Beitrag Pflegeversicherung Rentner


    Der Beitrag zur Pflegeversicherung für Rentner

    versicherungscheck24.de – Pflegeversicherung – Beitrag Rentner – Rentnerpaar sitzt lächelnd vor dem LaptopAuch Rentner müssen, genau wie während ihres Arbeitslebens, Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Allerdings gibt es im Ruhestand eine Änderung, denn der Arbeitgeber fällt weg. Wie verhält es sich also mit dem Beitrag zur Pflegeversicherung für Rentner?


    Die Berechnung der Beiträge für die Krankenversicherung

    Die Basis für die Berechnung der Krankenversicherungsbeiträge aus der Rente ist der allgemeine Beitragssatz. Zusätzlich können die Krankenkassen jedoch seit Januar 2015 einkommensabhängige Zusatzbeiträge erheben. Deren Höhe wird von der jeweiligen Krankenkasse bestimmt. Die Höhe des allgemeinen Beitragssatzes beträgt seit dem 1. Januar 2015 14,6 Prozent. Der Beitragsanteil der Rentner, der im Jahr 2015 7,3 Prozent betrug, errechnet sich aus der „Bruttorente“. Er wird zusammen mit den Beitragsanteilen der Rentenversicherungsträger über die Deutsche Rentenversicherung des Bundes an den Gesundheitsfonds abgeführt.

    Freiwillig oder privat krankenversicherte Rentner zahlen ihre Beiträge zur Krankenversicherung selbst. Allerdings bekommen sie auf Antrag vom Rentenversicherungsträger einen Beitragszuschuss, meist in gleichen Höhe, wie ihn auch die pflichtversicherten Rentner erhalten.


    Die Beitragsbemessung für Rentner in der Pflegeversicherung

    versicherungscheck24.de – Pflegeversicherung – Beitrag Rentner – Pfleger hält die Hand einer RentnerinAuch bei der sozialen Pflegeversicherung zahlen Rentner den Beitrag komplett aus eigener Tasche. Der Beitrag zur sozialen Pflegeversicherung ist am 1. Januar 2015 von 2,05 auf 2,35 Prozent gestiegen. Sind die Rentenbezieher kinderlos und ab dem 1. Januar 1940 geboren, müssen sie einen Beitragszuschlag von 0,25 Beitragssatzpunkten zu bezahlen, der Beitrag steigt für sie damit auf 2,6 Prozent. Hintergrund ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die Kindererziehung im Beitragsrecht der sozialen Pflegeversicherung zu berücksichtigen. Mitglieder der sozialen Pflegeversicherung mit Kindern – auch Adoptiv-, Stief- und Pflegekinder zählen dazu – sind hier also im Vorteil. Aufgepasst: Legen Sie die entsprechenden Nachweise darüber, dass Sie Kinder haben, so schnell wie möglich bei Ihrem Rentenversicherungsträger vor. Hintergrund ist, dass der Beginn der Zuschlagsbefreiung vom Eingangszeitpunkt der Nachweise beim Rentenversicherungsträger abhängt, ab wann der Nachweis beim Rentenversicherungsträger eingeht. Der Rentenversicherungsträger zieht des jeweiligen Beitrag direkt von der Rente ab und leitet ihn an die Pflegeversicherung weiter. Ausschlaggebend für die Beitragsbemessung ist die „Bruttorente“, also der Monatsbetrag der Rente.


    Die beitragspflichtigen Einnahmen in Bezug auf die Pflegeversicherung für Rentner

    Zu den beitragspflichtigen Einnahmen von Rentnern, die für die Beitragsberechnung zur Pflegeversicherung herangezogen werden, zählen unter anderem:

    • Sogenannte Versorgungsbezüge, das sind zum Beispiel Renten aus Versorgungswerken, Betriebsrenten, betrieblich abgeschlossene Riester-Renten oder auch Beamtenpensionen.
    • Sämtliche Einnahmen aus Arbeitseinkommen, beispielsweise aus einer nebenberuflichen selbstständigen, aber nicht sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit.
    • Einkünfte wie beispielsweise private Renten oder Mieteinnahmen sind von Beiträgen befreit.