Wer zahlt die Pflegeversicherung?
Seit dem 1. Januar 1995 gibt es eine gesetzliche Pflicht zur Mitgliedschaft in der Pflegeversicherung. Konkret heißt das, dass jeder Arbeitnehmer, der in der gesetzlichen Krankenkasse versichert ist, auch dazu verpflichtet ist, Beiträge an die gesetzliche Pflegeversicherung abzuführen. Doch wer zahlt die Beiträge zur Pflegeversicherung? Analog zur gesetzlichen Krankenversicherung werden die Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung von Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils zur Hälfte gezahlt. Der aktuelle Beitragssatz liegt bei 1,175%, die jeweils von beiden Vertragsparteien getragen werden. Eine Sonderregelung existiert in Sachsen: Der Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung wird nämlich teilweise über die Abschaffung eines Feiertages gezahlt (Buß- und Bettag). Da dieser Feiertag aber in Sachsen noch existiert, liegen hier die Beiträge, die von Arbeitnehmer und Arbeitgeber für die Pflegeversicherung gezahlt werden müssen, höher: Aktuell bei 1,675 %.
Wer zahlt die Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung für Selbstständige und Freiwillig Versicherte?
Selbstständige und freiwillig gesetzlich Versicherte sind auch bei den Beiträgen zur gesetzlichen Pflegeversicherung schlechter gestellt. Da diese Personengruppe keinen Arbeitgeber hat, müssen die Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung selbst gezahlt werden. Aktuell liegt daher der Satz bei 2,35%.
Eine Sonderregelung gilt hier jedoch für Selbstständige, die Mitglied in der Künstlersozialkasse sind. Dieser Personenkreis wird einem Arbeitnehmer in Bezug auf die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung gleich gestellt. Denn hier müssen nur die Hälfte der Beiträge selbst getragen werden, die andere Hälfte zahlt die Künstlersozialkasse. Die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse können Personen beantragen, die
- Künstlerisch tätig sind (Musiker, Schauspieler, Maler, Bildhauer).
- Publizistisch tätig sind (Journalisten, Autoren, Blogger).
- Tätigkeit erwerbsmäßig ausüben.
- In Deutschland tätig sind.
Wer zahlt die Pflegeversicherung bei Rentnern?
Gerade Rentner sollten genau prüfen, wie ihr Versichertenstatus in der Pflegeversicherung aussieht, denn gerade im Alter muss man häufig Gebrauch davon machen.
Als gesetzlich krankenversicherter Rentner ist man jedoch wiederum automatisch Mitglied in der gesetzlichen Pflegeversicherung. Die Beiträge zahlt die Pflegekasse für die Rentner.
Renter, die privat krankenversichert sind, müssen die Beiträge zu Pflegeversicherung selbst zahlen. Dabei gestaltet sich die Höhe der Beiträge folgendermaßen:
- Renter: 2,35%
- Beihilfeberechtigte Personen (Beamte): 1,175%
- Zuschlag für kinderlose Runter: 0.25%
Wer zahlt den Pflegeversicherungszuschlag für Kinderlose?
Der Gesetzgeber ist grundsätzlich bemüht, Familien finanziell zu entlasten. Daher profitieren Personen mit Kindern auch von günstigeren Beiträgen zur Pflegeversicherung. Kinderlose müssen einen Zuschlag von 0,25% zahlen. Den Zuschlag müssen die Kinderlosen in der Regel selbst tragen. Meist wird der Beitrag vom Arbeitnehmer direkt einbehalten und an die Pflegeversicherung abgeführt.