelnde Deckung kann weitgehende Leistungslücken nach sich ziehen, die von keiner anderen Versicherung gedeckt werden.

    • Privater Aufenthalt im Ausland
      Im Urlaub oder auf Reisen kann eine zusätzliche Unfallversicherung für das Ausland abgeschlossen werden. Unterschieden wird bei den Versicherern nach pauschaler Gültigkeit im Ausland oder spezieller, auf ein bestimmtes Land bezogener Versicherungsschutz. In der Regel hängt die Unterscheidung vom Urlaubsort bzw. vom Reiseziel ab und von der Art der Reise.
    • Beruflicher Aufenthalt im Ausland
      Zum beruflichen Aufenthalt kann auch der studentische Austausch und das Au-pair zählen. Unterschiedliche Versicherer halten spezielle Versicherungsangebote für das Ausland vor, die genau diese Risikogruppen abdecken. Je nach Angebot werden auch Kombinationen von Reisekranken- und Auslandsunfallversicherung angeboten. Ob die Angebote einzeln oder als Kombination günstiger sind, hängt von der konkreten Reisesituation ab und wird bspw. vom Aufenthaltsort und der Dauer des Aufenthalts bestimmt.Die berufliche Absicherung im Ausland hängt von der Arbeitsgestaltung ab. Die Anstellung ist wichtig dafür, inwieweit der Arbeitgeber über eine betriebliche Unfallversicherung oder die gesetzliche Unfallversicherung Vorsorge mit leisten kann.In der Regel gilt weltweit der Versicherungsschutz in der privaten Unfallversicherung, wenn sie mit dem Hintergrund beruflichen Einsatzes geschlossen wird. In den meisten Fällen sind private Auslandsaufenthalte ebenfalls vom Versicherungsschutz gedeckt. In bestimmten Ländern und abhängig von der jeweiligen Versicherung sind für den Leistungsfall auch typische Krankheiten und Infektionsauslöser vorgesehen, die ebenfalls von der Unfallversicherung gedeckt sind. Die Prüfung, welche Leistungen im Einzelnen gelten, ist bereits im Vorfeld der konkreten Reiseplanung wichtig. Die Unfallversicherung sollte darauf ausgerichtet sein und muss ggf. erweitert werden, wenn zentrale Risiken im Arbeitsland nicht abgedeckt werden.

      Für den Abschluss der passenden Unfallversicherung mit beruflichem Hintergrund zählt auch die Dauer der Arbeitstätigkeit am Stück und die Risikobewertung durch die Versicherung.

    Welche Leistungen erbringt die Unfallversicherung nach Unfall im Ausland?

    • Kostenergänzung Notfallhilfe und medizinische Vorort-Kosten
      In die Unfallversicherung für das Ausland können zusätzliche Leistungen für Soforthilfe bei Unfällen und Kostenerstattung im Zusammenhang mit Bergung und Rettung vereinbart werden.
      In der Regel trägt die Krankenkasse bzw. die entsprechende Auslandskrankenversicherung einen Anteil solcher Kosten. In die Unfallversicherung werden vor diesem Hintergrund häufig zusätzliche Leistungen bzw. die Leistung für die Kostenerstattung eingeschlossen, die von der Krankenversicherung nicht getragen werden oder für die ein Eigenanteil des Versicherten vorgesehen ist.
    • Sonderleistungen je nach Versicherungsvereinbarung
      In der Regel ebenfalls als zusätzliche Leistung eingeschlossen ist die Zuzahlung zu erweiterten Behandlungsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Unfall. Beispielhaft zählen dazu die Kostenzuzahlung für nötige plastische Operationen und auch spezielle therapeutische Maßnahmen zu Minderung der Unfallfolgen.
    • Rentenleistung bei Invalidität
      Häufig wird in die private Unfallversicherung ein Invaliditätsschutz eingeschlossen. Je nach Anbieter werden darin verschieden hohe Rentenvereinbarungen geregelt, die den Versicherten bei Invalidität absichern. Die Einteilung ist meist in Prozent angegeben und graduell je nach Einschränkung gestaffelt.
    • Soforthilfe bei drohender Invalidität oder schweren Verletzungen
      Neben Vereinbarungen zur Rentenzahlung können in die Unfallversicherung Sonderleistungen eingeschlossen werden, die unmittelbar zum Zeitpunkt des Unfalls gelten. So können besondere Kosten direkt aufgefangen werden, die besonders für schnelle Behandlung im Ausland eine wichtige Entlastung darstellen können.

    Werden Transportkosten aus dem Ausland zurück nach Hause von der Unfallversicherung übernommen?

    Transportkosten im Sinne von Kosten für den Rücktransport ins Heimatland sind in den meisten Fällen Bestandteil einer entsprechenden Reisekrankenversicherung bzw. Auslandskrankenversicherung. Oft werden hier jedoch Beträge gedeckelt oder die Rückführung aus dem Ausland zurück nach Hause darf nur bei besonderer Notwendigkeit erfolgen.

     

    In die Unfallversicherung kann dafür in Erweiterung der Krankenversicherungsleistungen die zusätzliche Kostendeckung für Transportkosten aufgenommen werden. In welcher Weise und in welchem Umfang variiert zwischen den Versicherungen.

    Wie kann die günstigste Unfallversicherung mit Wirkung für das Ausland gefunden werden?

    Für die Auswahl nach effizienter Wirkung der Unfallversicherung im Ausland und für eine möglichst günstige Gestaltung von Kosten und versicherten Leistungen ist ein umfassender Vergleich die passende Grundlage. Wichtig für den Versicherungsvergleich ist jedoch die richtige Vorauswahl der nötigen Leistungen, die das Versicherungkonzept umfassen muss.

     

    Dafür ist der Grund für den Abschluss der Auslandsunfallversicherung ausschlaggebend, denn häufig beschreibt er das Risiko und die Gültigkeitsdauer, die für die Versicherung eine Rolle spielen.

     

    • Private Reisen ins Ausland (Urlaub, Reise)
      Bei privaten Reisen muss in der Regel nur der Zeitraum vom Verlassen der Wohnung zur Reise bis zur Rückkehr in die Wohnung am Ende der Reise oder des Urlaubs versichert werden. Das Risiko variiert hier je nach Urlaubsort. Und auch die Tarifmodelle werden je nach Anbieter sehr unterschiedlich gestaltet. Der Versicherungsvergleich zeigt transparent, welche Leistungen der jeweilige Anbieter zu welchem Tarif anbietet.

     

    • Schulische und studentische Austauschprogramme
      Versicherungunternehmen bieten gezielt Absicherungsmodelle für die unterschiedlichen Gründe eines Auslandsaufenthalts an. Der Versicherungsvergleich zeigt anschaulich, für welche Absicherung welches Tarifmodell und welcher Leistungskatalog die optimale Lösung darstellen.

    Der Versicherungsvergleich ist unverbindlich. Zugleich können kostenfreie und unverbindliche Auskünfte im Chat und per Telefon genutzt werden, um das passende Versicherungsmodell zu finden. Der Abschluss ist auf Wunsch direkt möglich.