Rechtsschutzversicherung Erbrecht

    Rechtsschutzversicherung Erbrecht - Versicherer Stirbt ein Mensch hinterlässt er seinen Kindern und Angehörigen üblicherweise seinen Besitz. Dessen Verteilung ist im besten Fall in einem Testament geregelt. Kompliziert wird es immer dann, wenn ein solches Testament nicht vorliegt, oder sich einer der Angehörigen übergangen fühlt.

    Schnell kann es dann zu Streitigkeiten um das Erbe kommen. Nicht selten landen solche Fälle dann vor Gericht.

    Die Austragung eines solchen Streites vor Gericht kann kompliziert, langwierig und nervenaufreibend sein. Nicht zuletzt kostet sie aber auch Geld. Viel Geld. Anwälte müssen bezahlt und die Gerichtskosten übernommen werden. Üblicherweise schützt gegen solche Kosten in einem Rechtsstreit eine Rechtsschutzversicherung. Ausgerechnet bei Streitigkeiten im Erbrecht greift diese Versicherung jedoch bei den meisten Anbietern nicht. Wer sich dennoch auch im Bereich Erbrecht absichern möchte, sollte beim Abschluss einer Rechtsschutzversicherung einige Punkte beachten. Einen separaten Versicherungsschutz wie für andere Rechtsbereiche gibt es bislang noch nicht.


    Welche Leistungen bietet eine Rechtsschutzversicherung?

    Aufgabe der Rechtsschutzversicherung ist es, im Falle eines Rechtsstreites:

    1. Vorwürfe eines Rechtsverstoßes abzuwehren, die Dritte gegenüber dem Versicherten erheben
    2. Interessen des Versicherten mit rechtlichen Mitteln durchzusetzen

    Beides tut eine Rechtsschutzversicherung, indem sie die Kosten trägt, die dem Versicherten entstehen. Insbesondere sind das zum Beispiel:

    • Rechtsanwaltskosten
    • Verfahrenskosten
    • Kosten für Gutachter

    Auf diese Weise ermöglicht es die Versicherung dem Versicherten ohne finanzielle Risiken zu seinem Recht zu gelangen.

    Um das Risiko eines Leistungsfalles zu ermitteln – und darauf basierend auch die Versicherungsprämie zu berechnen – gelten Rechtsschutzversicherungen üblicherweise nur für einen oder mehrere bestimmte Rechtsbereiche. Etwa nur für den Bereich Verkehrsrecht. Welche Rechtsbereiche eine Versicherung abdeckt, lässt sich im Zweifelsfall in den Vertragsbedingungen nachlesen.

    Bei einem Neuabschluss muss sich der Versicherungsnehmer bei den meisten Anbietern nach dem Baukastenprinzip entscheiden, welche Rechtsbereiche er mit einschließen möchte. Auf diese Weise besteht die Möglichkeit, den Versicherungsschutz auf die eigenen Bedürfnisse anzupassen. Einige wenige Anbieter ermöglichen auf diese Weise auch den Einschluss eines Bausteins für Erbrecht.

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    Warum deckt Rechtsschutzversicherung Erbrecht nur selten ab?

    Dass eine Rechtsschutzversicherung Erbrecht im Normalfall nicht einschließt, hat aus Sicht der Versicherer einen einfachen Grund: Das Risiko ist für sie zu groß. Die Wahrscheinlichkeit, dass es zu einem Rechtsstreit kommt, ist hoch. Das gleiche gilt für die Streitwerte. Auch sie sind im Durchschnitt sehr hoch. Für die Versicherer bedeutet dies ein besonders großes Risiko. Aus dem Grund bietet bislang keine Rechtsschutzversicherung einen separaten Tarif für Erbrecht an. Bislang besteht nur die Möglichkeit, Erbrecht in eine Privatrechtsschutzversicherung einzuschließen. Allerdings bieten auch diese Option nur wenige Versicherer an.

    Rechtsschutzversicherung Erbrecht - Geldscheine mit Münzen

    Was leistet die Rechtsschutzversicherung bei Erbrecht für Versicherte?

