Allgemeines zum DEVK Basistarif in der PKV
Ab dem 01.01.2009 ist es die gesetzlich vorgegebene Pflicht für die Anbieter einer Krankenvollversicherung, Bürgern die Möglichkeit der Krankenversicherung zu gewähren.
Dies äußert sich durch den DEVK Basistarif, der zu den Pflichttarifen gehört und in seinen Leistungen und Bestimmungen ebenfalls vorgegebene Standards erfüllen muss.
Im DEVK Basistarif werden im Wesentlichen die Leistungen gewährt, die auch ein Versicherter in der GKV zu erwarten hat. Der Versicherte gilt zwar noch als Privatpatient, die Gebührenabrechnung mit den behandelnden Ärzten kann jedoch im Einzelfall problematisch werden. Aus diesem Grund sollten alle Versicherten im DEVK Basistarif vor der Behandlung auf diese Tarifbesonderheit hinweisen.
Kosten für den DEVK Basistarif können nur bis zur maximalen Höhe eines Beitrags in der gesetzlichen Krankenkasse entstehen. Der Beitrag ist damit gedeckelt. Zudem besteht die Möglichkeit, die Beitragshöhe bei Nachweis wirtschaftlicher Notlagen deutlich zu reduzieren und weitere Zuschüsse aus öffentlichen Kassen zu erhalten.
Alternativen zum DEVK Basistarif in der Privaten Krankenversicherung
Da der DEVK Basistarif immer mit Einschränkungen im Bereich der Leistungen verbunden ist und nicht in jedem Fall zu günstigeren Beiträgen führt, sollten Versicherte sich mit den Alternativen vertraut machen. Dazu ist es sinnvoll, zunächst allgemein einen Versicherungsvergleich durchzuführen und auch die Beratung durch erfahrene Versicherungsberater in Anspruch zu nehmen.
Abhängig von den individuellen Voraussetzungen des Versicherten kann der DEVK Basistarif durch einen normalen Tarif in der PKV ersetzt werden, der ebenso günstig ist und dabei zugleich deutlich mehr Leistungen für den Versicherten bietet. Die richtige Auswahl und die frühzeitige Prüfung lohnt sich insbesondere für ältere Versicherte, die zumeist schon allein durch einen internen Tarifwechsel mehr profitieren als von einem Wechsel in den DEVK Basistarif. Dies gilt auch für Beihilfeberechtigte und nach Ende der Heilfürsorge erstmals berechtigte Pensionäre.