Die gesetzliche Pflegeversicherung und der Beitrag / Beitragssatz
Anders als bei der privaten Pflegeversicherung gestaltet sich der Beitrag / Beitragssatz nicht nach Ihrem Alter, sondern Ihrem Einkommen.
Grundsätzlich wird zwischen Beitragssätzen für folgende Berufs- beziehungsweise Personengruppen unterschieden:
- Rentner
- Arbeitnehmer
- freiwillig Versicherte
- Kinderlose
- Arbeitslose
Wenn Sie bereits in Rente sind, sind Sie verpflichtet die Pflegeversicherung beziehungsweise deren Beitrag / Beitragssatz von 2,35 Prozent komplett selbst zu finanzieren. Eine Ausnahme besteht jedoch dann, wenn Sie zur Beihilfe berechtigt sind. Als kinderlose Person, die vor dem Jahr 1940 geboren wurden müssen Sie zusätzlich zu den 2,35 Prozent des Pflegeversicherungs-Beitrags / Beitragssatzes auch einen Zuschlag von 0,25 Prozent zahlen.
Gleichen Zuschlag müssen Kinderlose leisten, die das 23. Lebensjahr bereits abgeschlossen haben und für Ihren eigenen Unterhalt aufkommen können. Sind Sie Arbeitsloser, erhalten Sie die Pflegeversicherung und deren Beitrag / Beitragssatz ebenso wie Ihre Krankenversicherung durch die Bundesagentur für Arbeit gezahlt. Wenn Sie freiwillig versichert sind, müssen Sie den kompletten Pflegeversicherungs-Beitrag / Beitragssatz selbst zahlen. Eine Ausnahme besteht jedoch dann, wenn Sie in der Künstlersozialkasse versichert sind, denn diese übernimmt ebenso wie ein Arbeitnehmer die Hälfte der Beiträge für Ihre Pflegeversicherung. Beachten Sie, dass Sie als Arbeitnehmer nicht immer die Hälfte der Pflegeversicherungs-Beiträge / Beitragssätze erstattet bekommen. Leben Sie im Bundesland Sachsen, zahlen Sie anstelle der 1,175 Prozent 1,675 Prozent als Eigenanteil zu Ihrer gesetzlichen Pflegeversicherung.
Die private Pflegeversicherung und der Beitrag / Beitragssatz
Bei der privaten Pflegeversicherung gibt es einen Beitrag / Beitragssatz, der auf Ihrem Alter basiert. Einen prozentualen Beitragssatz in Abhängigkeit von Ihren Einkünften gibt es demnach nicht. Grundsätzlich gilt, dass Sie zur Pflegeversicherung einen geringeren Beitrag / Beitragssatz zahlen müssen, wenn Sie frühzeitig in die private Pflegeversicherung einsteigen. Spätestens bis zum 40. Lebensjahr sollte deshalb ein Eintritt in die private Pflegeversicherung erfolgen, da sonst die Beiträge überproportional ansteigen.
Eine gute Möglichkeit eine private Pflegeversicherung mit niedrigem Beitrag / Beitragssatz zu finden ist das Nutzen eines Vergleichsrechners für Pflegeversicherungen. Damit Sie den Vergleichsrechner zuverlässig nutzen können, tragen Sie in diesen einfach Ihr Alter und das gewünschte Tagesgeld sowie weitere Zusatzleistungen ein. Danach ermittelt der Vergleichsrechner unverbindlich und kostenlos die günstigste und leistungsstarke Pflegeversicherung.
Die Bahr Pflegeversicherung und der Beitrag / Beitragssatz
Die Bahr Pflegeversicherung und dessen Beitrag / Beitragssatz wird von Ihnen sowie dem Staat getragen. Entscheiden Sie sich für die Bahr Pflegeversicherung, erhalten Sie einen staatlichen Zuschuss von 5 Euro pro Monat, wenn Sie jeden Monat mindestens 10 Euro für Ihre Bahr Pflegeversicherung selbst ausgeben. Beachten Sie jedoch, dass die Leistungen der Bahr Pflegeversicherung deutlich geringer ausfallen als jene der klassischen sowie privaten Pflegeversicherung.