Pflegeversicherung steuerlich absetzbar


    versicherungscheck24.de – Pflegeversicherung steuerlich absetzbar – Junger Mann sitzt am SchreibtischWer sich die Frage stellt, ob seine Pflegeversicherung steuerlich absetzbar ist, dem wird über kurz oder lang das „Gesetz zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen“ auch bekannt unter dem Namen„Bürgerentlastungsgesetz“ oder kurz: BEG unter kommen. Diese Regelung sorgt nämlich seit dem 1. Januar 2010 dafür, dass bestimmte Vorsorgeaufwendungen besser und leichter steuerlich absetzbar sind. Die Steuerzahler sollen damit mit bis zu 10 Milliarden Euro im Jahr entlastet werden.

    Zu den Vorsorgeaufwendungen, die steuerlich absetzbar sind, gehören:

    • Die Beiträge zur Krankenversicherung
    • Die Beiträge zur Pflegeversicherung

    Beide Beiträge können jedoch nur in der Höhe der sog. Basisabsicherung abgesetzt werden. In der Regel ist es so, dass die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung diese Höhe nicht überschreiten, also komplett steuerlich geltend gemacht werden können. Auch die Zusatzbeiträge zur gesetzlichen Krankenkasse können in den meisten Fällen noch in der Steuererklärung angegeben werden.

    Wichtig ist es zu beachten, dass alle Beiträge, die zu einer Vorsorgeversicherung gezahlt werden, steuerlich absetzbar sind. Also nicht nur die Beiträge zur eigenen Versicherung, sondern auch die

    • des Ehepartners
    • des/der eigetragenen Lebensgefährten/-gefährtin
    • der eigenen Kinder

    Außerdem sollte man beachten, dass die Höchstgrenze der Beiträge nicht überschritten werden darf. Wer einen größeren Versicherungsumfang hat, als die Basisabsicherung vorsieht, kann diese Beiträge leider nicht steuerlich absetzen. Der Höchstbetrag liegt für Arbeitnehmer und Rentner bei aktuell 1.900€ und für Selbstständige bei 2.800€.


    Ist eine private Pflegeversicherung steuerlich absetzbar?

    Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, die Beiträge zu einer freiwilligen Pflegeversicherung steuerlich abzusetzen. Einige Voraussetzungen müssen dazu jedoch erfüllt sein:

    • Der Versicherte muss nach dem 31. 12. 1957 geboren sein.
    • Der Versicherte muss für die eigene Person eine freiwillige Pflegeversicherung abgeschlossen haben.

    versicherungscheck24.de – Pflegeversicherung steuerlich absetzbar – Akten mit der Beschriftung Steuern und BargeldVersicherte, die eine private Kranken- und Pflegeversicherung abgeschlossen haben sollten allerdings beachten, dass die Beiträge nur dann komplett steuerlich absetzbar sind, wenn sie im Basistarif der Krankenkasse versichert sind. Die Beiträge, die darüber hinaus gehen, können nicht mehr komplett steuerlich abgesetzt werden. Hier erfolgt dann jeweils eine individuelle Berechnung bei der Steuererklärung. Das bedeutet, dass der Gesamtbeitrag in einen steuerlich absetzbaren und einen nicht-steuerlich absetzbaren Teil zerlegt werden.

    Außerdem wichtig für Versicherte in einer privaten Pflegeversicherung ist, dass zusätzlichen Leistungen wie beispielsweise Chefarzt-Behandlung oder die Unterbringung in einem Ein-Bett-Zimmer im Krankenhaus nicht steuerlich absetzbar sind.