Aufgaben Pflegeversicherung


    Was sind die Aufgaben der Pflegeversicherung?

    Die gesetzliche Pflegeversicherung gehört in Deutschland zu den fünf sogenannten Säulen der Sozialversicherungen. Insgesamt sind das:

    • Die gesetzliche Krankenversicherung
    • Die gesetzliche Arbeitslosenversicherung
    • Die gesetzliche Rentenversicherung
    • Die gesetzliche Unfallversicherung
    • Die gesetzliche Pflegeversicherung

    Warum gibt es unterschiedliche Aufgaben der Pflegeversicherung?

    versicherungscheck24.de – Aufgaben PflegeversicherungDie Einführung einer gesetzlichen Pflegeversicherung wurde notwendig, da die Bevölkerung in den westlichen  Industrienationen immer älter wird. Was prinzipiell eine gute Nachricht ist, hat jedoch eine Kehrseite: Ältere Menschen bedürfen oft der Hilfe und Pflege von anderen Menschen. Wo dieser Pflegebedarf nicht von der Familie abgefangen werden kann, muss eine gesetzliche Versicherung einspringen. Dazu wurde die Pflegeversicherung mit ihren unterschiedlichen Aufgaben geschaffen.

    Die Aufgaben der Pflegeversicherung sind im Sozialgesetzbuch geregelt. Dabei profitieren folgenden Personen von der Pflegeversicherung:

    • Personen mit einer körperlichen, seelischen oder geistigen Krankheit, die ihren Alltag nicht mehr normal bewältigen können
    • Personen mit Hilfebedarf bei der Körperpflege
    • Personen mit Hilfebedarf bei der Ernährung
    • Personen mit Hilfebedarf bei der hauswirtschaftlichen Versorgung

    Zu den Aufgaben der Pflegeversicherung gehört außerdem, die Personen je nach Hilfsbedürftigkeit in unterschiedliche Pflegestufen einzuteilen.


    Welche Leistungen ergeben sich aus den Aufgaben der Pflegeversicherung?

    Um die Leistungen und Aufgaben der Pflegeversicherung gerecht zu verteilen, wurde das System der Pflegestufen entwickelt. Damit ist es möglich, die Pflegebedürftigkeit individuell festzustellen und die Aufgaben der Pflegeversicherung entsprechend anzupassen. Dabei unterscheidet man folgende Stufen:

    • Pflegestufe 0 (mit Demenz)
    • Pflegestufe I
    • Pflegestufe I (mit Demenz)
    • Pflegestufe II
    • Pflegestufe II (mit Demenz)
    • Pflegestufe III
    • Pflegestufe III (mit Demenz)

    Dabei gibt es unabhängig von den Pflegestufen noch weitere Aufgaben der Pflegeversicherung. So hat jeder Versicherte einen Anspruch auf Pflegegeld oder auch Pflegesachleistungen bei häuslicher Pflege. Diese beiden Leistungen unterscheiden sich in der Höhe der gezahlten Beträge. Dabei gehört es auch zu den Aufgaben der Pflegeversicherung, dass beide Leistungen miteinander kombiniert werden können. Eine weitere Aufgabe ist die Bereitstellung von Pflegehilfsmitteln. Darunter versteht man Geräte und medizinische oder pflegerische Mittel, die zur Pflege nötig sind. Die monatliche Förderung liegt bei 40€.

    Zu den weiteren Aufgaben der Pflegeversicherung zählt es, einen Ersatz für eine verhinderte Person zu stellen, die normalerweise die Pflege übernimmt. Sei es, dass diese Person selbst erkrankt ist oder sich im Urlaub befindet. Der Ausfall wird von der Pflegeversicherung mit 1.612€ aufgefangen. Die Höchstdauer dieser Zahlungen liegt bei 6 Wochen pro Jahr.