Berechnung Pflegeversicherung


    Die Berechnung der Beiträge zur Pflegeversicherung – die gesetzliche Pflichtversicherung

    versicherungscheck24.de – Berechnung PflegeversicherungDie Berechnung der gesetzlichen Pflegeversicherung basiert auf Ihrem Einkommen. Auch Ihre Berufsgruppe kann die Berechnungen zur Pflegeversicherung beeinflussen. Generell beträgt wird die Höhe der gesetzlichen Pflegeversicherung mithilfe des aktuellen Beitragssatzes von 2,35 Prozent errechnet. Die Berechnung Ihres individuellen Pflegeversicherungsbeitrags wird jedoch erweitert, wenn Sie zur folgenden Berufsgruppe gehören:

    • Arbeitslose

    • Kinderlose

    • Rentner

    • Bewohner des Bundeslandes Sachsen

    • Selbstständige, Freiberufler und andere freiwillig Versicherte

    Als Angestellter tragen Sie die Hälfte der Kosten zur Pflegeversicherung, während Ihr Arbeitgeber für die restlichen Kosten aufkommt. Zur Berechnung der Höhe Ihrer Pflegeversicherung wird Ihr Gehalt beziehungsweise der Lohn genutzt. Sind Sie Bewohner des Bundeslandes Sachsen, müssen Ihre Arbeitgeber lediglich einen Zuschuss von 0,675 Prozent leisten, was daran liegt, dass es in Sachsen einen zusätzlichen Feiertag gibt.

    Sind Sie bereits in Rente, erfolgt die Berechnung der Pflegeversicherung auf der Höhe Ihrer Rente. Beachten Sie, dass Sie als Empfänger von Ihrer Rente den vollen Beitragssatz leisten müssen. Unter Umständen können Sie jedoch von einem Teil oder dem Gesamtbetrag der Beiträge zur Pflegeversicherung befreit werden, wenn Sie beispielsweise eine zu geringe Rente erhalten. In diesem Fall leistet Ihnen das Sozialamt eine finanzielle Unterstützung, welche auf der Berechnung Ihrer Pflegeversicherung basiert.

    Beachten Sie, dass Sie als kinderlose Person zur Berechnung Ihrer Pflegeversicherung auch den Zusatzbeitrag zählen müssen. Dieser beträgt für Kinderlose 0,25 Prozent Ihres Einkommens. Als freiwillig Versicherter tragen Sie ebenso wie als Rentner die volle Höhe der Kosten zu Ihrer Pflegeversicherung.


    Die Berechnung der Beiträge zur Pflegeversicherung – die private Versicherung

    Die Beiträge zur Berechnung Ihrer privaten Pflegeversicherung sind nicht wie bei der gesetzlichen Pflegeversicherung von Ihrem Einkommen abhängig. Als Basis zur Berechnung Ihrer privaten Pflegeversicherung werden Ihr Alter sowie die von Ihnen gewünschten Leistungen berücksichtigt. Sind Sie beispielsweise 20 Jahre, können Sie im Vergleich zu einer 50-jährigen Person, von besonders günstigen Tarifen der privaten Pflegeversicherung profitieren.


    Die Berechnung der Beiträge zur Pflegeversicherung – die staatlich subventionierte Versicherung

    versicherungscheck24.de – Berechnung PflegeversicherungEbenso wie bei der klassischen privaten Pflegeversicherung lassen sich auch die Beiträge zur Pflegeversicherung ermitteln, die staatlich subventioniert wird. Eine staatlich unterstützte sowie private Pflegeversicherung erkennen Sie an der jeweiligen Bezeichnung, denn diese wird grundsätzlich als Bahr-Pflegeversicherung offeriert. Die Besonderheit bei der Bahr-Pflegeversicherung ist, dass Sie reduzierte Beiträge zur Pflegeversicherung zahlen müssen, wenn Sie eine Mindestausgabe von 120 Euro im Jahr nachweisen können. In diesem Fall erhalten Sie um 5 Euro vergünstigte Beiträge zur Pflegeversicherung. Dies bedeutet für Sie, dass Sie beispielsweise anstelle von 20 Euro Monatsbeitrag lediglich 15 Euro für Ihre private Pflegeversicherung aufwenden müssen.