Gesetzliche Krankenversicherung Studenten

     
    Jeder Studierende ist gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 9 Satz 1 SGB V (SGB=Sozialgesetzbuch) bis zum Ende des 14. Fachsemesters oder dem 30. Lebensjahr krankenversicherungspflichtig. Das 14. Fachsemester ist auf einen Studiengang ausgelegt, wobei Urlaubssemester nicht mitgezählt werden. Voraussetzungen für die Versicherungspflicht sind:

    • Der Student muss an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland immatrikuliert sein
    • Er muss seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder seinen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben
    • Es darf aufgrund zwischenstaatlichen- oder überstaatlichen Rechts kein Anspruch auf Sachleistungen gegeben sein

    Von diesen Regelungen gibt es Ausnahmen sowie Befreiungsmöglichkeiten von der Versicherungspflicht. Weiterhin kann der Versicherungsschutz gegebenenfalls auch über den genannten Zeitraum hinaus verlängert werden.

    Welche Voraussetzungen bestehen für die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für Studenten?

    Gesetzliche Krankenversicherung Studenten - Junge Studentin Der zu zahlende Beitrag für Studenten, die Mitglied in der GKV sind, besteht seit dem 1.1.2015 aus dem reduzierten Beitragssatz von 10,22 Prozent sowie dem individuellen Zusatzbeitrag der jeweiligen Versicherungsgesellschaft.

    Der Beitrag wird dann auf den BAföG- Bedarfssatz für die Studierenden angerechnet, die nicht bei ihren Eltern wohnen. Für die gesetzliche Pflegeversicherung werden von jeder gesetzlichen Krankenversicherungsgesellschaft 14,03 Euro- beziehungsweise für Kinderlose ab dem 23. Lebensjahr- 15,52 Euro erhoben.

    Der medizinische Schutz ist demnach sehr günstig. Noch preiswerter ist nur die beitragsfreie Familienversicherung, die in der GKV über ein Elternteil bis maximal 25 Jahre möglich ist, wenn sich das Kind in der Schul-oder Berufsausbildung befindet. Eine Mitversicherung der Kinder ist jedoch dann ausgeschlossen, wenn ein Partner oder Ehepartner privat versichert ist und aktuell mehr als 4.575,00 Euro monatlich verdient.


    Wie viel darf der Student als Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung verdienen?

    Diese günstigen Versicherungsbeiträge der Krankenversicherung der Studenten (KVdS) kann jedoch nur der Student nutzen, der in der GKV auch versicherungspflichtig ist. Dazu muss er seinem Erscheinungsbild nach ein Studentendasein führen. Ist dies nicht der Fall, dann bleibt ihm, wie ebenso Rentenempfängern, wozu auch Personen zählen, die Waisenrenten beziehen, der Eintritt in die KVdS verwehrt. Das vom Gesetzgeber vorgeschriebene Studentenleben führt derjenige, der nicht mehr als 350 Euro, respektive 400 Euro als Minijobber, verdient. Grundsätzlich gilt, dass er nicht mehr als zwanzig Stunden pro Woche einer entgeltlichen Beschäftigung nachgehen darf. Diese Reduzierung tritt nicht in Kraft, wenn der Studierende über weniger als zwei Monate ein befristetes Arbeitsverhältnis hat oder während der Semesterferien tätig ist.


    Welche Voraussetzungen bestehen für eine Verlängerung der gesetzlichen Krankenversicherung für Studenten?

    Ausnahmsweise kann die Versicherungspflicht in der GKV auf Antrag verlängert werden. Zu den Gründen einer solchen Verlängerung zählen:

    • Persönliche oder familiäre Belange
    • Der Erwerb der Zugangsvoraussetzungen in einer Ausbildungsstätte des Zweiten Bildungswegs
    • Erkrankung
    • Behinderung
    • Erziehungszeiten

    Ist eine dieser Voraussetzungen für die Überschreitung der Altersgrenze oder für eine längere Fachstudienzeit gegeben, kann der Student maximal bis zur Vollendung des 37. Lebensjahres in der gesetzlichen Krankenversicherung verbleiben. Trotz eines im Gegensatz zur privaten Krankenversicherung weitaus geringeren Leistungsumfangs der GKV, ist der Student bei Vorliegen der genannten Voraussetzungen für die Zeit seines Studiums äußerst günstig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert.

