Zusatzbeitrag Pflegeversicherung


    Der Zusatzbeitrag zur Pflegeversicherung für Kinderlose

    versicherungscheck24.de – Zusatzbeitrag PflegeversicherungBereits seit dem Jahr 1995 müssen Sie sich in der gesetzlichen Pflegeversicherung pflichtversichern lassen. Eine Ausnahme besteht jedoch dann, wenn Sie freiwillig versichert sind und anstelle der gesetzlichen Pflegeversicherung eine private Pflegeversicherung nutzen möchten. Hierdurch umgehen Sie auch den Zusatzbeitrag zur Pflegeversicherung. Grundsätzlich wird der Zusatzbeitrag zur Pflegeversicherung erhoben, wenn Sie keine Kinder haben.

    Haben Sie keine leiblichen Kinder, aber

    • Stiefkinder

    • Adoptivkinder

    • Pflegekinder

    sind Sie vom Zusatzbeitrag zur Pflegeversicherung befreit. Der Zusatzbeitrag zur Pflegeversicherung soll keine Belastung für kinderlose Familien darstellen, jedoch sollen Familien mit Kindern entlastet werden und sind deshalb nicht vom Zusatzbeitrag zur Pflegeversicherung betroffen. Unter Umständen können Sie sich jedoch vom Zusatzbeitrag zur Pflegeversicherung befreien lassen. Dies gilt, wenn Sie bereits vor dem Jahr 1940 geboren wurden oder das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

    Auch wenn Sie Rentner sind können Sie bei einer besonders niedrigen Rente einen Zuschuss vom für Sie zuständigen Sozialamt erhalten, um Ihren Zusatzbeitrag zur Pflegeversicherung zu begleichen. Als Arbeitsloser sind Sie grundsätzlich vom Zusatzbeitrag zur Pflegeversicherung befreit, denn dieser wird durch die Bundesagentur für Arbeit übernommen und durch einen Fonds finanziert.


    Der Zusatzbeitrag zur Pflegeversicherung für Pflichtversicherte

    Als Pflichtversicherter müssen Sie lediglich dann einen Zusatzbeitrag zur Pflegeversicherung leisten, wenn Sie keine eigenen Kinder haben. Ausgenommen von dieser Regelung sind Menschen, die das 23. Lebensjahr abgeschlossen haben oder vor 1940 geboren wurden. Eine weitere Ausnahme können Rentner darstellen. Haben Sie eine besonders geringe Rente, können Sie eine Beihilfe erhalten, welche Sie für den Zusatzbeitrag zur Pflegeversicherung verwenden können und somit finanziell entlastet werden.


    Der Zusatzbeitrag zur Pflegeversicherung für freiwillige Versicherte

    versicherungscheck24.de – Zusatzbeitrag PflegeversicherungEntscheiden Sie sich für eine freiwillige Versicherung, müssen Sie sich nicht in der gesetzlichen Pflegeversicherung versichern lassen. Dies kann ein hohes Einsparpotenzial für Sie bedeuten, wenn Sie normalerweise einen Zusatzbeitrag zur Pflegeversicherung leisten würden. Bevor Sie sich jedoch für eine freiwillige sowie gesetzliche Versicherung entscheiden, sollten Sie die Leistungen und Beiträge zur gesetzlichen sowie privaten Pflegeversicherung genau betrachten und abwägen, was für Sie individuell vorteilhafter ist.

    Eine pauschale Antwort auf die Frage, ob eine gesetzliche Pflegeversicherung vorteilhafter als eine private Pflegeversicherung ist, gibt es nicht. Wenn Sie sich komplett absichern möchten, sollten Sie jedoch nicht nur eine einzige Pflegeversicherung beanspruchen, sondern eine Kombination aus gesetzlicher sowie privater Pflegeversicherung wählen. Auch der private Versicherungstarif Bahr ist eine Option die Leistungen Ihrer gesetzlichen Pflichtversicherung aufzustocken.