Pflegeversicherung Sachsen


    Höhere Beiträge zur Pflegeversicherung Sachsen

    versicherungscheck24.de – Pflegeversicherung SachsenSeit Beginn des Jahres 2015 beträgt der Pflegeversicherungsbeitrag 2,35 %, wobei bei Arbeitnehmern die Hälfte des Beitrages vom Arbeitgeber bezahlt wird. Mitfinanziert wird die Pflegeversicherung durch den bundesweiten Verzicht auf den Feiertag Buß- und Bettag. In Sachsen allerdings wird weiterhin am dem Feiertag festgehalten, so dass sich hier ein höherer Beitrag für den Arbeitnehmer ergibt.

    Nachfolgend die Beitragssätze im Überblick:

    • Arbeitnehmeranteil: 1,175 %; Arbeitgeberanteil: 1,175 %
    • Arbeitnehmer im Freistaat Sachsen: Arbeitnehmeranteil: 1,675 %; Arbeitgeberanteil: 0,675 %
    • Beihilfeberechtigte: 1,175 %
    • Rentner: 2,35 %
    • Freiwillig Versicherte, z. B. Selbstständige: 2,35 %
    • Beitragszuschlag für Kinderlose: 0,25 %

    Seit Januar 2005 sind Kinderlose Mitglieder der Pflegerversicherung verpflichtet, zum allgemeinen Beitragssatz einen zusätzlich Beitrag von 0,25 % zu zahlen. Kinderlose müssen daher 2,6 % bezahlen, während der allgemeine Beitragssatz bei 2,35 % liegt. Allerdings sind kinderlose Versicherte davon ausgenommen, die vor dem 01. Januar 1940 geboren sind. Weiter ausgenommen sind Mitglieder bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres und auch Bezieher von Arbeitslosengeld II.


    Der Ursprung für den höheren Beitragssatz zur Pflegeversicherung Sachsen

    versicherungscheck24.de – Pflegeversicherung SachsentIm ersten Moment erscheint die Regelung der unterschiedlichen Beiträge zur Pflegeversicherung ungerecht. Die Regelung geht auf das Jahr 1995 zurück, dem Jahr, in dem die Pflegeversicherung als Pflichtversicherung und damit als 5. Bereich der Sozialversicherung eingeführt wurde. Zu Beginn wurde der Beitrag zu 1 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen festgesetzt. Zwecks Entlastung der Arbeitgeber, wurden die Bundesländer angehalten, einen bundesweiten und gesetzlichen Feiertag zu streichen. Es sollte zudem ein Feiertag sein, der grundsätzlich auf einen Werktag fällt. Alle Bundesländer folgten dem, und strichen den Buß- und Bettag. Ausnahme war der Freistaat Sachsen, der den Buß- und Bettag beibehielt. Der Buß- und Bettag wird immer elf Tage vor dem ersten Adventssontag begangen, also an einem Mittwoch. Das Ergebnis dieser Entscheidung war, dass die Beiträge zur Pflegeversicherung Sachsen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht jeweils zur Hälfte geteilt wurde. Es war vielmehr derart, dass die Pflegeversicherungsbeiträge damals voll dem Arbeitnehmer aufgebürdet wurden. Dem entgegen war der Arbeitgeber von der Übernahme der Beiträge völlig freigestellt.

    In den folgenden Jahren wurden die Beiträge zur Pflegeversicherung immer wieder angehoben. Inzwischen liegen diese bei den erwähnten 2,35 %. Dies bedeutet, dass mittlerweile bundesweit Arbeitgeber und Arbeitnehmer 1,175 % und damit 0,675 % mehr bezahlen, als es in 1995 der Fall war. Beitragsanhebungen gab es konsequent. Aus diesem Grund bezahlen Kinderlose zur Pflegeversicherung Sachsen heute 1,925 %. In den anderen Bundesländern liegt der Beitragssatz hingegeben bei 1,475 %.