Details zur Tierhalterhaftpflicht der Degenia
Möchten Sie sich als Tierhalter gegen die finanziellen Folgen der gesetzlichen Haftpflicht absichern, haben Sie bei der Tierhalterhaftpflicht der Degenia mehrere Möglichkeiten. Insgesamt stehen drei verschiedene Tarife zur Auswahl. Diese unterscheiden sich vor allem hinsichtlich der Deckungssumme für Personen-, Sach-, Mietsach- und Vermögensschäden.
Im Tarif „classic“ gilt dafür eine Versicherungssumme in Höhe von fünf Millionen Euro. Besseren Schutz bietet der Tarif „premium“, der eine Deckung bis maximal 10 Millionen für Sie mit sich bringt. Am umfangreichsten sind Sie im Tarif „optimum“. Bei diesem greift im Fall der Fälle die Maximaldeckung in Höhe von 20 Millionen Euro je Schaden, wobei an Einzelpersonen maximal 15 Millionen Euro ausgezahlt werden.
Die weiteren Leistungen der unterschiedlichen Tarife sind zum großen Teil deckungsgleich. So sind in allen Tarifen beispielsweise Welpen bzw. Fohlen bis zu 12 Monate lang kostenfrei mitversichert. Der Aufenthalt im Ausland ist weltweit ohne Einschränkungen möglich. Auch Gewässerschäden sind im Rahmen der geltenden Deckungssumme gedeckt. Fremdhüter bzw. Fremdreiter genießen in allen Tarifen uneingeschränkten Versicherungsschutz.
Die Leistungsmerkmale der Tierhalterhaftpflicht der Alte Leipziger im Überblick:
- Personen-, Sach-, Mietsach- und Vermögensschäden versichert
- Deckungssumme 5, 10 bzw. 20 Millionen Euro (tarifabhängig)
- Aufenthalt im Ausland unbegrenzt möglich
- Welpen bzw. Fohlen max. 12 Monate kostenfrei mitversichert
- Fremdhüter bzw. Fremdreiter ohne Einschränkungen geschützt
Warum eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abschließen?
Als Halter eines Tieres sind Sie per Gesetz für alle Schäden verantwortlich, die Ihr „Liebling“ verursacht. Dies gilt uneingeschränkt für Vermögen und Einkommen. Da gerade bei Personenschäden enorm hohe Schadenersatzanforderungen möglich sind, ist die Nutzung einer Tierhalterhaftpflichtversicherung sehr wichtig. So schützt Sie zum Beispiel die Tierhalterhaftpflicht der Degenia vor allen berechtigten Ansprüchen, die aus der gesetzlichen Haftpflicht resultieren. Als Halter kleiner Haustiere – wie zum Beispiel Katzen und Meerschweine – sind Sie bereits über Ihre Privathaftpflichtversicherung abgesichert.