    Gesetzliche Krankenversicherung Studenten - Junge Studentin denkt nach

    Welche Bedingungen gelten für die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung bei Studenten?

    Hat der Student alle Verlängerungsmöglichkeiten ausgeschöpft und die Vollendung des 37. Lebensjahres überschritten, kann er sich im Rahmen der GKV nur noch freiwillig weiter versichern. Mit der seit dem 1. August 2013 geltenden obligatorischen Anschlussversicherung gemäß § 188 Abs. 4 SGB V, ist die Erfüllung der erforderlichen Vorversicherungsvoraussetzungen der gesetzlichen Krankenversicherung, nämlich vierundzwanzig Monate innerhalb der letzten fünf Jahre oder zwölf Monate unmittelbar vor dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht, nicht mehr erforderlich, da er diese Bedingungen durch die Versicherungszeiten während seines Studiums schon eingehalten hat.


    Der Überganstarif in der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung für Studenten

    Wer die freiwillige Versicherung in der GKV wählt, erhält für maximal sechs Monate den Übergangstarif für Studenten, die sich in der Studienabschlussphase befinden. Der Übergangstarif hat einen Beitragssatz in Höhe von 10,22 Prozent auf das Einkommen, mindestens jedoch den neunzigsten Teil der Bezugsgröße pro Monat (945 Euro), so dass sich ein monatlich zu zahlender Beitrag von 96,58 Euro zuzüglich der Summe des kassenindividuellen Zusatzbeitrags ergibt. Kinderlose Studenten über 23 Jahre zahlen für die Pflegeversicherung 24,57 Euro, alle anderen 22,21 Euro.


    Welche Möglichkeiten bestehen darüber hinaus in der gesetzlichen Krankenversicherung für Studenten?

    Sind diese sechs Monate des Übergangstarifs verstrichen, gibt es nur noch die Möglichkeit der für „normal“ Beschäftigte geltenden freiwilligen gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung, wenn die Bedingungen zu ihrem Abschluss erfüllt sind. In der GKV ist dann der ermäßigte Beitragssatz in Höhe von 14,0 Prozent zuzüglich des je nach Kasse geltenden Zusatzbeitragssatzes, bezogen auf das jeweilige Einkommen, zu zahlen. Der monatliche Mindestbeitrag beläuft sich dabei auf 132,30 Euro, bezogen auf den Beitragssatz von 14 Prozent und die gesetzliche Mindesteinkommensgrenze von 945 Euro, zuzüglich des Pflegeversicherungsbeitrags.
    Sollte ein Einkommen über der Mindesteinkommensgrenze erzielt werden, wird dieses als Grundlage für die Berechnung des GKV-Beitrags herangezogen. Anders als bei pflichtversicherten Personen wird bei freiwillig gesetzlich Versicherten jedoch nicht nur das Bruttoarbeitsentgelt zur Berechnung herangezogen, sondern die Basis bildet die gesamte wirtschaftliche Leistung, wozu beispielsweise auch Einnahmen aus Vermietung, Verpachtung sowie aus Kapitalvermögen gehören.


    Welche weiteren Alternativen der medizinischen Absicherung haben Studenten in der gesetzlichen Krankenversicherung?

    Gesetzliche Krankenversicherung Studenten - Zwei Studenten beraten sich Optional zu einer freiwilligen Weiterversicherung in der GKV können Studenten auch eine private Krankenversicherung (PKV) abschließen. Die Beiträge für die PKV können sogar, bei weitaus besseren Leistungen, günstiger sein.

    Auch gibt es für Studierende hier die Möglichkeit, die Versicherungsleistungen nach ihren individuellen Bedürfnissen zusammenzustellen.
    Personen, die die Leistungen in der GKV aufbessern möchten, können auch eine oder mehrere zusätzliche Absicherungen wählen, wie zum Beispiel eine Zahnzusatzversicherung oder bei Bedarf auch eine Auslandskrankenversicherung, falls sie ein Auslandssemester oder ein Praktikum außerhalb Deutschlands planen.