Die Pferdehaftpflicht der Helvetia
Mit einer Pferdehaftpflicht der Helvetia sind Sie garantiert in jeder Situation gut abgesichert, denn die Pferdehaftpflicht Helvetia übernimmt im Schadensfall jede Forderung. Bei der Pferdehaftpflicht Helvetia handelt es sich um ein spezielles Konzept einer Haftpflichtversicherung, welche Sie zuverlässig vor Schadenersatzansprüchen absichert. Zugute kommt die Pferdehaftpflicht Helvetia
- Verwahrern
- Betreuern
- Verfügungsberechtigten
Gültig ist die Pferdehaftpflicht der Helvetia sowohl in Deutschland als auch im Rest von Europa. Aber auch in allen anderen Mittelmeer-Anliegerstaaten, welche nicht zu Europa gehören, hat die Pferdehaftpflicht der Helvetia Gültigkeit. Weitere Vorteile einer Pferdehaftpflicht der Helvetia sind zum Beispiel:
- Pauschale Deckungssumme in Höhe von 1,5 Millionen Euro
- ausgezeichneter Kundenservice
- Beratung per Telefon, Internet und vielerorts sogar vor Ort
- schnelle Abwicklung aller Schadensfälle
- schnelle Lösung von Problemen
In der Pferdehaftpflicht der Helvetia sind sämtliche wichtigen Versicherungsdetails bereits enthalten, die einfach zu einer guten und umfassenden Pferdehaftpflichtversicherung gehören. Dazu gehört zum Beispiel auch die Ausweitung der Versicherungsleistungen auf Dritte, welche Ihr Pferd
- führen
- reiten
- betreuen
- pflegen
Außerdem sind Personen, welche verfügungsberechtigt sind, ebenfalls mitversichert. Eine Gültigkeit der Pferdehaftpflicht von Helvetia im Ausland ist ein großer Vorteil, denn so sind Sie sogar bei Turnieren im Ausland optimal abgesichert. Abgesichert sind darüber hinaus
- Personenschäden
- Sachschäden
- Vermögensschäden
- Fremdhütung
- Turniere
- Reinsportveranstaltungen
- Fohlen, welche während der Laufzeit der Pferdehaftpflichtversicherung geboren werden
- ungewollte Deckakte, bei denen es zu einem Schaden kommt
Eine Pferdehaftpflicht der Helvetia Versicherung eignet sich somit für jeden Halter eines Pferdes. Der Wert einer solchen Versicherung sollte niemals unterschätzt werden, denn ein durch ein Pferd verursachter Schaden kann Sie teuer zu stehen kommen. Auch dann, wenn Sie den Schaden nicht persönlich verschuldet haben oder nicht anwesend waren. In diesem Fall gilt die sogenannte Gefährdungshaftung.