Pferdehaftpflicht HKD

    Die Pferdehaftpflicht der HKD

    Als Halter eines Pferdes wissen Sie um die Schönheit dieser wunderbaren Tiere, aber auch um die Kraft, die von einem solchen Tier ausgeht. Selbst das selbstbewussteste und ausgeglichenste Pferd kann im Ernstfall zu einer großen Gefahr werden, wenn es zum Beispiel:

    • sich im Straßenverkehr durch ein Einsatzfahrzeug mit Blaulicht und Sirene erschreckt
    • durch einen Hund oder ein anderes Tier angegriffen wird
    • umknickt oder sich anderweitig verletzt

    In solchen aber auch in vielen anderen Fällen kann es schnell passieren, dass das ruhigste Pferd durchgeht und beispielsweise seinen Reiter abwirft und verletzt oder dass es Fahrzeuge oder andere Dinge beschädigt. Wenn dies passiert, dann greift automatisch die sogenannte Gefährdungshaftung. Das bedeutet, dass Sie als Halter des Pferdes für den entstandenen Schaden aufkommen müssen, ganz egal, ob Sie dafür selbst verantwortlich sind oder nicht. Mit einer Pferdehaftpflicht der HKD müssen Sie aber nicht mit Ihrem privaten Vermögen haften, sondern die Pferdehaftpflicht HKD übernimmt die Schadensregulierung für Sie bei einem

    • Personenschaden
    • Sachschaden
    • Vermögensschaden

    Versicherte Leistungen der Pferdehaftpflicht HKD

    Mit einer Pferdehaftpflicht der HKD können Sie sich entspannt zurücklehnen, wenn es tatsächlich einmal zu einem durch Ihr Pferd verursachten Schaden kommen sollte. Bei der Pferdehaftpflicht HKD sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden mit einer Deckungssumme von wahlweise 20 oder 50 Millionen Euro versichert. Trotz dieser enormen Versicherungssumme zahlen Sie bei einer Pferdehaftpflicht der HKD keine Selbstbeteiligung.

    Bei der Pferdehaftpflicht HKD sind unter anderem folgende Leistungen versichert:

    • Schäden weltweit bis zu einem Jahr
    • Flurschäden
    • ungewollter oder gewollter Deckakt
    • Fremdreiterrisiko
    • Ausfalldeckung
    • Mietsachschäden
    • Kutschfahrten
    • Schlittenfahrten
    • Turnierveranstaltungen

    Darüber hinaus bekommen Sie mit einer Pferdehaftpflicht der HKD automatisch auch einen Rechtsschutz.

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