Freiwillige Krankenversicherung

    Freiwillige Krankenversicherung - Mann recherchiert In Deutschland gilt seit langem die gesetzliche Sozialversicherungspflicht, die unter anderem die gesetzliche Krankenversicherung mit einschließt. Das heißt, jeder abhängig beschäftigte Arbeitnehmer ist grundsätzlich erst einmal in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig.

    Neben den gesetzlich Krankenversicherten gibt es außerdem noch die Personen, die nicht sozialversicherungspflichtig sind.

    Das heißt, sie sind nicht verpflichtet, sich in der gesetzlichen Krankenversicherung oder anderen Zweigen der gesetzlichen Sozialversicherungen abzusichern. Stattdessen können sie sich zum Beispiel in einer privaten Krankenversicherung versichern. Im Bereich der Altersvorsorge können sie alternativ zur gesetzlichen Rentenversicherung zum Beispiel mit einer privaten Rentenversicherung für das Alter vorsorgen.


    Alternative: Freiwillige Krankenversicherung

    Für alle, die nicht sozialversicherungspflichtig sind, besteht die Möglichkeit für eine freiwillige Krankenversicherung. Das heißt, sie können sich statt einer privaten Krankenversicherung auch freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichern.

    HINWEIS:

    Der häufig verwendete Begriff „freiwillige Krankenversicherung“ ist missverständlich. Seit 2007 gilt in Deutschland nämlich eine umfassende Krankenversicherungspflicht. Das heißt, dass sich jede Person krankenversichern muss. Zur Auswahl stehen dabei:

    • Private Krankenversicherungen
    • Gesetzliche Krankenversicherungen
    • Versorgungswerke bestimmter Berufsverbände (z. B. für Ärzte oder Rechtsanwälte etc.)

    Der Begriff „freiwillige Krankenversicherung“ bezieht sich also in diesem Zusammenhang ausschließlich auf die Option, sich freiwillig GESETZLICH zu versichern.


    Für wen kommt eine freiwillige Krankenversicherung in Betracht

    Eine freiwillige Krankenversicherung kommt für alle Personen in Betracht, die nicht gesetzlich krankenversicherungspflichtig sind. Das sind insbesondere:

    • Selbstständige mit Ausnahme der Berufsgruppen, bei denen auch für Selbstständige Sozialversicherungspflicht gilt
    • Arbeitnehmer, deren Einkommen regelmäßig die Versicherungspflichtgrenze (auch als Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) bezeichnet), übersteigt. Das ist der Fall, wenn das Jahreseinkommen 54.900 € übersteigt. Das entspricht einem Monatseinkommen von 4.575 Euro. Der Betrag wird jährlich neu berechnet und an die allgemeine Einkommensentwicklung angepasst. Die genannten Beträge beziehen sich auf 2015.
    • Studierende, sobald sie das 30. Lebensjahr vollendet haben oder das 15. Fachsemester beginnen
    • Beamte und Pensionäre sowie Rentner, die nicht gesetzlich krankenversicherungspflichtig sind
    • Selbstversicherte Kinder
    • Personen während einer Übergangsphase zwischen zwei Beschäftigungsverhältnissen
    • Personen, die nicht erwerbstätig sind

    Neben diesen Gruppen, die grundsätzlich nicht sozialversicherungspflichtig sind, gibt es eine weitere Möglichkeit, sich von der Sozialversicherungspflicht befreien zu lassen und damit die Wahl zwischen einer privaten Krankenversicherung und einer freiwilligen Krankenversicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse zu haben. Die Option einer Befreiung besteht insbesondere immer dann, wenn eine der genannten Personen die Voraussetzungen für die Sozialversicherungsfreiheit nicht mehr erfüllt. Etwa, wenn das Einkommen eines Arbeitnehmers unter die Versicherungspflichtgrenze rutscht. Zum Beispiel, weil er eine neue Tätigkeit aufnimmt, für die er ein geringeres Arbeitsentgelt erhält oder wenn er seine Arbeitszeit reduziert. In einem solchen Fall besteht innerhalb von drei Monaten die Möglichkeit, sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen. Voraussetzung ist in diesem Fall, dass ein Nachweis über eine private Krankenversicherung erbracht wird.