    Lässt sich Erbrecht in die Rechtsschutzversicherung integrieren, übernimmt die Versicherung wie gewohnt Kosten für:

    • Anwälte
    • Gutachter
    • Gerichtsverfahren

    Auch wenn der Bereich Erbrecht durch eine Rechtsschutzversicherung nicht abgesichert werden kann, besteht die Möglichkeit, Unterstützung durch eine Rechtsschutzversicherung zu erhalten.

    Bei den meisten Anbietern und Tarifen beinhaltet der Versicherungsschutz nämlich bei Rechtsstreiten eine Erstberatung durch einen Fachanwalt. Diese Leistung wird üblicherweise auch bei Rechtsbereichen gewährt, die nicht direkt durch den Versicherungsvertrag abgedeckt sind.

    Eine weitere Option, die zwar bei vielen aber nicht allen Tarifen enthalten ist, stellt die Kostenübernahme für außergerichtliche Einigungen bei Rechtsstreiten dar. Viele Tarife enthalten diese Leistung, die ähnlich wie eine Erstberatung häufig nicht an bestimmte abgesicherte Rechtsbereiche gebunden ist.


    Worauf ist beim Abschluss einer Rechtsschutzversicherung zu achten, die Erbrecht einschließt?

    Der Einschluss des Erbrechts in eine Privatrechtsschutzversicherung ist bislang die einzige Möglichkeit, um sich in diesem Bereich abzusichern. Versicherungsnehmer sollten vor dem Abschluss einer Versicherung genau prüfen:

    • Welche Deckungssummen der Tarif vorsieht
    • Ob Wartezeiten gelten

    Die Wartezeit beträgt je nach Anbieter etwa ein Jahr. Das bedeutet, das Versicherungsanbieter erst ein Jahr nach Vertragsabschluss im Versicherungsfall Leistungen erbringt. Tritt der Versicherungsfall früher ein, hat der Versicherte keinen Anspruch auf Leistungen.

    Kommen die Tarife, die auch eine Absicherung des Erbrechts ermöglichen, nicht in Betracht, gibt es für Versicherungsnehmer weitere Möglichkeiten, wie sie im Streitfall Unterstützung von ihrer Rechtsschutzversicherung erhalten können.

    So sollten Versicherungsnehmer darauf achten, dass ihr Tarif möglichst für alle Rechtsbereiche eine Erstberatung durch einen Fachanwalt und idealerweise auch eine Kostenübernahme für außergerichtliche Einigungen enthält. Auf diese Weise lässt sich zumindest ein Mindestmaß an Unterstützung erreichen.

    Wichtig ist außerdem, den Versicherungsschutz möglichst frühzeitig sicherzustellen. Läuft beim Abschluss einer Versicherung bereits ein Rechtsstreit, übernimmt die Versicherung dafür üblicherweise keine Leistungen. Ebenso gelten häufig bestimmte Wartezeiten. Das bedeutet, Leistungen können erst nach einer bestimmten Versicherungszeit in Anspruch genommen werden.


    Angebote vergleichen und individuell beraten lassen

    Rechtsschutzversicherung Erbrecht - Online Recherche Ähnlich wie bei allen privaten Versicherungen gibt es auch bei Rechtsschutzversicherungen große Unterschiede sowohl was die eingeschlossenen Leistungen als auch die Versicherungsprämien betrifft. So reicht das Leistungsspektrum oft von sehr speziellen Angeboten, die nur einen bestimmten Rechtsbereich abdecken – etwa eine Verkehrsrechtsschutzversicherung – bis hin zu sehr allgemeinen Angeboten, die nahezu alle Rechtsbereiche absichern.

    Versicherungsnehmer sollten daher vor dem Abschluss eines Vertrages genau klären, welchen Versicherungsschutz sie wünschen und tatsächlich benötigen. Eine Möglichkeit Kosten zu senken besteht in der Vereinbarung von Selbstbehalten. Anschließend sollten sie Angebote mit passendem Leistungsumfang bei unterschiedlichen Anbietern einholen und genau miteinander vergleichen.

    Noch empfehlenswerter ist es, sich individuell und unabhängig beraten zu lassen. Unabhängige Experten bieten eine ideale Beratung und berücksichtigen dabei auch:

    • persönliche Verhältnisse
    • Bereits vorhandenen Versicherungsschutz
    • etc.

    Auf diese Weise ist es möglich, den idealen Versicherungsschutz zu ermitteln und sicherzustellen.