Pferdehaftpflicht Helmpflicht
Ein Reiter ist einem nicht unerheblichen Risiko ausgesetzt. Der Grund dafür ist, dass ein Pferd ein unberechenbares Tier ist Selbst das ausgeglichenste Pferd kann, wenn irgendetwas unvorhergesehenes geschieht, plötzlich durchgehen. Genauso kann es aber auch plötzlich
- umkicken
- sich an einem Strauch verletzen
- durch ein Tier oder vorbeifahrendes Fahrzeug erschrecken
und seinen Reiter abwerfen. Schon alleine dies ist ein wichtiger Grund, dass Reiter einen Helm tragen sollten.
Pferdehaftpflicht Helmpflicht – sinnvoll oder überflüssig?
Viele Reiter stellen sich die Frage, ob es in Kombination mit einer Pferdehaftpflicht eine Helmpflicht gibt. Sicherlich wäre eine Pferdehaftpflicht Helmpflicht sicherlich gar nicht schlecht, denn viele Reiter tragen weder Helm noch Reitkappe. Mit einer DIN-gefertigten Reitkappe könnte sich ein Reiter aber optimal schützen. Deshalb sind viele Versicherer dazu übergegangen, zwar für ihre Pferdehaftpflicht keine Helmpflicht einzuführen, das Tragen eines Helmes aber zu belohnen.
Pferdehaftpflicht Helmpflicht – das Tragen eines Helmes zahlt sich aus
Auch wenn es keine Pferdehaftpflicht Helmpflicht gibt, so können Sie doch finanziell vom Tragen eines Reithelmes profitieren. Viele Anbieter einer Reiterhaftpflicht bieten spezielle Traife an, bei denen Reiter, die einen Helm tragen, belohnt werden. Sollte es zu einem Reitunfall kommen und Sie haben einen Reithelm getragen, dann erhalten Sie die doppelte Leistung. Aber auch wenn Sie keinen Helm tragen erhalten Sie von der Pferdehaftpflicht ohne Helmpflicht selbstverständlich die vereinbarten Leistungen.
Auch wenn nun also für den Abschluss einer Pferdehaftpflicht keine Helmpflicht eingeführt wird, lohnt es sich dennoch, wenn Sie einen Helm tragen. Selbstverständlich sind auch ohne das Tragen eines Helmes unter anderem folgende Leistungen dennoch mitversichert:
- Reitbeteiligung
- Fremdreiterrisiko
- Teilnahme an Turnieren
- Auslandsaufenthalte
- Ungewollter Deckakt
- Flurschäden
- Sachschäden
- Personenschäden
- Vermögensschäden
- Regressansprüche