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    Beitragsberechnung in der freiwilligen Krankenversicherung

    Wer sich für eine freiwillige Krankenversicherung entscheidet, erhält die gleichen Leistungen wie jeder gesetzlich Krankenversicherte. Auch die Beitragsberechnung erfolgt in den meisten Fällen nach einem ähnlichen Prinzip wie bei gesetzlich Krankenversicherten – das heißt einkommensabhängig. Die einkommensabhängige Beitragbemessung gilt insbesondere für hauptberuflich Selbstständige. Bei ihnen wird ein Mindesteinkommen von 2.126,25 Euro als Bemessungsgrundlage herangezogen – auch wenn das tatsächliche Einkommen niedriger liegt. Die maximale Bemessungsgrundlage liegt bei 4.125,00 Euro – der Beitragsbemessungsgrenze. Die Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung liegen damit je nachdem, ob Krankengeldanspruch besteht oder nicht und ob Zusatzbeiträge erhoben werden, zwischen 347,22 und 674,43 Euro pro Monat. Für Selbstständige in der Gründungsphase, die einen Existenzgründungszuschuss erhalten, sinkt die Bemessungsgrundlage auf 1.417,50Euro und der Versicherungsbeitrag auf 231,77 Euro. Diese reduzierte Bemessungsgrundlage können auch Selbstständige mit einem nachweislich sehr geringen Einkommen im Rahmen einer Härtefallregelung auf Antrag in Anspruch nehmen.


    Ist eine freiwillige Krankenversicherung sinnvoll?

    Wer die Möglichkeit auf eine freiwillige Krankenversicherung hat, hat immer auch eine weitere Wahlmöglichkeit: die private Krankenversicherung. Im Vergleich zur gesetzlichen Krankenkasse bietet sie den Versicherten zahlreiche Vorteile. Insofern stellt sich schnell die Frage, inwiefern eine freiwillige Krankenversicherung überhaupt sinnvoll ist. Grundsätzlich gilt, dass die private Krankenversicherung im Gegensatz zur freiwilligen Krankenversicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse zahlreiche Vorteile bietet. Einer davon sind zum Beispiel die vertraglich zugesicherten Leistungen. Wer sich privat krankenversichert, kann sich sicher sein, dass er vertragliche zugesicherte Leistungen im Bedarfsfall auch in Anspruch nehmen kann. Nachträgliche Leistungskürzungen, wie sie in der gesetzlichen Krankenkasse in den letzten Jahren immer wieder vorkamen, sind hier ausgeschlossen. Ein weiterer Vorteil der privaten Krankenversicherung besteht für Personen mit hohem Einkommen darin, dass die Beiträge gerade nicht einkommensabhängig berechnet werden.

    Gerade die einkommensabhängige Beitragsberechnung gilt aber auch als Vorteil der freiwilligen Krankenversicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse. Nämlich für alle, die nur über ein geringes Einkommen verfügen. Sobald das Einkommen steigt, etwa nach der Existenzgründung steigen auch die Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung und der Vorteil relativiert sich wieder.

    Neben Versicherungsnehmern mit geringem Einkommen stellt eine freiwillige Krankenversicherung jedoch für viele Menschen eine sichere Alternative dar, wenn sie:

    • Bereits älter sind
    • Vorerkrankungen aufweisen
    • Chronisch krank sind

    Insbesondere wer erst in fortgeschrittenem Alter von der Sozialversicherungspflicht befreit wird, etwa weil er sich selbstständig macht, muss bei privaten Krankenversicherungen mit deutlich höheren Versicherungsbeiträgen rechnen als junge Versicherungsnehmer. Er hat außerdem nicht mehr die Möglichkeit in großem Umfang Altersrücklagen zu bilden, so dass auch die Beiträge mit steigendem Alter weiter ansteigen können. Ähnliches gilt oft für Menschen mit Vorerkrankungen oder chronischen Erkrankungen. Je nach Art der Erkrankung und dem damit verbundenen Risiko von Folgeerkrankungen oder zusätzlicher medizinischer Behandlung können private Krankenversicherungen:

    • Risikozuschläge erheben
    • Bestimmte Leistungen ausschließen
    • Die Aufnahme der betreffenden Person in die Standardtarife verweigern

    Gerade, wenn private Krankenversicherung die Aufnahme eines Antragstellers in einen Standardtarif verweigern, steht ihm in der privaten Krankenversicherung nur der Basistarif zur Verfügung. Der entspricht im Leistungsumfang den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen. In diesen Fällen, in denen eine Aufnahme in die private Krankenversicherung mit Schwierigkeiten verbunden ist, stellt die freiwillige Krankenversicherung häufig durchaus eine sinnvolle Alternative dar.


    Optionen genau prüfen

    Freiwillige Krankenversicherung - Beraterin mit einem Headseat Wie die Beispiele zeigen, lässt sich die Frage, ob eine freiwillige Krankenversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse oder in einer privaten Krankenversicherung sinnvoller ist, nicht immer einfach beantworten. Wer die Wahl hat, sollte sich in jedem Fall unabhängig zu beiden Optionen und den damit für ihn persönlich verbundenen Vor- und Nachteilen beraten lassen. Zum Beispiel von unseren erfahrenen Experten.

    Wir beraten Sie gerne kostenlos und unverbindlich per Telefon, Mail oder im persönlichen Chat. Wir freuen uns auf Ihre Fragen!