Tierhalterhaftpflicht Signal Iduna

    Grundlegender Schutz für Tierhalter

    Richtet Ihr Tier einen Schaden an, müssen Sie als dessen Halter diesen vollumfänglich ersetzen. Vor allem bei Personenschäden können im Fall der Fälle enorme Schadenersatzforderungen auf Sie zukommen. Deshalb ist es wichtig, dass Sie sich als Besitzer von Hund oder Pferd mittels Tierhalterhaftpflichtversicherung schützen – zum Beispiel mithilfe der Tierhalterhaftpflicht der Signal Iduna. Denn die Police Ihrer Privathaftpflicht deckt nur Schäden sogenannter „zahmer Haustiere“. Dazu zählen beispielsweise Hamster oder Katzen. Übrigens bietet die Signal Iduna ihre Tierhalterhaftpflichtversicherung aktiv an, um auch andere versicherungswürdige Tierarten abzusichern. Genannt werden dabei beispielsweise Affen, Greifvögel, Leguane, Schlangen und Spinnen.

    Individueller Schutz im Angebot

    Für einen effektiven Schutz können Sie die Tierhalterhaftpflicht der Signal Iduna in zwei verschiedenen Tarifvarianten abschließen. Im Tarif „Optimal“ sind Sach- und Personenschäden bis zur Grenze von 5 Millionen Euro abgesichert. Der Tarif „Exklusiv“ schützt Sie in diesem Bereich hingegen mit bis zu 15 Millionen Euro je Schaden. Vermögensschäden sind immer bis zur Grenze von einer Million Euro versichert.

    Eine Besonderheit der Tierhalterhaftpflicht der Signal Iduna liegt darin, dass Sie gegebenenfalls mehrere Tiere nicht einzeln versichern müssen. Denn innerhalb einer Police können Sie bis zu sechs Tiere versichern. Als Pferdebesitzer genießen Sie auch im Falle von Flurschäden Schutz. Ein vorübergehender Aufenthalt innerhalb von EU, Schweiz bzw. Norwegen ist zeitlich unbefristet möglich. Weltweiter Schutz ist auf ein Kalenderjahr begrenzt.

    Hier die wichtigsten Tarifmerkmale der Tierhalterhaftpflicht der Signal Iduna Versicherung auf einen Blick:

    – Sach- und Personenschäden versichert
    – Deckungssumme 5 oder 15 Millionen Euro je Schaden
    – Vermögensschäden grundsätzlich mit bis zu 1 Million Euro gedeckt
    – Flurschäden mitversichert (Pferd)
    – weltweiter Schutz bis zu einem Jahr
    – vorübergehender Aufenthalt innerhalb EU, Schweiz und Norwegen zeitlich unbefristet möglich

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