ARAG Beitragsanpassung


    Die ARAG Beitragsanpassung im Überblick

    Logo ARAG Die ARAG Beitragsanpassung besteht aus einigen Beitragserhöhungen in Bereich der Krankenvollversicherung sowie den Beihilfetarifen. Besonders auffällig sind jedoch sowohl für die Bestandskunden wie auch für die Neukunden die bereits bestehenden Garantien, die zum Teil bis zum Jahresende 2016 gegeben wurden.

    Versicherte können sich durch diese ARAG Beitragsanpassung zumindest auf eine gewisse Ruhephase einstellen, soweit sie zu den Tarifgruppen gehören, in denen die Garantien bestehen. Anpassungen in Form einer Beitragssenkung sind vorerst keine neuen angekündigt. Zuletzt konnten weibliche Versicherte mit der Einführung der Unisextarife von einer neuen Beitragsstruktur profitieren und teilweise Beitragssenkungen in zweistelligen Prozentbereich in Anspruch nehmen.

    Für Versicherte lohnt es sich, die ARAG Beitragsanpassung 2015 und für 2016 genauer zu prüfen, um mögliche Vorteile zu erkennen und zu nutzen. Sofern möglich kann sich auch ein Anbieter interner Tarifwechsel günstig auswirken.


    Fazit zur ARAG Beitragsanpassung

    Das wesentliche Merkmal der ARAG Beitragsanpassung ist die Beitragsgarantie. Wem dies nicht ausreicht und auf der Suche nach einer vergleichbaren oder günstigeren PKV ist, der sollte unter Berücksichtigung der ARAG Beitragsanpassung einen Versicherungsvergleich durchführen. Dabei sind kommende Beitragsänderungen der alternativen Anbieter ebenfalls einzukalkulieren und zu prüfen.

    Empfehlenswert ist die regelmäßige Kontrolle, ob die bestehende Krankenvollversicherung oder Zusatzkrankenversicherung noch vertretbare Tarife bietet. Eine Gelegenheit wie die ARAG Beitragsanpassung kann zu einer Umstellung des eigenen Versicherungsmodells führen und günstigere oder zumindest stabile Beiträge sichern. Bestandskunden sollten dies mit Unterstützung eines erfahrenen Versicherungsexperten prüfen.

    Vor dem Wechsel der PKV ist anzumerken, dass die ARAG Beitragsanpassung relativ überschaubar ist und nur wenigen Gruppen von Tarifen als Beitragserhöhung trifft. Sofern der ausgewählte Tarif nicht schon grundsätzlich kostenintensiver ist als vergleichbare Tarife anderer Anbieter, besteht nur in wenigen Fallgruppen direkter Handlungsbedarf.